Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-09-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Die jüngsten internationalen Entwicklungen zeigen eine stark zunehmende Bedeutung privater Sicherheitsdienstleistungen im Militär- und im Sicherheitsbereich. Stellen Sie sich vor: Weltweit wird eine Summe von über 200 Milliarden Dollar für private Sicherheitsdienstleistungen ausgegeben, und einzelne Firmen beschäftigen weltweit mehrere Hunderttausend Personen. Die Schweiz ist von dieser Entwicklung nicht unberührt, und deshalb besteht Handlungsbedarf.
Heute bestehen bei uns keine gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen anbieten. Für die Schweiz steht nicht weniger als ihre wichtige Reputation als neutraler und demokratischer Rechtsstaat auf dem Spiel.
Die SP-Delegation hat sich in der vorberatenden Kommission deshalb für ein Gesetz mit Zähnen starkgemacht, das auch seine Wirkung entfalten kann. Zwei Ziele stehen für uns dabei im Vordergrund: Erstens soll das Gesetz zur Stärkung der Menschenrechte beitragen. Zweitens soll es Sicherheitsfirmen schützen, die sich an das Völkerrecht halten.
Eine Bewilligung statt nur einer Meldepflicht würde es noch stärker ermöglichen, dass mit dem neuen Gesetz das Ziel erreicht wird. Leider hat die nationalrätliche Sicherheitspolitische Kommission dem wirkungsvollen Entwurf des Bundesrates und der im Ständerat nur leicht modifizierten Vorlage praktisch alle Zähne gezogen, sodass jetzt die Gefahr besteht, dass das notwendige Gesetz seine Wirkung nicht wie vorgesehen erzielen kann und die Reputation der Schweiz auf dem Spiel steht. Die SP-Fraktion wird auf das Gesetz eintreten und mit ihren Minderheitsanträgen alles daransetzen, dem Gesetz wieder den nötigen Biss zurückzugeben.
Mit ihrem Rückweisungsantrag möchte die Minderheit Glättli statt einer Meldepflicht ein Bewilligungsverfahren einführen. Ein Bewilligungsverfahren statt einer Meldepflicht ist auch das Ziel der SP. Die Rückweisung des gesamten Projekts wäre aber aus unserer Sicht ein falsches Signal. Deshalb weisen wir konkret die Artikel 10 und 13 zurück und nicht die ganze Vorlage.
Die Mitglieder der SP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli ablehnen oder sich der Stimme enthalten.