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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat die Frage gestellt: Was macht man, wenn die Geltungsdauer eines Gesetzes abläuft, aber die Arbeit noch andauert? Das ist ja das Problem, das sich hinter diesem Geschäft verbirgt. Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts ist auf Ende 2013 befristet, aber die Arbeit der Strafgerichtshöfe für Rwanda und Ex-Jugoslawien wird bis dann - leider, muss man sagen - nicht beendet sein. Die Schweiz muss ihrer humanitären Tradition gemäss sicher weiterhin mit diesen Gerichten kooperieren können. Die Zusammenarbeit ist nach wie vor auch unter praktischem Gesichtspunkt relevant: In den vergangenen zwei Jahren hat die Schweiz den Strafgerichtshöfen für Rwanda und Ex-Jugoslawien in elf Fällen Rechtshilfe geleistet.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Geltungsdauer des Gesetzes um zehn Jahre zu verlängern. Die vorberatende Kommission, Sie haben es gehört, hat diesem Antrag ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.