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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11

Wortprotokoll

Im Jahr 2011 waren 165 Nigerianer in Schweizer Gefängnissen im Strafvollzug. Das ist der dritthöchste Wert von Angehörigen eines ausländischen Staates. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2000 noch 13 gewesen. Das heisst also, in elf Jahren hat sich die Zahl von nigerianischen Häftlingen mehr als verzwölffacht. Das sind Zahlen, die erschrecken. Sie hängen zu einem erheblichen Teil mit der Rolle von nigerianischen Staatsbürgern im Kokainhandel in der Schweiz zusammen. Wenn also die Motionärin verlangt, das Augenmerk müsse auf Nigeria gerichtet werden, um den Kokainhandel wirkungsvoll zu bekämpfen, dann greift sie ein tatsächlich bestehendes Problem auf, das vom Bundesrat auch so gesehen wird. Der Bundesrat hat das Problem also auch erkannt; gerade darum hat er ja 2011 im Rahmen der Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Nigeria ein Pilotprojekt zur Polizeikooperation gestartet - das war aufgrund dieser Ausgangslage.

Weil die erste Phase des Projekts ein Erfolg war - ich glaube, das kann Frau Ständerätin Keller-Sutter bestätigen, weil ja auch ihr Kanton, als sie damals Regierungsrätin war, impliziert war -, hat man jetzt entschieden, eine Neuauflage zu machen. Das heisst, diese zweite Projektstufe, die von August 2012 bis Juli 2013 dauert, zielt auf eine Vertiefung der operativen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten ab. Dadurch - das ist das Ziel - soll der Kokainhandel nigerianischer Staatsangehöriger nachhaltig bekämpft werden.

Der Bundesrat sieht aber im Unterschied zur Motionärin die Lösung für weitere Zusammenarbeiten nicht in einem Rechtshilfeabkommen. Es sind nämlich nicht fehlende Rechtsgrundlagen die Ursache für die Schwierigkeiten Nigerias bei der Bekämpfung des Kokainhandels. Wir müssen schon die Ursachen anschauen. Das Hauptproblem ist die Tatsache, dass der nigerianische Justiz- und Polizeiapparat gegen die Korruption ankämpfen muss, und zwar auch in seinen eigenen Reihen. Auf der Korruptionsrangliste von Transparency International belegt Nigeria den Platz 143 von 183 Plätzen aller evaluierten Staaten. Das heisst, die Korruptionsanfälligkeit kann es eben finanzstarken Drogenhändlern erlauben, sich der Strafverfolgung in Nigeria zu entziehen. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt kommt noch hinzu, dass eben die menschenrechtlichen und demokratischen Strukturen in Nigeria verbessert werden müssen. Der Uno-Menschenrechtsrat hat z. B. bei seiner Überprüfung der nigerianischen Menschenrechtsstandards im Jahr 2009 noch erheblichen Nachholbedarf festgestellt. Die Schweiz würde ein falsches Signal aussenden, wenn sie mit dem Abschluss eines Rechtshilfeabkommens implizit auch die diesbezüglichen Standards in Nigeria akzeptieren würde.

Was das genau bedeute, war die Frage von Frau Ständerätin Häberli-Koller. Der Abschluss eines Rechtshilfeabkommens bedeutet, dass man davon ausgeht, dass dieser Staat in Bezug auf die demokratischen und menschenrechtlichen Strukturen so aufgestellt ist, dass auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich mittels eines solchen Abkommens erfüllt sind. Dieses Signal würde die Schweiz aussenden. Wir sind der Meinung, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Auch sonst könnte ein Rechtshilfeabkommen diese rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Probleme nicht lösen. Zur Stärkung der nigerianischen Justiz- und Polizeiinfrastrukturen tragen wir ja bei; wir machen das im Rahmen der Polizeikooperation. Das ist aus Sicht des Bundesrates der richtige Weg. Damit setzen wir genau dort an, wo die Kooperation mit der nigerianischen Polizeiinfrastruktur eine Verbesserung in den eigenen Reihen ermöglicht. Ich sage es noch einmal: Die Ursachen der Probleme - wir anerkennen diese auch - liegen nicht in der fehlenden Möglichkeit der Zusammenarbeit mit der Schweiz, sondern in der Situation in Nigeria selber.

Ich sage Ihnen jetzt noch, was heute aufgrund der geltenden Rechtslage bereits möglich ist. Bereits heute kann die Schweiz Nigeria auf ein entsprechendes Ersuchen hin Rechtshilfe leisten; das können wir heute schon, und zwar gestützt auf das Rechtshilfegesetz. Nach diesem Gesetz können sämtliche nach innerstaatlichem Recht zulässigen Verfahrenshandlungen auch für ein ausländisches Strafverfahren vorgenommen werden. Das Rechtshilfegesetz erlaubt zum Beispiel die Weitergabe von schweizerischen Strafurteilen an die nigerianischen Strafverfolgungsbehörden zwecks Einziehung von Drogengeldern. Frau Ständerätin Keller-Sutter hat genau das gewollt. Ich möchte es Ihnen einfach noch einmal sagen: Das können wir bereits tun; wir brauchen ein entsprechendes Gesuch der nigerianischen Behörde. Umgekehrt kann die Schweiz auch die nötigen Rechtshilfeersuchen an Nigeria richten, zum Beispiel, um Vermögenswerte sperren zu lassen. Auch dafür brauchen wir kein Rechtshilfeabkommen; das können wir mit der heutigen gesetzlichen Grundlage tun.

Es ist aber eine Voraussetzung für diese Rechtshilfezusammenarbeit in beiden Richtungen, dass die nigerianische Behörde ein ernsthaftes, rechtsstaatlichen Mindeststandards genügendes Verfahren führt. Genau darin liegt das Problem. Das können Sie auch mit dem Zauberwort "Rechtshilfeabkommen" nicht ändern. Sie können mit einem Rechtshilfeabkommen mit Nigeria nicht Nigeria verändern. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn das unangenehm ist und auch wenn es jetzt vielleicht attraktiv scheint zu sagen: Wir machen jetzt ein Rechtshilfeabkommen, und dann können wir alle Probleme im Zusammenhang mit den nigerianischen Drogenhändlern lösen. [PAGE 1167]

Ich habe es Ihnen gesagt: Wir verfügen über die Voraussetzungen, um hier zum Beispiel auch die Einziehung von Drogengeldern durch nigerianische Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Mit einem Rechtshilfeabkommen verändern Sie aber Nigeria nicht. Sie machen allenfalls bei der konkreten Polizeizusammenarbeit einen Schritt zur Korruptionsbekämpfung innerhalb dieser Behörden. Die Migrationspartnerschaft ist ebenfalls ein Projekt, mit dem wirklich dort angesetzt werden kann, wo wir Veränderungen bewirken können. Wenn Sie das aber mit einem Rechtshilfeabkommen tun wollen, erwarten Sie zu viel. Sie haben da, glaube ich, vielleicht etwas die Hoffnung, die Probleme mit einem Zauberwort lösen zu können. Ich muss Sie leider enttäuschen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.