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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-09-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die Ratifizierung der Lanzarote-Konvention ist dringend nötig. Sie garantiert einen zusätzlichen Schutz für Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Es ist nun so aufgegleist, dass wir mit zwei indirekten Gegenvorschlägen zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" und mit dieser Vorlage gesetzlich ein neues Setting einführen, das den wichtigen Schutz für Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch garantiert. Diese Vorlage wurde Ihnen nun bereits mehrfach vorgestellt. Ich kann mich ihr anschliessen.

Es wird bemängelt, dass das Grooming nicht aufgenommen worden ist. Es wäre verfehlt zu glauben, dies sei der Fall, weil der Handlungsbedarf nicht erkannt worden wäre. Das Problem liegt anderswo, Frau Markwalder hat es angetönt. Die Frage ist: Genügen nicht bereits heutige Gesetze, um tatsächlich dagegen vorzugehen? Das zeigt ein weiteres Problem. Wir haben in vielen Bereichen ein griffiges Strafrecht. Die Frage ist nur: Wird es tatsächlich umgesetzt? Neue Gesetzesbestimmungen bringen uns nichts, wenn wir auf der Vollzugsebene, von unten angefangen, nicht genügend Personal, vor allem nicht genügend ausgebildetes Personal, haben, um diese Bestimmungen umzusetzen. Dies gilt übrigens auch für den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Nagelprobe wird kommen, wenn dieses Gesetz in Kraft ist. Dann wird es darum gehen, schleunigst auch das nötige Personal zu finden, das nötige Untersuchungsinstrumentarium zu finden, damit die Umsetzung zeitnahe mit dem Inkrafttreten tatsächlich Wirklichkeit werden kann.

Natalie Rickli stellt Anträge bezüglich der Erhöhung des Strafmasses. Es ist nicht so, dass wir der Meinung sind, jede Straferhöhung sei von vornherein falsch. Das Problem ist ein anderes. Die Strafrahmen in einem Strafgesetzbuch müssen in sich stimmig sein, das heisst, es muss eine Äquivalenz gleicher Bestrafung für gleich angenommene Schwere von Tathandlungen bestehen. Diesbezüglich ist ja eine Revision eingeleitet. In dieser Revision kann es durchaus sinnvoll sein, die hier zu Gebote stehenden Strafrahmen noch einmal zu überprüfen. Wir müssen uns aber auch fragen, was wir mit höheren Strafrahmen bezwecken. Ich glaube nicht, dass es der Abschreckung wegen eine höhere Wirkung erzielt, ob eine Höchststrafe nun bei fünf oder bei sieben Jahren liegt. Es gibt auch keine Erhebungen, die dies belegen würden. Mithin müssen wir bei den Strafrahmen, wenn wir die Gesamtschau machen und die heutigen überprüfen, genau fragen, zu welchem Strafzweck wir welchen Strafrahmen nun erhöhen wollen. In dieser Vorlage würde dies einseitig geschehen, weshalb ich Ihnen namens der grünen Fraktion empfehle, die Anträge der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.

Treten Sie auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ein, lehnen Sie die Minderheitsanträge ab, und vollziehen Sie die von meiner Vorrednerin dargelegte Abschreibung der Standesinitiative des Kantons Baselland!