Joder Rudolf · Nationalrat · 2010-12-09
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-09
Wortprotokoll
Im Namen der SPK beantrage ich Ihnen, bei Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe a festzuhalten. Es ist technisch und gemäss Ablauf des Verfahrens möglich, eine Polizeinotverordnung des Bundesrates innerhalb von sechs Monaten durch einen Entwurf zu einer gesetzlichen Grundlage abzulösen. Das hat sich in der Praxis klar bestätigt. Noch einfacher ist es, wenn eine Verordnung des Bundesrates durch eine Verordnung der Bundesversammlung abgelöst wird - dazu benötigen wir nicht ein Jahr.
Die Frist von sechs Monaten hat zusätzlich eine präventive Wirkung: Der Bundesrat muss sich nämlich schon beim Erlassen seiner Verordnung bewusst sein, dass diese schon bald durch ein Gesetz oder allenfalls durch eine Verordnung der Bundesversammlung abgelöst wird. Der Bundesrat wird auch nicht versucht sein, durch mehrere kurze Zeit gültige Verordnungen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu verhindern. Hinzu kommt, dass bei einem raschen Beizug des Parlamentes, also einem Beizug innerhalb von sechs Monaten, die demokratische Legitimation des Erlasses erhöht wird.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe a an Ihrem Beschluss festzuhalten und sich für eine Frist von sechs Monaten auszusprechen.