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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-11-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-11-29

Wortprotokoll

Sie haben nun mit Ihren Voten am Voranschlag und Finanzplan schon einiges ausgeleuchtet. Ich möchte mich auf drei Punkte beschränken und dann noch kurz auf Ihre Fragen und Feststellungen, denen ich etwas entgegenhalten möchte, eingehen. Zuerst geht es um die generelle politische Würdigung des Budgets, dann um die Entwicklung seit der Verabschiedung des Budgets durch den Bundesrat; schliesslich mache ich einen kurzen Ausblick auf den Finanzplan und das Konsolidierungsprogramm.

Zum Budget: Es wurde gesagt, der Budgetentwurf des Bundesrates zeige ein Defizit von 0,6 Milliarden Franken im ordentlichen Haushalt. Das ist ein sehr gutes Budget, auch wenn noch ein Defizit vorhanden ist. Ein Defizit im Aufschwung ist auf den ersten Blick unverständlich. Im Jahr 2011 werden wir aber immer noch in einer Situation der konjunkturellen Unterauslastung sein; das heisst, das Trendniveau der inländischen Wertschöpfung werden wir trotz Aufholeffekt im Jahr 2010 noch nicht erreichen.

Die Schuldenbremse berücksichtigt die wirtschaftliche Lage und erlaubt uns daher noch ein konjunkturelles Defizit von maximal 805 Millionen Franken; das schöpfen wir nicht aus. Wir haben einen strukturellen Überschuss von 212 Millionen. Dazu kommen noch ausserordentliche Ausgaben im Umfang von rund 2 Milliarden Franken bei der Einlage in die Pensionskasse der SBB, beim Infrastrukturfonds ebenso. Insgesamt resultiert dann ein Defizit von 2,6 Milliarden Franken. Das Regelwerk der Schuldenbremse sieht die Möglichkeit vor, den ordentlichen Ausgabenplafond zu überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass ausserordentliche Zahlungsspitzen die ordentliche Aufgabenerfüllung gefährden. Um aber zu verhindern, dass ausserordentliche Ausgaben zu einem Schuldenanstieg führen, verlangt die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse eine mittelfristige Kompensation. Genau dafür ist der erwähnte strukturelle Überschuss vorgesehen.

Sowohl die Einhaltung der Schuldenbremse als auch die Erwirtschaftung eines strukturellen Überschusses wären ohne die Konsolidierungsmassnahmen im Voranschlag 2011, die wir bereits eingestellt haben, nicht möglich gewesen, nämlich 1,8 Milliarden Franken - das ist nichtausgeglichene Teuerung bzw. effektive Teuerung, dann die Passivzinsen, die berücksichtigt sind. Ohne diese Massnahmen wäre ein ausgeglichenes Budget nicht möglich gewesen. Der Bundesrat legt Ihnen ein ausgewogenes, ein ausgeglichenes Budget vor, das die konjunkturelle Situation angemessen berücksichtigt und auch das Ziel der Haushaltkonsolidierung nicht aus den Augen verliert.

Kurz zur Entwicklung seit der Verabschiedung des Budgets durch den Bundesrat: Wir haben bei einzelnen Budgetpositionen Nachmeldungen. Wir können in der Detailberatung darauf eingehen; ich verzichte jetzt darauf. Dann haben sich die konjunkturellen Aussichten für das Jahr 2010 verbessert und für das Jahr 2011 verschlechtert. Dem konnte in der Budgetierung nicht im entsprechenden Masse Rechnung getragen werden.

Sie kennen die neuesten Hochrechnungen, Sie kennen den ungefähren Rechnungsabschluss: Wir werden mit einem Überschuss von ungefähr 1,4 Milliarden Franken abschliessen. Die Konjunkturprognosen wurden angepasst. Im Herbst haben diverse Institute ihre Konjunkturprognose für 2010 nach oben und dann für 2011 nach unten revidiert. Das vom Bundesrat verabschiedete Budget ist trotzdem nicht überholt: Wir haben uns in diesem Budget an den Werten, die wir im Juni bereits hatten, ausgerichtet; die Einnahmenentwicklung richtet sich bereits nach den Werten aus, die dann eben auch Eingang in die Rechnung gefunden haben. Ein Grossteil der Prognoserevision konnte also bereits im Sommer antizipiert werden. Einnahmenseitig haben wir das absehbar gute Resultat für 2010 im Basiseffekt eben bereits im Voranschlag berücksichtigt. Schliesslich neutralisieren sich die Prognoserevisionen seit Juni in ihrer Auswirkung. Aus der Perspektive der Schuldenbremse, das ist die reale BIP-Entwicklung, ändert nur der Verlauf des Wirtschaftswachstums: 2010 mehr als erwartet und 2011 dann weniger als erwartet. Wir werden im Jahr 2011 dasselbe Niveau erreichen, und damit bleiben die Vorgaben der Schuldenbremse unverändert.

Noch kurz zum Finanzplan 2012-2014 und zum Konsolidierungsprogramm 2012/13, die Ihnen ja auch mit dem Voranschlag unterbreitet werden: Trotz deutlich besseren Wachstumsperspektiven als vor einem Jahr weist der Finanzplan durchgehend Finanzierungsdefizite von 0,3 bis 0,6 Milliarden Franken aus, erfüllt also damit die Vorgaben der Schuldenbremse nicht. Wir haben einen Bereinigungsbedarf von 0,4 bis 0,7 Milliarden, und dieser setzt sich aus einem strukturellen Defizit und den Amortisationsbeiträgen für ausserordentliche Ausgaben zusammen. In den Zahlen berücksichtigt ist das KOP im Umfang von 1,7 bzw. 1,6 Milliarden; ohne dieses KOP wäre der Bereinigungsbedarf entsprechend höher und wäre im kommenden Budgetprozess kaum zu stemmen. Zur Haushaltkonsolidierung kommt für den Bundesrat nach wie vor nur eine Strategie infrage, die schwergewichtig auf der Ausgabenseite ansetzt. Nur so kann das jährliche Wachstum der Bundesausgaben näherungsweise auf die Höhe des erwarteten Wachstums des Bruttoinlandprodukts gesenkt werden, und zum andern würden Steuererhöhungen in einer sich jetzt erholenden Wirtschaft ein falsches Signal setzen.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass in jüngster Zeit verschiedene Abgaben und Steuern erhöht wurden. Wir haben nicht nur Steuern gesenkt, wir haben auch Steuern erhöht, so insbesondere die Mehrwertsteuer zugunsten der IV und die Beiträge der Sozialpartner an die ALV und EO.

Ein KOP 2012/13 ist daher nach wie vor nötig. Das ist heute verschiedentlich betont worden; ich werde Sie gerne daran erinnern. Das gute Resultat des Jahres 2010, das absehbar ist, ändert daran nichts.

Ich möchte kurz auf die von Ihnen gemachten Feststellungen und auf die aufgeworfenen Fragen eingehen. Herr Nationalrat Föhn und Herr Nationalrat Zuppiger beantragen Ihnen Rückweisung des Voranschlages. Ich denke, es gibt absolut keinen Grund für eine Rückweisung: Wir haben einen ausgewogenen und schuldenbremsenkonformen Voranschlag. Wir haben einen strukturellen Überschuss, der auch ein Beitrag zur Amortisierung der ausserordentlichen Ausgaben ist; ich denke vor allem an die Pensionskasse der SBB und den Infrastrukturfonds.

Sie, Herr Nationalrat Föhn, haben gesagt, einzelne Aufgabengebiete fielen durch hohes Wachstum auf. Das ist so, aber Sie kennen bei den einzelnen Aufgabengebieten auch die Begründung. Bei der sozialen Wohlfahrt gibt es einen ganz einfachen, nämlich einen rechnerischen Grund: Die IV-Zusatzfinanzierung ist zum ersten Mal so ausgewiesen, und auch der Sonderbeitrag des Bundes ist zum ersten Mal eingestellt. Das ist ein grosser Betrag, der zieht die Ausgaben natürlich nach oben. Wenn Sie die Beziehungen zum Ausland anschauen, sehen Sie auch, woher das Wachstum kommt: Es ist die Entwicklungszusammenarbeit. Ihr Rat hat entschieden, zu einer APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE zu gelangen. Wir rechnen heute mit einer APD-Quote von 0,45 Prozent. Wir führen, geschätzte Parlamentarier und Parlamentarierinnen, Ihren Auftrag also aus; wir sind auf dem Weg, den Sie beschlossen haben.

Zu den Durchlaufposten: Es ist ein grosser Betrag, er rührt daher, dass die Einnahmen viel stärker zu Buche schlagen, als wir gedacht haben. Die Durchlaufposten haben sich um 18,8 Prozent erhöht. Wenn Sie die durchlaufenden Beiträge wegnehmen, haben Sie noch eine Erhöhung um 2,1 [PAGE 1723] Prozent, was unter dem Wachstum des BIP liegt. Ich denke, das ist durchaus vertretbar.

Sie, Herr Nationalrat Zuppiger, sagen, so gehe es nicht weiter, die Verschuldung des Bundes durch ordentliche Ausgaben sei enorm. Ich habe mich gefragt, von welchen Zahlen Sie ausgehen. Wenn Sie das Ausgabenwachstum 1990 bis 2009 betrachten, sehen Sie, dass es 0,5 Prozentpunkte über dem nominellen Wachstum des BIP war. Seit Einführung der Schuldenbremse 2003 haben wir ein Ausgabenwachstum, das 0,2 Prozentpunkte unter dem nominellen Wachstum des BIP liegt. Ich kann Ihre Rechnung nicht nachvollziehen, aber Sie können mich gerne noch aufklären.

Herr Schwander hat gesagt, es brauche hier lange Horizonte. Ja, das ist richtig, Herr Schwander. Wir brauchen lange Horizonte, wenn wir das Verhältnis zwischen Ausgabenwachstum und BIP betrachten bzw. die beiden Grössen einander gegenüberstellen. Aber wir müssen, wenn wir lange Horizonte betrachten, natürlich auch die Tatsachen berücksichtigen, die sich in diesen langen Horizonten verändern. Ein englischer Politiker hat zwar einmal gesagt, praktische Politik bestehe im Nichtbeachten von Tatsachen, aber ich denke, das ist nicht unser Auftrag. Wir möchten also diese langen Horizonte und die Tatsachen beachten, und die habe ich Ihnen jetzt aufgezeigt.

Zum Konsolidierungsprogramm: Wir werden Ihnen ein Konsolidierungsprogramm vorlegen. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Sie den Vorschlägen des Bundesrates dann auch folgen und uns helfen, die Angelegenheit mittelfristig in den Griff zu bekommen.

Frau Häberli-Koller hat auf das KOP und auf die Zahlen, die diesem KOP zugrunde liegen, hingewiesen. Es sind die Zahlen von 2008 und 2009. Wir werden diese Zahlen selbstverständlich aktualisieren. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sich das KOP auf der Einnahmenseite schon ganz stark nach den Prognosewerten vom Juni 2010 richtet, deshalb darf man da nicht riesige Änderungen erwarten. Aber wir werden die Zahlen selbstverständlich aktualisieren, sodass Sie dann gestützt auf aktuellere Zahlen über das KOP beraten können.

Zu Frau Carobbio Guscetti: Wir haben überhaupt nicht im Sinn, die Zahlen absichtlich falsch oder zu negativ zu prognostizieren. Wir tun das auch nicht. Es ist tatsächlich so, dass es über die letzten fünf, sechs Jahre gerade bei der Verrechnungssteuer grosse Verwerfungen gab. Es gab aber zwischen 2001 und 2003 auch schon grosse Verwerfungen in die andere Richtung, also weniger Einnahmen als budgetiert. Wir richten unsere Prognosen nach den Konjunkturprognosen der Expertengruppe Bund, die immer nach den gleichen Parametern ermittelt werden. Wie ich Ihnen aber bereits in der Kommission zugesichert habe, werden wir versuchen, noch weitere Parameter zu eruieren, um dann vielleicht noch genauere Werte einplanen zu können.

Zur Frage von Frau Kiener Nellen, wie viel Geld aus der Auktion der Comcom resultiere und warum man das nicht eingestellt habe: Die Comcom hat im Sommer 2010 entschieden, dass eine Auktion durchgeführt werden solle. Die Mindestpreise für die Frequenzblöcke wurden erst kürzlich festgelegt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die gemäss dem schweizerischen Fernmeldegesetz operieren können. Die Summe der Mindestpreise der ausgeschriebenen Frequenzblöcke beträgt 637 Millionen Franken, es ist aber unsicher, ob tatsächlich alle Frequenzblöcke verkauft werden können. Wenn es dann zu Einnahmen in dieser Grösse kommt, sind das aber ausserordentliche Einnahmen, die nicht im ordentlichen Haushalt Spielraum schaffen. Das wissen wir. Aber sie tragen natürlich dazu bei, die Amortisation der ausserordentlichen Ausgaben voranzutreiben. Welches der effektive Betrag sein wird, werden wir Ihnen im Laufe des Jahres sagen können.

Auf die Frage nach den zusätzlichen Mitarbeitenden im Bereich Mehrwertsteuer, bei dem Sie zu Recht darauf hinweisen, dass ein Unternehmen nur alle 35 Jahre überprüft wird und dass das nicht gerade ein sportlicher Ablauf ist, können wir bei der Detailberatung vielleicht noch zurückkommen.

Dann zu Frau Kleiner: Es sind ausserordentliche Ausgaben budgetiert, auf der einen Seite für die Pensionskasse der SBB und auf der anderen Seite auch noch die Beiträge für den Infrastrukturfonds. Die Praxis ist so, dass, wenn der Bundesrat die Botschaft verabschiedet, die Grundlage besteht, um die entsprechenden Beträge zu budgetieren. Die Beträge werden dann aber selbstverständlich gesperrt, bis eine definitive Rechtsgrundlage vorliegt. Es gibt andere öffentliche Hände, die das anders machen. Sie budgetieren erst, wenn die definitive Rechtsgrundlage besteht. Die Praxis des Bundes ist diese, und ich denke, das macht auch Sinn. Wir gehen ja davon aus, dass das dann nächstes Jahr auch bewerkstelligt wird.

Ich möchte Sie bitten, auf das Budget einzutreten und dann auch dem Voranschlag zuzustimmen, ebenso dem Nachtragskredit. Das Budget ist schuldenbremsenkonform, es sieht ein vernünftiges Wachstum vor, das durchaus im Rahmen des BIP liegt. Es ist ausgewogen, und zwar ist es ausgewogen auch in Bezug auf die laufende Rechnung und die laufenden Investitionen, was auch wichtig ist. Es gibt objektiv keinen Grund für eine Rückweisung dieses Budgets. Ich bin mir natürlich bewusst, dass sich die Politik nicht immer an objektiven Argumenten orientiert. Aber ich möchte Sie trotzdem bitten, auf dieses Budget einzutreten, ihm zuzustimmen und dann natürlich auch die Diskussion - eine objektive Diskussion, nicht eine subjektiv gefärbte Diskussion - im Rahmen des KOP und im Rahmen der Aufgabenüberprüfung zu führen. Ich habe von vielen Rednerinnen und Rednern heute gehört, wie wichtig das ist und wie sie es unterstützen werden. Ich hoffe, dass Sie das nicht nur im Grundsatz machen, sondern dass Sie dann auch dazu stehen, wenn es um die Detailfragen geht.