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Casanova Corina · 2010-12-09

Casanova Corina · Graubünden · 2010-12-09

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz die Frist betreffend: Bis wann muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Verordnung abzulösen? Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass dies innerhalb eines Jahres geschehen soll, und zwar aus folgenden Gründen: Es geht darum, dass man eine genügende Frist hat, um die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, vor allem, wenn es auch darum gehen würde, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren sollte drei Monate dauern. Wichtig ist auch, dass man die Auswirkungen der Massnahmen prüfen könnte, bevor man eine gesetzliche Grundlage schafft, sei das ein Gesetz oder eine Verordnung des Parlamentes. Wichtig ist auch die Qualität der Vorlage. Die Ausarbeitung einer Vorlage bedingt auch eine Übersetzung in die Amtssprachen. Dann scheint uns auch noch die Frage der Notwendigkeit wichtig. Vielleicht würde es sich nach ein paar Monaten auch erübrigen, dass man hier eine gesetzliche Grundlage schafft.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat Ihnen eine einjährige Frist.