Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2010-09-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-15
Wortprotokoll
Die Motion verlangt zwei Dinge: Sie verlangt erstens, dass für Unternehmen, die in die Forschung und Entwicklung investieren, eine Mehrfachabzugsmöglichkeit für diese Investitionen eingeführt wird, eine sogenannte Inputförderung. Sie verlangt zweitens für Unternehmen eine privilegierte Besteuerung von Erträgen und Kapitalgewinnen, die aus Immaterialgüterrechten erzielt werden, eine sogenannte Outputförderung. Diese Steuervergünstigungen sollen aber für alle Unternehmen, unabhängig von der Grösse und der Rechtsform, und sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Staats- und Gemeindesteuern gelten, dazu gibt es nämlich keine Einschränkungen im Motionstext.
1. Die Ausgangslage ist folgende: Frau Ständerätin Fetz hat darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich heute schon Fördermassnahmen ergriffen werden, in Form von Subventionen, insbesondere indem die Forschungsprojekte zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft, die Koordinationsprojekte, mit etwa 100 Millionen Franken unterstützt werden. Es ist schwierig, diese 100 Millionen einzuschätzen. Den einen erscheint dieser Betrag, gemessen an einzelnen Forschungsprojekten, als zu klein. Wenn man an die Pharmaindustrie denkt und sich die Frage stellt, was es kostet, bis ein Produkt auf dem Markt ist, dann sind 100 Millionen ein Klacks. Wenn aber in mittelgrossen Unternehmen Produkte entwickelt werden, die einer gewissen Grundlagenforschung bedürfen, sind 100 Millionen Franken viel Geld. Dies ist eine Subventionierung, die wir heute schon haben.
2. Es ist eine Tatsache, dass schon heute laufende Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Geschäftsaufwand abgezogen werden können. Wie man Geschäftsaufwand definiert, ist steuerrechtlich festgelegt. Herr Ständerat David hat darauf hingewiesen; es gibt dazu eine Praxis. Was aber als Geschäftsaufwand verbucht wird, wirkt sich auch steuermindernd aus. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern sie ist auch im Ausland weit verbreitet, und insofern sind wir auf Augenhöhe mit anderen Ländern.
3. Das geltende Steuerrecht sieht sodann vor, dass jedes Unternehmen für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte eine Rückstellung bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, allerdings limitiert auf eine Million Franken, vornehmen kann.
Das ist die Ausgangslage. Man könnte im weitesten Sinn auch noch Entwicklungen im Stiftungsrecht dazuzählen, weil gewisse Forschungen und Entwicklungen eben auch aus Stiftungen alimentiert werden, aber das in Klammern.
Die Inputförderung mittels Steuervergünstigung ist eigentlich nichts anderes als eine indirekte Subventionierung von Forschung und Entwicklung der Unternehmen - nichts anderes. Hier gibt es Erfahrungen; Herr Ständerat Schweiger hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass das im Ausland teilweise gemacht wird. Wir haben aber einen Bericht der OECD aus dem Jahr 2008 vorliegen, der sagt, dass die Effekte dieser Inputförderung eigentlich relativ gering sind. Sie sind geringer, als man glaubt. Es kommen eben noch Mitnahmeeffekte dazu, weil die Unternehmen natürlich ein ureigenes Interesse daran haben, möglichst viel als Forschung und Entwicklung zu deklarieren; sie suchen diese Abzüge natürlich. Das sind Mitnahmeeffekte. Es ist also letztlich nicht ein zielgerichtetes Unterstützen von Forschung und Entwicklung, sondern es ist gewissermassen das Öffnen eines Steuerventils, vor allem, weil wie gesagt alle Unternehmen, unabhängig von der Grösse und unabhängig von ihren Forschungsanstrengungen, davon profitieren würden.
Ein Wort zur Outputförderung: Sie besteht in einer bevorzugten Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten. Solche Massnahmen erweisen sich nach unserer Meinung als zu wenig zielgerichtet. Es würden nämlich nicht nur Immaterialgüterrechte darunterfallen, welche ein Unternehmen selbst entwickelt, sondern es würden auch Immaterialgüterrechte berücksichtigt, welche von Dritten erworben werden. Dazu kämen natürlich erneut, wie bei der Inputförderung, beträchtliche Mitnahmeeffekte. Solche Massnahmen sind nicht effizient. Man erreicht das Ziel, das man erreichen will, eigentlich nicht.
Dazu kommt die Einführung des Mehrfachabzuges, des sogenannten Box-Systems. Das würde das ganze System [PAGE 808] verkomplizieren; sowohl Herr David wie Herr Stähelin haben klar auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Was ist die Alternative? Ich glaube, es sind zwei Dinge. Auf das eine hat Herr Graber hingewiesen: Wir haben in den letzten Jahren eine klare Strategie verfolgt, wie wir Unternehmen im steuerlichen Bereich helfen wollen, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen aufrechterhalten wollen, ohne ungerechte Tatbestände zu schaffen, nämlich - wie man das im Steuerrecht eben tut - über die Besteuerung insbesondere auch der Gewinne und über die Möglichkeit der Abzüge von verschiedenen Aktivitäten. Dazu kommt, dass das Steuerrecht bekanntlich mehrstufig gestaltet ist. Davon sind der Bund und die Kantone betroffen, und in diesem Falle wären hier Abgrenzungen zu machen. Ich glaube also, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.
Dazu noch die Zahlen: Laut Bundesamt für Statistik haben die privatwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land im Jahr 2008 - das sind die letzten verfügbaren Zahlen - im Inland Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Höhe von 12 Milliarden Franken deklariert. Das ist in etwa die Menge, von der wir pro Jahr ausgehen. Wenn diese Ausgaben nicht mehr wie bisher zu 100 Prozent, sondern, sagen wir, zu 130 oder 135 Prozent von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abgezogen würden - das ist ja der Vorschlag der Motion -, dann würden hier Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 320 bis 350 Millionen Franken pro Jahr resultieren. Wenn man umgekehrt für Bund, Kantone und Gemeinden eine Gewinnsteuerbelastung von 20 Prozent annehmen würde, betrüge der Ausfall sogar etwa 800 Millionen Franken. Da hat Frau Fetz Recht, das muss ich sagen: Wenn Ausfälle in einer solchen Dimension entstehen, muss man das auch wieder irgendwo kompensieren, und da besteht natürlich die Gefahr, dass man dann wieder die gleichen Bereiche trifft.
Frau Ständerätin Diener, ich hatte das in einer Auskunft an Sie übersehen. Der Bundesrat hat ja gesagt, dass er, wenn der Erstrat diese Motion annimmt, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag beantragen wird. Ich mache das schweren Herzens, weil ich gestützt auf die Ausführungen, die zum Teil auch in der Kommission gemacht worden sind, einfach nicht überzeugt bin, dass dies der richtige Weg ist, um Forschung und Entwicklung zu unterstützen; aber ich mache es, weil der Bundesrat es versprochen hat. Das Reglement lässt die Möglichkeit zu, dass ich Ihnen in solchen Fällen einen Antrag stelle.
Der Bundesrat hat das so beschlossen, und ich stelle Ihnen jetzt, Frau Präsidentin, den Antrag, diese Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln, im Wissen darum, dass die Anträge auf Annahme bzw. Ablehnung der Motion trotzdem bestehen.