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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2013-06-06

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2013-06-06

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Rechnung 2012 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2013 an der Sitzung vom 15. bis 17. Mai 2013 beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft haben. Frau Amaudruz wird Ihnen etwas vertiefter die Ausgabenseite sowie den Nachtragskredit I erläutern, während ich die Aufgabe habe, die Einnahmen und die Schulden etwas vertiefter zu beleuchten, was wohl die etwas schönere Aufgabe ist.

Sie wissen, Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes obligatorisch. Die Rechnung 2012 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung erheblich besser ab als budgetiert. Statt eines Defizits in der Höhe von 14 Millionen Franken ergibt sich ein Überschuss von rund 1,2 Milliarden Franken. 2011 betrug der Überschuss allerdings noch beinahe 1,9 Milliarden Franken.

Die Departemente selber haben eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultieren Minderausgaben von rund 2,4 Milliarden Franken gegenüber dem Budget. Die Ausgabenquote des Bundes - also die ordentlichen Ausgaben in Prozenten des nominalen BIP - ist gegenüber der Rechnung 2011 von 10,6 Prozent auf 10,4 Prozent gesunken. Die Finanzierungsrechnung unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mit einem Überschuss von rund 2 Milliarden Franken ab.

2012 gab es keine ausserordentlichen Ausgaben, ausserordentliche Einnahmen hingegen schon. Diese ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich auf rund 738 Millionen Franken. Sie sind auf die Neuvergabe der Mobilfunklizenzen zurückzuführen.

Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden durch dieses viel bessere Finanzierungsergebnis mehr als eingehalten. Der ausgewiesene Überschuss in der ordentlichen Finanzierungsrechnung überschreitet das konjunkturell zulässige Defizit um insgesamt 2 Milliarden Franken. Dieser strukturelle Überschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht verringert. Das Ausgleichskonto der Schuldenbremse weist damit einen Stand von 19,4 Milliarden Franken auf. Die Erfolgsrechnung schliesst statt mit einem budgetierten Überschuss von rund 100 Millionen Franken mit einem solchen von rund 1,7 Milliarden Franken ab.

Die Bruttoschulden des Bundes betragen rund 112 Milliarden Franken, was einer Schuldenquote von 19 Prozent des nominalen BIP entspricht. 2011 betrug sie noch 18,8 Prozent. Damit haben die Bruttoschulden erstmals seit 2008 wieder zugenommen. Die Zunahme ist aber die Folge einer temporären Aufstockung der Tresoreriemittel, um eine im Februar 2013 fällige Anleihe zu zahlen. Sieht man von diesem Sonderfaktor ab, haben sich die Schulden nicht erhöht.

Ich werde nun die Einnahmen etwas näher beleuchten. Vorweg: Diese sind das erste Mal seit Jahren tiefer als budgetiert, was zu beachten ist. Einnahmen, die tiefer als budgetiert sind, können oder sollen uns für die Zukunft durchaus zu denken geben. Der Voranschlag 2012 sah Einnahmen von 64,117 Milliarden Franken vor, tatsächlich eingegangen sind nun knapp 63 Milliarden Franken. Es haben sich somit Mindereinnahmen von 1,1 Milliarden Franken ergeben. Gegenüber dem Vorjahr haben die ordentlichen Einnahmen um 1,9 Prozent, also 1,2 Milliarden Franken, abgenommen.

Die meisten Einnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer, die rund 22 Milliarden Franken eingebracht hat. Die Einnahmen der Mehrwertsteuer liegen damit 500 Millionen Franken unter dem Budget; gegenüber dem Vorjahr haben sie jedoch um 1,9 Prozent zugenommen. Die zweitwichtigste Einnahmequelle des Bundes ist die direkte Bundessteuer, die rund 18,34 Milliarden Franken einbrachte. Sie stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent. Die Verrechnungssteuer hat einen Einbruch erlitten. Im Vergleich zum Rechnungsjahr 2011 ergaben sich Mindereinnahmen von 500 Millionen Franken. Die Verrechnungssteuer unterliegt aber bekanntlich erheblichen Schwankungen. Die besonderen Elemente, die dieser Volatilität zugrunde liegen, können jedoch nicht in die Budgetprognosen integriert werden, da sie von Natur aus unvorhersehbar sind.

Im Rahmen der Kommissionsberatung wurden insbesondere die generelle Entwicklung des Haushaltes sowie die Frage der Wirkungen und Ausgestaltung der Schuldenbremse, der Entwicklungen im Bereich der Informatik und [PAGE 834] des Personals diskutiert. Alle Fraktionen zeigten sich befriedigt von den Ergebnissen der Rechnung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, also den Bundesbeschluss I, die Sonderrechnung des FinöV-Fonds, den Bundesbeschluss II, die Sonderrechnung des Infrastrukturfonds, den Bundesbeschluss III, die Sonderrechnung des ETH-Bereichs, den Bundesbeschluss IV, sowie die Sonderrechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, den Bundesbeschluss V, geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung. Alle Subkommissionen haben festgestellt, dass die Verwaltung in der Regel eine gute Ausgabendisziplin hatte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig Genehmigung aller Bundesbeschlüsse.

Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2013: Der Bundesrat beantragt Zustimmung zu dreizehn Nachtragskrediten in der Höhe von 341 Millionen Franken. Der betragsmässig höchste Nachtragskredit ist derjenige für die Pensionierung Mitarbeitender aus besonderen Personalkategorien in der Höhe von 237 Millionen Franken. Finanziert wird damit eine Versicherungslösung für die besonderen Personalkategorien. Zu diesen gehören die Angehörigen des Berufsmilitärs und des Grenzwachtkorps sowie das versetzungspflichtige Rotationspersonal des EDA. Mit der Möglichkeit, früher in Pension zu gehen, werden besondere Leistungen während der beruflichen Tätigkeit abgegolten. Die Kommission hat dem Nachtragskredit zugestimmt, weil er in Zukunft auch Einsparungen bringt: Mit der neuen Lösung resultieren für den Bundeshaushalt ab 2018 Entlastungen von jährlich rund 55 Millionen Franken.

Wir beantragen Ihnen mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Bundesbeschluss.

Schliesslich noch zum Jahresbericht der Finanzkommissionen: Gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes berichten die Finanzkommissionen jedes Jahr einmal über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Hauptgeschäfte waren wie immer die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Rechnung. Die Finanzkommission befasste sich 2012 insbesondere mit wichtigen Mitberichten, so mit dem Mitbericht zum Legislaturfinanzplan und mit mehreren Mitberichten zu mehrjährigen Finanzbeschlüssen, etwa für die internationale Zusammenarbeit oder die Agrarpolitik 2014-2017.

Im Rahmen des finanzpolitischen Seminars befassten wir uns mit internationalen Steuerfragen und den möglichen Auswirkungen der Energiewende auf den Bundeshaushalt. Zudem wurde die Kommission regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientiert. Zu erheblichen Diskussionen führte auch das Informatikprojekt Insieme. In all ihren Tätigkeiten bringt die Finanzkommission den Aspekt der Finanzierbarkeit und des sorgfältigen Umgangs mit den Bundesmitteln in die politische Diskussion ein.

Ich bitte Sie, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht Ihrer Finanzkommission Kenntnis zu nehmen.