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Altherr Hans · Ständerat · 2010-09-15

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

In diesem Haus behandeln wir in der Regel Zielkonflikte. Wir streiten uns über Inhalte und legen danach den Weg fest, wobei wir natürlich auch immer wieder auf die Zielkonflikte und die Inhalte zurückkommen und darüber diskutieren. Im vorliegenden Fall ist das anders. Das Ziel war und ist für alle, dass die UBS die Kosten der Amtshilfeverfahren bezahlen soll. Sie soll alle Kosten bezahlen, also die sogenannten Vollkosten der Verwaltung, nicht aber die Gerichtskosten.

Über den Inhalt haben wir uns auch nicht gestritten. Wir wissen, dass es etwa um 40 Millionen Franken geht. Das Problem war hier der Weg. In der Botschaft ist detailliert dargelegt, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, in diesem Fall eine Gebühr zu erheben, insbesondere weil die UBS in den Amtshilfeverfahren nicht Partei ist. Nicht infrage kam auch eine freiwillige Leistung der UBS AG, obwohl der Verwaltungsratspräsident eine solche versprochen hatte. Im Unterschied zu Privaten muss der Staat eben auch einem geschenkten Gaul ins Maul schauen. Es könnte sich nämlich um ein Trojanisches Pferd handeln. Der Inhalt des Trojanischen Pferdes hätte vorliegend Befangenheit in künftigen Fällen geheissen.

Der Bundesrat lehnte die Annahme des Geschenks deshalb zu Recht ab und sagte, er sehe keine Möglichkeit, das Geld einzutreiben. Daraufhin wurden zwei Motionen eingereicht, und die Finanzdelegation befasste sich vertieft mit dem Thema. Sie lud den Bundesrat ein, einen Weg zu suchen. Dass sie einen "Auftrag" an den Bundesrat erteilte, wie es auf Seite 3215 der Botschaft steht, trifft so nicht zu. Aufträge hat die Finanzdelegation dem Bundesrat nicht zu erteilen. Aber immerhin liegt hier ein positiver Anwendungsfall der mitschreitenden Finanzaufsicht vor. Der Bundesrat wollte auf dem Weg zu den 40 Millionen Franken stehenbleiben; er war von diesem Weg abgekommen. Die mitschreitende Finanzdelegation hat das gemerkt. Sie hat den Bundesrat nicht auf den Weg geführt, dazu hätte sie ja voranschreiten müssen, und das darf sie nicht. Nein, die Finanzdelegation hat den Bundesrat an der Hand genommen und vertrauensvoll zu ihm gesagt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, finde ihn, lieber Bundesrat! Und siehe da: Er fand ihn.

Staatsrechtlich gesehen mag dieser Weg etwas holprig sein: Es handelt sich um eine Gebührenerhebung im Einzelfall. Immerhin aber ist er legal. Wir dürfen in der Form eines Bundesbeschlusses Lösungen für Einzelfälle beschliessen und diese dann dem fakultativen Referendum unterstellen. Es liege auch keine Rückwirkung vor, versichern uns die Juristen. Die Vorlage ist jedoch trotzdem kein Beispiel für eine typische Rechtsetzung, für eine voraussehbare, verlässliche und damit sichere Rechtsetzung. Man kann sagen, dass der Weg, den der Bundesrat gefunden hat, ein dornenvoller ist. Vielleicht kann man auch sagen, es war ein überwucherter Weg, der ausgeforstet werden musste.

Ich kann hier anfügen, dass die Finanzdelegation immer tapfer mitgeschritten ist, dass sie aber in Bezug auf diese 40 Millionen Franken ausdrücklich und unwiderruflich auf Boni verzichtet.

Dass der Weg ein etwas holpriger und überwucherter ist, ist auch der Grund, dass wir ihn wieder zuwachsen lassen. Der Erlass ist auf diesen Einzelfall zugeschnitten. Es sind keine vergleichbaren Fälle in Sicht, und man nimmt auch nicht an und hofft auch nicht, dass ein derartiger Fall wieder auftauchen wird. Würde wieder ein solcher auftauchen, müsste man erneut zusammen einen Weg suchen.

Am Ziel angekommen, hat der Bundesrat einen Wegbeschrieb erstellt und in Form einer Botschaft eröffnet. Ihre Finanzkommission hat den Weg unter kundiger Führung nochmals abgeschritten. Sie erachtet ihn als tauglich und zielführend und empfiehlt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen Eintreten und Zustimmung.