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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-16

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

In der WAK war die Traktandenliste so, dass zuerst über dieses Gesetz und erst anschliessend über die Standesinitiative des Kantons Zug gesprochen wurde. So geschah es, dass die Standesinitiative Zug in der WAK nicht direkt in diese Vorlage aufgenommen wurde. Die Erkenntnis, dass das Anliegen des Kantons Zug an sich berücksichtigt werden sollte, entstand zumindest bei Teilen der Kommission erst in einem Zeitpunkt, als die Behandlung der Vorlage in der WAK schon abgeschlossen war. Ich war auch nicht in der Lage, einen Minderheitsantrag zu stellen, weil dieses Anliegen eben nicht Gegenstand der Beratung über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten im Gesetz war.

Deshalb habe ich mir nun erlaubt, einen Einzelantrag einzubringen. Dieser Einzelantrag nimmt das Anliegen der Standesinitiative Zug auf. Ganz kurz gesagt: Wenn gesagt wird, dass die Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten der Kinder schon im Grundbetrag inbegriffen seien, dann dürfte dies in dieser Absolutheit sachlich wohl kaum gerechtfertigt sein. Die Abzüge für Kinder beziehen sich nach unserem Verständnis weitgehend auf das, was mit dem Leben der Kinder bezüglich Essen, bezüglich Unterkunft, bezüglich Kleider, bezüglich Freizeitgestaltung usw. zusammenhängt. Kosten für die Ausbildung können eine andere Dimension annehmen. Darum wäre es richtig, wenn wir bei dieser Gelegenheit nicht nur steuerpflichtigen Personen für sich selbst eine Abzugsmöglichkeit schaffen, sondern die Abzugsmöglichkeit auch für Eltern vorsehen würden, welche die Ausbildungsauslagen für ihre Kinder tätigen. Dabei bin ich mir durchaus bewusst, dass dies nicht ein unbegrenzter Abzug sein kann. Mein Antrag basiert auf der Überlegung, dass man pro Kind 6000 Franken einsetzen könnte. Das gälte beim Gesetz über die direkte Bundessteuer, bei mehreren Kindern wäre es im Sinn eines Maximums das entsprechende Vielfache davon; im Steuerharmonisierungsgesetz würde man den Kantonen die Kompetenz geben, Ausbildungskostenabzüge zuzulassen. Man muss wissen, dass diese Möglichkeit bis vor wenigen Jahren noch bestand, dass sie aber zufolge der Formulierung des Steuerharmonisierungsgesetzes entfiel. Ich würde es richtig finden, diese Möglichkeit wieder aufzunehmen.