Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-04
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-04
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir eine Abstimmung über ein Konzept durchführen.
Erstens soll nach Auffassung der Minderheit anerkannt werden, dass Aus- und Weiterbildungskosten bei den Unternehmen zu den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen gehören, wenn sie vom Arbeitgeber selber getragen werden. Zweitens werden diese Kosten, und darin liegt die Differenz, dank der Einführung der vollen Abzugsfähigkeit auch anerkannt, wenn sie vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin selber getragen werden. Das Ziel des Antrages der Minderheit ist es, die von den Bürgerinnen und Bürgern selber bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich vollumfänglich zum Abzug zuzulassen.
Weshalb? Es soll ein Anreiz geschaffen werden, damit sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus- und weiterbilden. Gleichzeitig geht es auch darum - der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, und da haben wir keine Differenz -, die Ausbildungskosten den [PAGE 396] Weiterbildungskosten steuerlich gleichzustellen. Die Kommissionsminderheit will wie der Nationalrat diesen Abzug nicht limitieren, sondern unbegrenzt zulassen. Denn die Limitierung würde im Vergleich zur heutigen Regelung im Bereich der Weiterbildungskosten eine Verschlechterung bedeuten. Heute sind die Weiterbildungskosten vollumfänglich abzugsfähig. Der Kommissionspräsident hat auch darauf hingewiesen, dass dieses Argument nicht so tragend sei, weil ja die Gestaltung der Rechnungstellung so vorgenommen werden könnte, dass diese Kosten über mehrere Jahre hinweg gelegt werden. Dann sind wir wieder beim gleichen Ziel, dass eben sämtliche Kosten abgezogen werden können. Deshalb schlägt Ihnen die Minderheit vor, vorweg alle Kosten zum Abzug zuzulassen, ohne dass man durch die Rechnungstellung ein solches, auf die verschiedenen Steuerperioden gelegtes System anwenden muss. Es darf unseres Erachtens auch nicht das Ziel einer Revision sein, ausgerechnet die berufliche Weiterbildung gegenüber heute schlechterzustellen.
Der Kommissionspräsident hat zu Recht auch darauf hingewiesen, dass die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit aus finanzieller Sicht doch nicht so erheblich ist. Es geht um 5 Millionen Franken, welche die Lösung der Minderheit den Bund mehr kosten würde. Bei den Kantonen wären die Mehrkosten 20 Millionen Franken. Nach Auffassung der Minderheit ist dies verkraftbar. Wenn man sieht, wie sich die Aus- und Weiterbildung auf die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt und dass damit entsprechend auch eine Erhöhung des Einkommens einhergeht, ist das absolut tragbar. Es generiert höhere Steuereinnahmen dank besser ausgebildeten Arbeitnehmenden.
Wir sind der Meinung, dass mit diesem Beschluss des Nationalrates eine gute Lösung gefunden wurde. Ich bitte Sie deshalb, zur Förderung der individuellen Aus- und Weiterbildung der Minderheit zu folgen und einen unbegrenzten Abzug zu schaffen. Dann haben Sie im Bereich der Weiterbildung die heutige Lösung und im Bereich der Ausbildung eine Gleichstellung mit derselben.