Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-04

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-04

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Dieser beträgt gemäss Artikel 25 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes aktuell 3,8 Prozent und ist bis Ende 2013 befristet. Gemäss dieser parlamentarischen Initiative der WAK des Nationalrates soll der Sondersatz neu bis 2017 verlängert werden. Nachdem die WAK des Ständerates dem Vorgehen zugestimmt hatte, arbeitete die WAK des Nationalrates in der Folge einen entsprechenden Gesetzentwurf aus und unterbreitete diesen dem Nationalrat zur Annahme. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet, da es sich um eine befristete Bestimmung handelt und die Zeit knapp ist. Gemäss heutiger Rechtslage gilt der Sondersatz nur bis Ende 2013, sofern der Gesetzgeber nicht tätig wird.

An der Sondersession hat der Nationalrat den Entwurf mit 145 zu 36 Stimmen angenommen. Auch der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2013 zum Bericht der WAK des Nationalrates fest, dass er mit der Verlängerung des Sondersatzes einverstanden sei. Der Grund hierfür ist, dass man sich mitten im zweiten Teil der Reform des Mehrwertsteuergesetzes befand und keine vorgängige Änderung bei den Steuersätzen wollte. Am Einverständnis hinsichtlich der Verlängerung des Sondersatzes hat sich nichts geändert, obschon sich seither die Bedingungen wiederum geändert haben. So ist die WAK des Nationalrates bekanntlich am 22. April auf die Vorlage zum Zweisatzmodell nicht eingetreten, womit der weitere Ausgang dieser Reform ungewiss geworden ist. Ein Verzicht auf den Sondersatz hätte für den Bund Mehreinnahmen von 180 Millionen Franken jährlich gebracht.

Nach kurzer Diskussion kam die Kommission einstimmig bei 4 Enthaltungen zum Schluss, dass im jetzigen Zeitpunkt eine Änderung der Mehrwertsteuersätze und damit eine Abschaffung des Sondersatzes nicht richtig wäre. Einerseits wurde auf die kritische Situation im Tourismus hingewiesen und auf die Entwicklung der Diskussionen über die Mehrwertsteuer, welche unseren Rat in Kürze noch beschäftigen wird. Die Weiterführung des Sondersatzes - darauf wurde auch hingewiesen - ist für die Hotellerie von grosser Bedeutung; sie gewährleistet auch Kontinuität und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Zugleich wurde angebracht - das waren die kritischen Töne -, dass es eigentlich störend sei, eine Regelung, die man 1996 befristet eingeführt habe, immer wieder zu verlängern.

Aufgrund dieser Diskussion beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten bzw. der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für [PAGE 398] Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 zuzustimmen. Das Ergebnis war 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen.