Hurter Thomas · Nationalrat · 2013-09-10
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10
Wortprotokoll
In diesem Artikel werden die der Meldepflicht unterstellten Dienstleistungen definiert. Das ist ein Kernartikel auch für die traditionellen Sicherheitsfirmen. Unter diesen Artikel fallen im Entwurf des Bundesrates die Bewachung von Gewerbeeinrichtungen oder die Verifizierung eines Alarms in Wohnsiedlungen. Mit dem Entwurf des Bundesrates ist es nicht gelungen, eine klare Abgrenzung zwischen Söldner- und traditionellen Sicherheitsfirmen zu erreichen. Im Gegenteil, beide Firmenmodelle werden in den gleichen Topf geworfen; und dies, obschon die ursprüngliche Idee ein Gesetz für Söldnerfirmen war. Es geht aber auch darum, dass die neugeschaffene Amtsstelle von sieben Personen nicht masslos überfordert und dass das Gesetz nicht zu einem zahnlosen Papiertiger wird. Gemäss der ursprünglichen Formulierung müssten Sicherheitsfirmen, die in Unternehmen Zutrittskontrollen ausführen, diese rapportieren und die Unterlagen der Amtsstelle abliefern. Vermutlich wären diese sieben Personen dann nur damit beschäftigt, diese Unterlagen einzuordnen.
Söldnerfirmen erbringen militärische Dienstleistungen in Krisen- und Konfliktgebieten, sie ersetzen staatliche Polizei- und Streitkräfte und durchbrechen das Gewaltmonopol des jeweiligen Staates. Traditionelle Sicherheitsfirmen hingegen unterliegen strengen nationalen Gesetzen und Vorschriften, sie sind auf eine intakte Rechtsordnung angewiesen und haben keine Kompetenzen, die über die Rechte der Zivilpersonen des jeweiligen Staates hinausgehen. Sie sind also ohne politische Brisanz und gefährden in keiner Art und Weise die innere und äussere Sicherheit oder die Neutralität der Schweiz.
Es ist deshalb richtig, dass die Kommission in Buchstabe a Ziffer 2 nicht mehr von "Bewachung oder Überwachung von Gütern und Liegenschaften" spricht, sondern neu von "Bewachung von staatlichen Gütern und Liegenschaften". Und es ist ebenfalls richtig, dass sie in Ziffer 4 "im Auftrag einer Streitkraft" eingefügt hat.
Solange ein Staat eine funktionierende Hoheit hat, greift dessen Landesrecht. Überall dort, wo ein Staat sein Gewaltmonopol abgibt, fehlt die politische Kontrolle, und es kann die Gefahr von Söldnertruppen entstehen. Deshalb wird die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen und alle Minderheitsanträge ablehnen.