preparatory:AB 141501
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Wir haben es in der Debatte jetzt immer wieder gemerkt: Es ist schwierig, eine richtige Regelung zu finden, die verhindert, dass Sicherheitsfirmen, die in der Schweiz domiziliert sind, sich aktiv an Kampfhandlungen beteiligen. Auch in der Vernehmlassung wurde verschiedentlich vorgebracht, dass es wichtig wäre, nicht nur über die Tätigkeiten zu reden. Bei den Tätigkeiten gibt es immer einen Graubereich; da findet oft ein Übergang von etwas durchaus Akzeptablem zu etwas nicht mehr Akzeptablem statt. Es wäre vielleicht praktikabler - das wurde auch in der Vernehmlassung gesagt -, mit klaren und leicht kontrollierbaren Kriterien zu regulieren. Da liegt es nahe, dass man die Bewaffnung der Militär- oder Sicherheitsfirmen als Kriterium heranzieht.
Es gibt auch ein Beispiel dafür, nämlich Norwegen. Norwegen hat eine solchermassen ausgestaltete Gesetzgebung. Norwegen geht weiter, als ich es mit meinem Minderheitsantrag will; Norwegen verbietet allen in Norwegen domizilierten Firmen das Tragen von Waffen im Ausland komplett. Das ist natürlich eine sichere Art und Weise, wie man jeden möglichen Missbrauch verhindern kann. Aber da muss sogar ich zugeben: Das würde natürlich auch ganz harmlose Sicherheitsdienstleistungen beschlagen. Deshalb bin ich von der Haltung abgerückt, man müsse dem Modell Norwegen folgen, die auch die Grünen in der Vernehmlassung vertreten haben. Ich habe dies auch im Sinne eines Kompromisses getan, weil in diesem Rat die Mehrheit nicht bei den Extrempositionen zu finden ist.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass man ganz klar die schweizerischen Regeln auch für diese Sicherheitsdienstleistungen im Ausland als Massstab nimmt, wenn es um das Tragen von Waffen geht. Ganz simpel: Wenn es für eine Tätigkeit in der Schweiz bewilligt ist, Waffen zu tragen, dann soll es auch erlaubt sein, für die gleiche Tätigkeit, wenn sie in Irak, wenn sie in Afghanistan, wenn sie in Deutschland, wenn sie in den USA ausgeübt wird, eine Waffe zu tragen - und zwar eine Waffe, die in der Schweiz erlaubt ist, nicht plötzlich eine halbautomatische oder eine vollautomatische Waffe.
Es geht also hier um einen Kompromiss, einen Kompromiss, der aber eine klare und eine präzise Regelung bringen würde. Es wäre eine präzise Regelung, die wir nicht im Detail hier dann nachvollziehen müssten, sondern die sich an den bewährten Grundsätzen unseres eigenen Landesrechts orientieren würde.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.