Bieri Peter · Ständerat · 2013-11-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-26
Wortprotokoll
Eine generelle Vorbemerkung zum WBF: Das Budget 2014 ist die erste Ausgabe mit der neuen Departementsstruktur, bei welcher der ganze Bildungsbereich integriert ist. Nicht mehr dabei ist das Bundesamt für Veterinärwesen. Das Budget des vom EVD zum WBF mutierten Departementes wächst budgetmässig um 6 Milliarden Franken. Das Departement verzeichnet einen Gesamtaufwand von 12,2 Milliarden und Einnahmen von 440 Millionen Franken. Die Generalsekretärin des WBF konnte uns berichten, dass sich durch die Zusammenfassung der Bildung Synergiegewinne und ab 2015 auch Einsparungen erreichen liessen. Ausserhalb des Bildungs- und Forschungsbereichs liegen departementsintern Schwergewichtsaufgaben bei der Thematik Wirtschaftsplatzgestaltung. Dies beinhaltet Fragen des Arbeitsmarkts, der Personenfreizügigkeit und der dazugehörigen flankierenden Massnahmen. Die Vielfalt zeitaktueller Aufgaben hat zur Folge, dass beim Personal und bei dessen Krediten eine gewisse Flexibilität erwünscht ist.
In der Subkommission wurden wir von der Generalsekretärin auch über die im Departement zurzeit anstehenden 27 Informatikprojekte informiert. Obwohl die Projektverantwortung bei den jeweiligen Bundesämtern liegt, werden diese eng durch das Generalsekretariat begleitet. Es besteht auch eine regelmässige Risikobeurteilung zum Realisierungsstand der einzelnen Projekte.
Zum Generalsekretariat: Hier ist neu der ganze ETH-Bereich in einem einzigen Konto enthalten. Der Bundesrat hat entschieden, dies im Sinne der Unabhängigkeit dieser Institution so zu regeln. Dies entspricht dem neuen Rechnungsmodell des Bundes. Die ETH sind bekanntlich nicht Bestandteil der zentralen Bundesverwaltung. Insofern ist das Generalsekretariat nur eine Art Transitstelle. Über die inhaltlichen Belange des ETH-Budgets wird Sie in der Folge Frau Fetz orientieren.
An verschiedenen Orten innerhalb des Departementes wirken sich Veränderungen beim Personalbestand aus. Diese rühren vom Programm zur Bekämpfung der Frankenstärke her. Einzelne Stellen, wie etwa jene bei der Preisüberwachung oder bei der Weko, sind befristet und laufen aus.
Zum Seco: Der Aufwand für das Seco ist 2014 um rund 85 Millionen höher als im Budget 2013. Der Ertrag steigt seinerseits um 3 Millionen Franken. Per saldo beträgt der Nettoaufwand 1,18 Milliarden Franken. Welches sind nun die grössten Veränderungen gegenüber dem laufenden Jahr? Bei den Leistungen des Bundes für die Arbeitslosenversicherung, welche gemäss Gesetz 0,159 Prozent der beitragsberechtigten Lohnsumme ausmachen, muss aufgrund der gestiegenen Lohnsumme ein im Vergleich zum Vorjahr um 16 Millionen Franken höherer Betrag eingebracht werden.
Nachgefragt haben wir in der Subkommission, ob die im Budget eingestellten Kredite für die Überwachung des Arbeitsmarktes gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und gemäss dem Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne ausreichen würden, um die notwendige Kontrolldichte zu erlangen. Dies wurde uns bestätigt. Wir haben dazu auch einen ergänzenden Bericht erhalten, aus dem zu entnehmen ist, dass Verbesserungen vorgenommen wurden, die paritätischen Kommissionen in ihrer Arbeit gestärkt wurden und die notwendigen Kredite in ausreichendem Masse bereitgestellt seien. Spezifische zusätzliche Begehren wurden aus dem Kanton Tessin angemeldet.
Bei Schweiz Tourismus verringert sich der Kredit um 3 Millionen Franken, da der Sonderkredit im Rahmen der Abfederung der negativen Effekte der Frankenstärke ausläuft. Nachdem wir im Verlaufe dieses Jahres den von uns beim Bundesrat verlangten Tourismusbericht erhalten haben, wissen wir auch besser, wo Handlungsbedarf besteht; ich erinnere an unsere letztjährige, relativ breit geführte Diskussion, wo Krediterhöhungen verlangt wurden. Gemäss Auskunft der Staatssekretärin soll es in der Tourismusbranche wieder bessergehen, sodass hier keine zusätzlichen Begehren gestellt wurden.
Spürbare Erhöhungen gibt es bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, bei der Hilfe an die osteuropäischen Länder oder beim Erweiterungsbeitrag an die EU. Hier erhöhen sich die Kredite in der Summe um 67 Millionen Franken. Was die Entwicklungshilfe betrifft, so erhöht sich diese infolge unseres Entscheides, 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens dafür einzusetzen. Beim Erweiterungsbeitrag an die EU sind es grössere Projekte, die infolge verschiedener Gründe mit Verzögerung fertigwerden, und jetzt kommt die Beitragsleistung.
Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Beim BLW wird 2014 die Umsetzung der Agrarpolitik 2014 vollzogen. In der [PAGE 973] Gesamtsumme verändert sich das Budget gegenüber dem laufenden Jahr jedoch nur geringfügig. Einem Aufwand von 3,6 Milliarden Franken stehen Erträge von 231 Millionen Franken gegenüber. Der Hauptbetrag, die Direktzahlungen, wird nunmehr in einem einzigen Konto aufgeführt. Die Direktzahlungen betragen 2,8 Milliarden Franken und sind um 14,6 Millionen Franken höher als im laufenden Jahr. Im Vergleich zu den bei der Agrarpolitik 2017 vorgesehenen einzelnen Direktzahlungen sollten 80 Millionen Franken mehr an leistungsbezogenen Direktzahlungen zur Verfügung stehen. Entsprechend werden die Übergangsbeiträge, die eine Art Puffermechanismus darstellen, um diese Summe geringer ausfallen. Diese Anpassung ergab sich mitunter aus den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Verordnung zum revidierten Landwirtschaftsgesetz.
Die Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungsmassnahmen sind im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 durch das Parlament erhöht worden. Bei der Absatzförderung sinken die Zulagen Milchwirtschaft um 5,8 Millionen Franken. Hier handelt es sich um die Silozulage von 3 Rappen und um die Zulage für verkäste Milch von 15 Rappen. Gemäss BLW sollte der Beitrag ausreichen, um die neu im Gesetz festgelegten Beiträge zu finanzieren, zumal die Milchproduktion leicht rückläufig ist. Sollte dies nicht zutreffen, müsste ein Nachtragskredit eingeholt werden, oder der Bundesrat könnte gemäss Gesetz je nach Mengenentwicklung den Kilogrammbeitrag nach unten anpassen.
Was die Position 708.A2310.0141, "Forschungsbeiträge", anbelangt, hatten wir bezüglich des Beitrages an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) eine grössere Diskussion. Das Forschungsinstitut erhält gemäss Budget einen jährlichen Beitrag von 4,3 Millionen Franken. Das vom Nationalrat angenommene Postulat Müller-Altermatt 12.3555, "Stärkung der Forschung für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft", fordert eine generelle Überprüfung der Forschung im Biolandbau, wobei zentral auch die Mitfinanzierung des Fibl durch den Bund im Vordergrund steht. Konkret werden zusätzliche Mittel im Umfang von 5,3 Millionen Franken gefordert. Der Prüfbericht wird erst Anfang 2014 vorliegen. Konkret geht es jetzt darum, wie mithilfe einer Überbrückungsmassnahme die Liquidität des Fibl gesichert werden kann. Wir haben in der Kommission die Verwaltung gebeten, uns einen Lösungsvorschlag aufzuzeigen. Den Bericht haben wir erhalten. Darin wird festgehalten, dass das BLW die Notwendigkeit einer Überbrückungsfinanzierung für das Jahr von rund 1 Million Franken anerkennt, dass diese nach Vorliegen des Berichtes jedoch im Rahmen des Nachtrages I auf einer breiteren Grundlage unterbreitet werde. Das Fibl wurde durch das Generalsekretariat des WBF über dieses Vorgehen informiert. Die beiden Finanzkommissionen erachten dieses Vorgehen als richtig.
Zu Agroscope und zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung habe ich keine Bemerkungen zu machen.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Der Voranschlag enthält Ausgaben von 108 Millionen Franken und Einnahmen von 97 Millionen Franken. Diese Zahlen berechnen sich aus dem Aufwand der Erfolgsrechnung und den Ausgaben der Investitionsrechnung respektive aus dem Ertrag und den Einnahmen. Gegenüber dem Voranschlag 2013 sind die Differenzen gering. Der Bundesrat hat im Mai dieses Jahres verschiedene wohnungspolitische Beschlüsse gefasst. Budgetrelevant ist die Verlängerung der Laufzeit der Zusatzverbilligungen von 19 auf 21 Jahre. Dies hat einen Mehraufwand von 40 Millionen Franken zur Folge, der sich jedoch auf 12 Jahre verteilt. Dies bedingt, dass die Zusatzverbilligungen für Mietzinse weniger schnell zurückgehen, als dies vorgesehen war.
Zurückgenommen wurde auch die Position "Verluste für Garantieverpflichtungen", da diese in den letzten Jahren jeweils nur sehr marginal anfielen. Die eigentlichen Ausgaben von wiederum 29 Millionen Franken, die im Verlaufe des Jahres getätigt werden, laufen über das derzeit gültige Wohnraumförderungsgesetz. Es sind dies neue Darlehen an die gemeinnützigen Bauträger für den Fonds de Roulement.
Zur Wettbewerbskommission habe ich keine Bemerkungen.
Zum Schluss noch kurz zum Zivildienst: Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ein Flag-Amt mit neu nur mehr einer Leistungsgruppe. Da die Anzahl der geleisteten Diensttage nach wie vor steigt, erhöht sich auch der Funktionsertrag um gegen 10 Prozent. Der Kostendeckungsgrad beträgt hier 70 Prozent. Die Zahlen der Zulassungen steigen immer noch etwas an. Nächstes Jahr werden gegen 5500 Personen neu erwartet. Die Kosten je Einsatztag konnten in den letzten Jahren auf 5 Franken gesenkt werden. Mit dem neu durchgeführten Einführungstag, mit den Ausbildungsschulungen für gewisse Einsätze, aber auch mit der internen Reorganisation ist eine weitere Senkung des relativen Aufwandes nicht mehr möglich. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die Installation der neuen Informatik E-Zivi. Hier ist man in der Realisierungsphase. Das Projekt wird eng vom Generalsekretariat WBF begleitet.
Kurz zum Nachtrag II: Hier ist das Seco betroffen. Der Bundesrat beantragt einen Nachtrag im Umfang von 14 Millionen Franken für die Leistungen des Bundes an die ALV. Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der bereits dargelegten Tatsache, dass der Bund 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme beizusteuern hat. Der Betrag setzt sich aus 7 Millionen Franken aus dem Vorjahr 2012 gemäss Schlussabrechnung und dem zusätzlichen mutmasslichen Beitrag aus dem laufenden Jahr von ebenfalls 7 Millionen Franken zusammen.
Wir beantragen Ihnen, diesen Nachtrag und das Budget zu genehmigen.