Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-16
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass Herr Ständerat Schweiger seine Anträge zurückgezogen hat. Das wäre wirklich ein zusätzliches Element gewesen, das mit den Ausbildungskosten, über die wir hier sprechen, überhaupt nichts zu tun hat. Dann wäre nämlich die Erstausbildung auch hineingekommen, und wir haben ja klar gesagt, dass die Kosten für die Erstausbildung nicht abzugsfähig sein sollten. Insofern bin ich also froh um den Rückzug.
Dann möchte ich noch Folgendes festhalten: Man hat die Frage der Ausbildungskostenabzüge auf Kantonsebene natürlich im Zusammenhang mit der Einführung des [PAGE 652] Steuerharmonisierungsgesetzes diskutiert; vor der Einführung des Steuerharmonisierungsgesetzes kannten verschiedene Kantone neben den Kinderabzügen ja auch noch Ausbildungsabzüge. Diese hat man eliminiert, und zwar mit der - steuerrechtlich absolut richtigen - Begründung, dass man vom Gesamtreineinkommensprinzip ausgehe und dass Lebenshaltungskosten, und dazu gehören gewisse Kinder- und gewisse Ausbildungskosten eben auch, nicht abziehbar sein sollten. Das war die Begründung für die Regelung, wie wir sie heute im Steuerharmonisierungsgesetz haben. Da haben wir Kinderabzüge, und in den Kantonen wird der teureren Ausbildung der älteren Kinder mit der zunehmenden Höhe der Kinderabzüge Rechnung getragen. Ich denke, das System ist in sich geschlossen und richtig.
Nun zu unserer Vorlage: Das ist ein allgemeiner Abzug. Selbstverständlich, Herr Ständerat David, ist es so, dass jeder Steuerpflichtige diesen Abzug geltend machen kann. Frau Ständerätin Forster hat darauf hingewiesen, wir haben es in der Botschaft, in den Materialien so festgehalten - es ist selbstverständlich, dass das für jeden Steuerpflichtigen gilt. Ich hoffe, dass diese Erklärung zuhanden des Amtlichen Bulletins reicht. Das ist völlig unbestritten.
Im Übrigen teile ich die Auffassung, die wir hier von verschiedener Seite gehört haben: Wir sprechen immer wieder über neue Abzüge, obwohl jeder sagt, an sich sei er der Meinung, wir sollten keine neuen Abzüge einführen, weil wir damit dauernd die Bemessungsgrundlage schmälern würden, ohne wirklich eine Förderpolitik im eigentlichen Sinn zu machen und Familien mit Kindern in der Ausbildung zu unterstützen. Wir machen das alles über das Steuerrecht. Aber das ist leider nicht Gegenstand dieser Diskussion.
Jetzt zu diesen 6000 Franken. Es wurde bereits gesagt: 85 Prozent der Personen könnten damit ihre Ausbildung bezahlen, d. h., wenn sie diese 6000 Franken abziehen könnten, wären damit die ganzen Kosten gedeckt. 85 Prozent haben wir also erreicht. Die Kosten für teurere Ausbildungen fallen in der Regel nicht in einem Jahr, sondern über zwei Jahre an, dann kann man also zweimal einen Betrag geltend machen. Insofern kann man damit auch einem Teil der teuren Ausbildungen Rechnung tragen.
Ich denke einfach, angesichts der Mitnahmeeffekte und der Mindereinnahmen lässt es sich durchaus rechtfertigen, bei 6000 Franken zu bleiben. Man hat dann die Kosten erfasst, die man wirklich erfassen möchte. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag zu unterstützen.