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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-06-16

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Es geht mir an sich genau gleich wie meinem Vorredner Hermann Bürgi. Ich bin sehr froh über die Arbeit der vorberatenden Kommission, natürlich nicht aus Sicht des Präsidenten der RK, sondern weil ich genau heute vor einem Jahr die Interpellation 10.3448, "Diskriminierung der über 70-jährigen Autolenker?", eingereicht habe. Ja, da lächelt Kollege Hermann Bürgi; er kommt auch einmal in die Nähe dieser Limite. (Heiterkeit)

Damals gingen erste Informationen zu den neuen Via-sicura-Massnahmen durch die Medien, die viele Senioren und Seniorenverbände förmlich auf die Barrikaden trieben. Von Diskriminierung wegen des Alters war die Rede, aber auch von Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Automobilisten, weil Letztere dann bessergestellt wären als unsere eigenen Landsleute. Gerüchte gingen durchs Land, ab 70 gelte der Führerausweis dann nur noch für zwei Jahre. Danach müssten selbst Autolenker, die ein Leben lang unfallfrei gefahren seien und nach wie vor förmlich vor Gesundheit strotzten, alle zwei Jahre wieder Fahrtests oder sogar Autoprüfungen machen usw.

In seiner Antwort auf meine Interpellation beschwichtigte dann Ihr Vorgänger, Frau Bundesrätin Leuthard, der damalige Verkehrsminister Moritz Leuenberger. Aber letztlich würden erst die Debatten in der Kommission wie dann auch im Rat den Beweis erbringen, ob echte Altersdiskriminierungen bestehen blieben oder nicht. Natürlich ist auch für mich klar, dass die Fähigkeit zur sicheren Führung eines Autos im Strassenverkehr irgendwann im Alter abnimmt. Aber wenn von Gesetzes wegen fixe Limiten gesetzt werden, wie ursprünglich in den Artikeln 15c und 15d vorgesehen, ist doch Vorsicht am Platz, und da darf es nicht zur Diskriminierung der Alten kommen.

Nun liegt uns der Entwurf der Kommission vor. Ich habe genau hingeschaut, wie eben auch Kollege Bürgi aus seiner Warte, und habe mich gefragt, wie es nun um die einschlägigen Alterslimiten bestellt ist. Ich kann der Kommission gegenüber meine Genugtuung zum Ausdruck bringen - insbesondere der Mehrheit der Kommission, die in Artikel 15 aus Sicht der Senioren gesunden Menschenverstand hat walten lassen. Ich hätte es beispielsweise niemals verstanden, wenn ein Fahrer nur darum nicht mehr einen Kleinbus hätte [PAGE 664] steuern dürfen, um einen Altersausflug zu machen oder eine Juniorenmannschaft zum Gastclub zu führen, weil er bereits 70 Jahre alt gewesen wäre.

Nun, hoffentlich werde ich am Ende unserer Debatte dieses gute Urteil über die Vorlage aufrechterhalten können. Zunächst danke ich, wie schon Kollege Bürgi, der Kommission einfach dafür, dass sie die Vorlage im erwähnten Sinn entschärft und damit verbessert hat.