Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-09-10
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Warum? Es ist mittlerweile vielerorts unbestritten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen Tätigkeitsbereich laufend ausdehnt. Es besteht also nach Ansicht der Minderheit Handlungsbedarf. Der Lösungsansatz über die Aufhebung von Artikel 122 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht ist zielführend. Mit der Aufhebung erreichen wir, dass der Revisionsgrund im konkreten Fall entfällt. Der Gesetzgeber - also wir hier im Saal - hat dann die Möglichkeit, in oder nach politischen Diskussionen zu legiferieren oder eben nicht, auch ganz im Sinne von Artikel 46 EMRK. In Artikel 46 verpflichten sich die Parteien, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Gesetzgeber dadurch ausgeschaltet werden muss und darf.
In diesem Saal habe ich schon mehrmals vom Prinzip gehört, dass der Einzelfall für den Gesetzgeber ein schlechter Ratgeber ist. Wir tun also gut daran, wenn wir Bundesgerichtsurteile über die Gesetzgebung korrigieren und nicht über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht auch um die demokratische Legitimation von Gesetzesrevisionen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.