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Borer Roland · Nationalrat · 2001-09-19

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-19

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit ist vom Materiellen her voll und ganz mit dem Initianten einverstanden. Wir sind der Meinung, dass seine inhaltlichen Forderungen im Kriegsmaterialgesetz enthalten sein müssen.

Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit ist die Minderheit aber dezidiert der Meinung, dass diese Forderungen durch das Kriegsmaterialgesetz bereits erfüllt sind. Warum? Wir haben es heute Morgen in Zusammenhang mit der Uno-Debatte gehört: In unserem Rechtssystem wird Völkerrecht vor nationales Recht gestellt. Ich nehme an, das war heute Morgen unbestritten. Dieser Grundsatz kommt auch hier zum Tragen. Es ist nämlich so, dass die Schweiz das Ottawa-Abkommen, in dem genau jene Formulierungen enthalten sind, die der Initiant jetzt einfügen will, bereits ratifiziert hat. Dadurch ist also der Inhalt des Ottawa-Abkommens integraler Bestandteil unseres Rechtes und damit des Kriegsmaterialgesetzes. Wir sehen nicht ein, weswegen wir jetzt eine Gesetzesrevision vom Zaune reissen müssen, die eigentlich gar keine inhaltliche Änderung bringt.

Eine formelle Änderung zwecks Imageaufwertung oder Imageverbesserung - oder, ein wenig salopp gesagt, eine Änderung zwecks Befriedigung der Nichtregierungsorganisationen - ist unseres Erachtens nicht richtig und schafft ein Präjudiz für die Zukunft, um weitere Bestimmungen anpassen zu können.

In Zusammenhang mit dem Kriegsmaterialgesetz sind nämlich weitere internationale Abkommen integral betroffen. Die Kommissionsminderheit hat sich gefragt - wenn schon, denn schon -, warum man diese Punkte nicht auch in das Gesetz aufnehmen will. Vielleicht können die Kommissionssprecher in einer kurzen Replik noch ausführen, warum man z. B. den ganzen Bereich der Opferhilfe, der humanitären Minenräumung und der Minenvernichtung, der auf die gleiche Weise integral in diesem Gesetz enthalten ist, nicht auch ausformuliert haben will.

Wir wissen natürlich schon, warum. Es geht darum, dass auf diese Art und Weise das Kriegsmaterialgesetz zu einem Gesetz mit mehreren hundert Artikeln auf mehreren hundert Seiten würde. Das ist ein Faktum. Wir sind in diesem Sinn auch der Meinung, dass gerade diese Aufblähung des Gesetzes unter Umständen nötig sein wird, wenn weitere Nichtregierungsorganisationen auf die Idee kommen, man müsse auch diese Punkte ausformuliert in das Gesetz übernehmen.

Im Sinne der Effizienz, und weil wir bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes eigentlich konsequent nach bisherigem Verfahren weiterfahren wollen, sind wir der Meinung, dass man die Parlamentarische Initiative Dupraz ablehnen muss.

Nochmals: Wir sind dieser Meinung, ohne dass wir den Umstand aberkennen, dass die Initiative inhaltlich, von der Sache her, eigentlich korrekt ist. Aber weil ihre Forderungen eben schon integral im Gesetz enthalten sind, ist die Initiative abzulehnen. Wir bitten Sie um Unterstützung.