Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-26
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-26
Wortprotokoll
Herr Ständerat Föhn, ich habe Ihnen keinen Vorwurf gemacht; ich würde mich überhaupt nicht getrauen, Ihnen jemals einen Vorwurf zu machen. Ich habe eine Feststellung gemacht. Sie legen das als Vorwurf aus. Ich mache manchmal solche Feststellungen, die ich nicht als Vorwürfe verstehe.
Es wurde gesagt: Wir haben beim Personalbudget ein Wachstum von 2,1 Prozent; dieses liegt also unter dem Wirtschaftswachstum. Wenn man das KAP umsetzen würde, dann wäre das Wachstum im Personalbereich im nächsten, im übernächsten und im überübernächsten Jahr 1,8 Prozent. Ich denke, wir haben hier wirklich massvoll geplant. Wir haben kein ungeheuerliches, sondern ein erklärbares Wachstum. Sie haben die Positionen selbst angesprochen. Dass wir für die Teuerung keine Mittel einstellen müssen, wenn wir eine Minusteuerung haben, ist klar. Wir haben eine Reallohnerhöhung von 0,7 Prozent vorgesehen. Wir haben hier aber vor allem eine grosse Position für die neue Versicherungslösung bei Mitarbeitenden in speziellen Personalkategorien, beim VBS, beim Grenzwachtkorps. Diese Übergangsversicherungslösung kostet vorübergehend etwas, aber sie wird in fünf Jahren zu einer Entlastung der Bundesrechnung führen. Das müssen wir mehr oder weniger vorfinanzieren.
Was wir auch im Budget haben, sind 300 neue Vollzeitstellen. Diese 300 Vollzeitstellen - dies wurde angeführt - betreffen zum Teil den Asylbereich, um die eingehenden Gesuche schneller abwickeln zu können; das Grenzwachtkorps, hier haben Sie uns auch einen Auftrag erteilt; den Bereich der Energiepolitik, in der wir auch auf dem Weg sind und mit neuen Stellen arbeiten. 150 Stellen werden neu zu finanzieren sein. Bei den anderen Stellen haben wir die Möglichkeit, die Erhöhung abzufangen und intern zu verrechnen, das heisst, es gibt Kompensationsmöglichkeiten. Das ist die Situation; ich denke, sie ist überblickbar.
Wenn Sie mit anderen Bereichen vergleichen, gerade auch mit den Kantonen, dann ist festzustellen - ich schliesse mich hier dem an, was Herr Ständerat Schwaller gesagt hat -: Wir haben den neuen Finanzausgleich so konzipiert, um eine materielle Steuerharmonisierung zu vermeiden. Wir haben gesagt, der Steuerwettbewerb solle weiterhin möglich sein. Es gibt Kantone, die diesen Steuerwettbewerb auch durchgespielt haben, und zwar einfach so, wie es ihrer Auffassung nach richtig war oder richtig ist. Das hat auf der anderen Seite natürlich zur Folge, dass man möglicherweise in verschiedenen Kantonen bei den Ausgaben entsprechend nachbessern muss. Der Bund ist im Moment nicht in dieser Situation. Wir haben in den letzten Jahren keine sehr aktive Steuerpolitik gemacht - punktuell schon, aber nicht allgemein. Von daher kann man die Situation des Bundes nicht ganz mit jener der Kantone vergleichen.
Jetzt haben Sie die Frage gestellt, wie das mit der automatischen Lohnerhöhung sei. Es ist so, dass beim Bund etwas weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden in einem sogenannten Anstieg ist. Sie werden in eine Funktionsklasse eingereiht und können dann über rund zehn Jahre Stufen hinaufsteigen, bis sie zum Maximum in dieser Funktionsklasse kommen. Das ist im Lohnsystem des Bundes enthalten und ist schwer mit den Systemen der Kantone vergleichbar. Es gibt Kantone, die auch Funktionsklassen mit Stufenanstiegen haben, es gibt aber auch Kantone, die direkt einreihen und diese Stufenanstiege dann nicht ermöglichen. Der Vergleich ist darum schwierig. Was man vergleichen kann, ist der Anstieg der Lohnsumme. Wenn Sie die Anstiege der Lohnsummen der öffentlichen Hand miteinander oder auch mit der Privatwirtschaft vergleichen, dann sehen Sie, dass der Bund hier überhaupt nicht masslos, sondern im unteren Mittel dieser Lohnsummenanstiege ist - im Wissen darum, dass dieser Teil, der automatisch ist, durch Fluktuationsgewinne finanziert wird und darum im Anstieg der Lohnsumme gar nicht sichtbar wird; da haben Sie Recht, das ist im Lohnsystem des Bundes enthalten. Meines Erachtens hat sich dieses System bei uns bewährt. Man kann dieses System durchaus diskutieren, aber es hat auch seine guten Gründe.
Ich möchte Sie daher bitten, hier jetzt nicht einfach eine Streichung von 50 Millionen Franken zu machen. Ich habe Ihnen aufgezeigt, was das heissen würde. Das würde auch heissen, dass wir diese zusätzlichen 300 Stellen entsprechend reduzieren müssten. Sie wissen, dass man im Dezember gar nichts anderes machen kann, als einfach die neugeplanten Stellen nicht zu besetzen. Sie können nicht bisherige Mitarbeitende ab Januar nicht mehr beschäftigen, das geht nicht. Sie müssten also pragmatisch vorgehen und bei diesen 300 Stellen - das wäre dann wahrscheinlich linear - kürzen. Bei der Versicherungslösung könnten wir nichts machen. Sie sehen also, wo der Handlungsspielraum ist. Es ist keine gute Lösung, drei Monate vorher zu entscheiden, dass man im Asylbereich und bei der Grenzwacht aufstocken möchte, und drei Monate später zu sagen, dass man trotzdem nicht aufstocken möchte. Das ist meiner Meinung nach keine langfristige Planung. Man kann das durchaus dann beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket diskutieren. Wir haben dort Vorschläge gemacht, auch im Personalbereich, die sich dann auch umsetzen lassen, weil man ein, zwei Jahre Zeit hat, um auch bei den Aufgaben herunterzufahren. Das ist der Bereich Personalaufwand.
Beim Beratungsaufwand haben Sie mich auch gefragt - Entschuldigung, ich habe diese Frage noch nicht beantwortet! -, was dieser Aufwand wirklich ist. Das nennt sich also "Beratung und Auftragsforschung"; es sind 295 Millionen Franken, eine Million mehr als letztes Jahr, im Budget 2013. Drei Viertel dieses Betrages betreffen die Beratung: Das sind Gutachten, Expertisen für alle verschiedenen Aufträge, die wir vom Parlament erhalten oder die wir uns natürlich auch selbst geben. Ein Viertel geht in die Auftragsforschung; das ist Ressort-, Markt- und Meinungsforschung. Jetzt gibt es aber diese Position "Eigenbedarf". Das sind etwas über 4 Milliarden Franken. Fast 25 Prozent davon betreffen den Betrag für den Betriebsaufwand der Armee. Ich sage das einfach, damit Sie wissen, dass das die grösste Position sein wird, wenn man das hinunterkürzt. Man muss linear kürzen, bei dieser Position können Sie das gar nicht anders machen. Der grösste Teil betrifft also den Betriebsaufwand der Armee. Der zweitgrösste Teil betrifft den Aufwand für die Nationalstrassen. Ich bin nach der Abstimmung vom Sonntag nicht so ganz sicher, ob das sinnvoll wäre, jetzt hier auch noch eine Kürzung vorzunehmen - das heisst, ich bin sicher, dass es nicht so sinnvoll wäre. Es gibt dann noch andere grosse Positionen. Ich sage das einfach deshalb: Bei einer linearen Kürzung wäre es klar, dass man diese Positionen am meisten kürzen müsste. Wenn Sie jetzt sagen, wir sollten hier um 150 Millionen Franken kürzen, dann können Sie umrechnen, wie viele Prozente dann in welchen Bereichen anfallen. Mir scheint auch das kein guter Weg zu sein.
Auch hier gilt: Im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket haben wir Ihnen gezeigt, was wir machen können und was wir machen wollen. Und wenn Sie das dann in der Diskussion noch aufstocken wollen, sind wir gerne bereit, mit Ihnen diese Diskussion zu führen. Aber ich möchte Sie bitten, die hier beantragte Kürzung nicht zu machen. [PAGE 972]