Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-06-04
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-04
Wortprotokoll
Ich beginne bei der Bundesversammlung. Das Budget der Bundesversammlung wurde nicht ausgeschöpft, da die Sondersession im Nationalrat einen Tag weniger dauerte als vorgesehen und im Ständerat keine Sondersession stattfand. Ebenso liegt der Betrag für "Entschädigungsleistungen für die Teilnahme an Kommissions- und Delegationssitzungen sowie allgemeine Kommissions- und Delegationsauslagen" unter dem Budget, dies dank zurückhaltender Sitzungsplanung. Bei den Investitionen wurde das Budget nicht ausgeschöpft. Beim Projekt der Leistungsmigration vom BIT zur Swisscom zum Beispiel gibt es noch Verzögerungen.
Dann weiter zum Bundesrat: Hier gab es Minderkosten in der Höhe von 730 000 Franken bei Ministerbesuchen, Staatsempfängen und Auslandreisen. Bei den Flugkosten resultiert ein Kreditrest von 1,5 Millionen Franken.
Zur Bundeskanzlei: Die Kosten für das "Programm Gever Bund" belaufen sich auf total 5,6 Millionen Franken. Für die Einführung in der Bundeskanzlei sind es 2,3 Millionen und wiederkehrende Kosten von 330 000 Franken sowie eine zusätzliche Stelle, da die Prozesse für die Bundesratssitzungen jetzt elektronisch ablaufen.
Dann komme ich schon zu den Gerichten. Zuerst zum Bundesgericht: Der Präsident des Bundesgerichtes, Herr Gilbert Kolly, sprach von einem Jahr ohne besondere Vorkommnisse. Das Bundesgericht verzeichnete eine Rekordzahl von Eingängen, nämlich 7871. Das sind 453 mehr als 2011, eine Steigerung von 6 Prozent. Gleichzeitig konnte eine Rekordzahl von 7667 Fällen erledigt werden. Das sind 393 Fälle bzw. 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit konnten aber 204 Fälle weniger erledigt werden, als eingegangen waren. Zahlreiche Beschwerden betreffen die Zweitwohnungs-Initiative.
Der Ertrag beträgt 400 Millionen Franken, das sind 1,5 Millionen Franken mehr als budgetiert. Es handelt sich vor allem um zusätzliche Gebühren und einen Mehrerlös durch Abonnenten der Amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide.
Der Aufwand betrug 90,3 Millionen Franken. Hauptausgaben sind die Personalausgaben. Gegenüber dem Voranschlag wurden 3,3 Millionen Franken weniger ausgegeben, wobei rund 1,5 Millionen bei den Ruhegehältern eingespart werden konnten. Beim allgemeinen Personalaufwand konnte infolge einer zurückhaltenden Lohnpolitik fast 1 Million Franken eingespart werden.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Der Aufwand beträgt hier 74,2 Millionen Franken, der Ertrag 4,8 Millionen. Gegenüber dem Voranschlag heisst dies 5 Millionen Franken weniger Aufwand, dies vor allem wegen weniger IT-Kosten, weniger externen Beratungen sowie Wegfall der Entrichtung von Umzugsentschädigungen von 1,5 Millionen Franken, wie das Parlament dies beschlossen hat. Der Ertrag konnte gegenüber dem Budget eine Steigerung von 1 Million Franken verzeichnen, dies wegen mehr Entgelten, vor allem aufgrund vom Amtshilfeverfahren UBS.
Zum Bundespatentgericht: Das Bundespatentgericht wird vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) finanziert. Das Ergebnis in der Bundesrechnung ist deshalb null. Es resultieren ein Aufwand und ein Ertrag von 1,7 Millionen Franken, budgetiert waren je 2,7 Millionen. Diese Differenz ergibt sich, weil für den Voranschlag Erfahrungswerte und Grundlagen fehlten. Die nebenamtlichen Richter wurden deutlich mehr beansprucht. Es ist von einer zusätzlichen Beanspruchung von 5 Prozent auszugehen. Bei 35 nebenamtlichen Richtern sind dies 1,75 Prozent, plus 10 Prozent für den Vizepräsidenten. Daraus lässt sich ein Wert von 1,85 Prozent oder rund 400 000 Franken errechnen. Das Bundespatentgericht soll sich primär aus den Gebühren finanzieren und erst in zweiter Linie aus den Beiträgen des IGE. Anzustreben ist hier ein Deckungsgrad von 50 Prozent; dies sollte beim Bundespatentgericht aufgrund der hohen Streitwerte längerfristig erreichbar sein. Der verbleibende Teil, für den bei jedem anderen Gericht der Staat aufkommt, ist gemäss Artikel 4 des Patentgerichtsgesetzes vom IGE zu übernehmen.
Hier haben wir, wie bereits ausgeführt, einen Nachtrag I. Dieser Mehrbedarf begründet sich wie folgt: Nach den Erfahrungen des ersten Geschäftsjahres zeigt sich eine deutliche Unterschätzung der benötigten Mittel für Honorare der nebenamtlichen Richter. Zudem wurden diese Honorare irrtümlicherweise beim übrigen Betriebsaufwand budgetiert, was mit diesem Nachtrag korrigiert werden soll. Der Nachtragskredit wird teilweise kompensiert, der Kredit unter "Übriger Betriebsaufwand", bei welchem der Honoraraufwand budgetiert wurde, wird um 100 000 Franken reduziert. Der Nachtrag in diesem Bereich beläuft sich auf 400 000 Franken.
Zum Bundesstrafgericht: Der Aufwand beträgt 11,9 Millionen Franken und zeigt sich um rund 2 Millionen Franken tiefer als vorgesehen, weil weniger Strafverfolgungskosten und ein kleinerer Beratungsaufwand zu verzeichnen sind. Auch sind weniger Personalkosten entstanden sowie weniger Kosten für den Bau angefallen. Für das Jahr 2012 resultiert ein Ertrag von 840 000 Franken. Beim Neubau ergibt sich eine zeitliche Verzögerung von sieben Monaten. Dies führt dazu, dass die 500 000 Franken an eigenen Kosten im Jahr 2012 nicht anfielen. Das neue Gebäude des Bundesstrafgerichtes soll Ende Juli 2013 fertig sein.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Die Rechnung schliesst mit einem Ergebnis von 413 000 Franken ab. Budgetiert waren 895 000 Franken. Der Grund für die Differenz liegt darin, dass es keine ausserordentlichen Sitzungen gab, weil nichts Ausserordentliches passierte. Der Personalkredit wurde nicht ausgeschöpft. Es wurden keine Mandate an Externe vergeben, und auch die Kosten für ausserordentliche Staatsanwälte waren tiefer.
Ich komme nun noch zur Bundesanwaltschaft: Die Bundesanwaltschaft schliesst mit einem Aufwand von 47,6 Millionen Franken und einem Ertrag von 1,4 Millionen Franken ab. Der Ertrag ist schwer zu budgetieren und unterliegt grossen Schwankungen. Im Voranschlag waren 3,2 Millionen Franken eingestellt. Es ist aber auch ein Minderaufwand von über 4 Millionen Franken zu verzeichnen. Kleiner waren vor allem die Personalkosten, die Haft- und Untersuchungskosten sowie der allgemeine Betriebsaufwand.
Dies waren meine Ausführungen zu Behörden und Gerichten.
[VS]