Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-11

Wortprotokoll

Herr Ständerat Föhn hat heute Morgen gewünscht, das Bürgerrechts- und das Ausländergesetz sollten möglichst kohärent sein. Sie haben sogar den Vorschlag gemacht, dass wir ein einziges Gesetz machen.

Hier stellt sich jetzt wirklich die Frage, wie kohärent man ist. Sie haben beim Bürgerrecht entschieden, dass nur noch eine Person, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Das ist eine neue Hürde, die Ihnen auch der Bundesrat vorgeschlagen hat und die aus meiner Sicht auch richtig ist.

Wir definieren jetzt in diesem Gesetz, welches die Voraussetzungen sind, die erfüllt sein müssen, damit man eine Niederlassungsbewilligung bekommt. Wir haben die Voraussetzungen so formuliert, dass sie strenger als heute sind. Es stellt sich jetzt die Frage, was passiert, wenn jemand all die Voraussetzungen, die wir definiert haben und die strenger sind als die heutigen, erfüllt. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass jemand, der all diese Voraussetzungen erfüllt, eine Niederlassungsbewilligung erhalten soll. Mit dieser Vorlage und mit dem, was Sie vorher bestimmt haben, sagen Sie auch - das muss ich in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen -: Wenn jemand die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltsbewilligung eben nicht erteilt oder nicht verlängert werden. Deshalb ist diese Vorlage ausgewogen. Wie ich beim Eintreten gesagt habe, sagen wir klar, was wir unter Integration verstehen; wenn jemand die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann hat das auch Konsequenzen. Ich bin froh, dass Sie vorher so entschieden haben, auch wenn nicht alle damit einverstanden waren. Es soll Konsequenzen haben, wenn jemand die Kriterien nicht erfüllt, es soll aber auch Konsequenzen haben, wenn jemand die Kriterien vollumfänglich erfüllt.

Wie Herr Ständerat Stöckli gesagt hat, ist die Differenz zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Entwurf des Bundesrates wahrscheinlich nicht ganz so gross. Sie müssen, das möchte ich auch zuhanden der Materialien deutlich gesagt haben, von Folgendem ausgehen: Wenn jemand alle Voraussetzungen in Bezug auf die Integration erfüllt und eine Behörde über die Erteilung der Niederlassungsbewilligung entscheidet, dann muss die Behörde erstens alle Fälle gleich behandeln, wir kennen in unserer Bundesverfassung das Gleichbehandlungsgebot, zweitens darf sie nicht diskriminierend handeln, auch das ist in der Bundesverfassung festgelegt, und drittens darf sie nicht willkürlich entscheiden. Das sind die Voraussetzungen. Von daher ist dann die Differenz zwischen dem Rechtsanspruch und der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, nicht mehr gross.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihre Kommission in Ihrer grossen Mehrheit anders entschieden hat. Mit dem Willkürverbot, dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgebot ist der Spielraum für die Behörden hier aber sehr eng - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der einzige Unterschied ist in der Tat noch in der Frage begründet, wer eine allfällige Verfügung überprüft: Ist es ein kantonales Gericht, oder ist es das Bundesgericht? Hier ist der Bundesrat der Meinung, dass es eben auch im Sinne der Gleichbehandlung sinnvoll ist, wenn das Bundesgericht diese Überprüfung vornimmt.

Deshalb beantrage ich Ihnen hier, den Einzelantrag Fetz zu unterstützen. [PAGE 1136]