David Eugen · Ständerat · 2010-09-15
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15
Wortprotokoll
Wenn wir den Text der Motion genau analysieren, so stossen wir auf zwei Punkte. Zum einen stossen wir darauf, dass man gewisse Unternehmensaufwendungen mehrfach abziehen kann: Wenn eine Million ausgegeben wird, kann man z. B. zwei Millionen abziehen. Zum andern ist es so, dass bestimmte Einkünfte aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten, Markeneinnahmen usw., nicht besteuert oder tiefer besteuert werden sollen. Beide Ideen, und darum melde ich mich, widersprechen den fundamentalen Grundsätzen des Steuerrechts, das möchte ich hier schon deponieren. Man kann natürlich mit dem Steuerrecht Privilegien schaffen. Ich bin aber der Meinung, dass dieser Weg auch einige Gefahren beinhaltet. Eine Privilegierung beinhaltet auch immer eine Wertung, und im unternehmerischen Bereich ist damit auch immer eine Wettbewerbsverzerrung verbunden. Das heisst, der Staat sagt: Gewisse Dinge, die du tust, Einnahmen, die du hast, Ausgaben, die du tätigst, sind besonders wertvoll.
Ich denke, dass wir hier einen gefährlichen Pfad einschlagen. Die Motion ist leider sehr stringent formuliert. Das heisst, wenn wir sie annehmen, muss der Bundesrat das Geforderte tun und uns eine solche Vorlage unterbreiten. Es wird dann sicher eine grössere Debatte darüber geben, wie diese Privilegien ausgestaltet werden.
Es ist eine Frage der Steuergerechtigkeit in dem Sinne, dass man gewisse Dinge eben bevorzugt und andere nicht. Auch andere Dinge, die Unternehmen tun, sind sicher sehr wertvoll. Ich bin ein Anhänger davon, dass man bei der Unternehmenssteuer im Prinzip die Einkünfte, aus welcher Quelle sie auch immer kommen, gleich behandelt und nicht separate Rechnungen führt im Sinne von: Wenn sie aus dieser Quelle kommen, werden sie anders besteuert, als wenn sie aus einer anderen Quelle kommen. Ich bin auch ein Anhänger davon, dass man auf der Aufwandseite keine Unterschiede macht, sondern den jeweiligen Aufwand einfach als das behandelt, was er ist, eben Aufwand, und der kann in Abzug gebracht werden; dies, ob man Personalaufwand hat, ob man Sachaufwand hat oder ob man Aufwand für Forschung und Entwicklung hat. Das ist auch Personal- und Sachaufwand. Es kommt dann noch die Frage, was eigentlich Forschung und Entwicklung ist, welche Personalkosten man zum Beispiel doppelt abziehen kann.
Meine Idee ist, dass die Unternehmenssteuerreform eine andere Richtung einschlagen muss, nämlich dass wir in der Schweiz - was wir ja traditionell hatten und auch so weiterführen müssen - im internationalen Vergleich gute Steuersätze haben. Das heisst, dass für die Unternehmung letztlich ja zählt, was sie unter dem Strich zahlen muss. Da spielt der Steuersatz für die Unternehmen eine zentrale Rolle. Das finde ich das Wichtigste, dass wir die Steuersätze in der Schweiz im Griff haben und immer mit der Konkurrenz im Ausland mithalten können oder eben sogar deutlich besser sind. Das ist heute der Fall, und das sollten wir auf keinen Fall verspielen.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen: Im Verhältnis zu Europa haben wir einen Steuerkonflikt in der Unternehmensbesteuerung. Dieser Steuerkonflikt ist noch nicht gelöst. Das betrifft den berühmten Artikel 28 StHG. Wir müssen bestimmte Gesellschaftsformen, die heute in der Schweiz existieren, überprüfen. Der Bundesrat ist ja daran, und ich finde, auch dort ist es im Endeffekt am besten, wenn wir der Konkurrenz mit günstigen Steuersätzen standhalten können. Wenn wir das noch parallel laufen lassen, wird es nach meiner Meinung schwierig; es wird schwierig vom Volumen her. Letztlich muss die Steuer auch noch einen Ertrag bringen, auch die Unternehmenssteuer, und das ist auch gegenüber den natürlichen Personen so, wir können ja die Unternehmenssteuer nicht einfach abschaffen. Zudem denke ich auch, dass es unsere Verhandlungen mit der EU nicht unbedingt erleichtern würde, wenn wir solche neuen Privilegierungstatbestände einführten, die eigentlich im internationalen Steuerrecht nicht gang und gäbe sind.
Wenn man generell sagen würde, man müsse es unterstützen, dass der Bundesrat überprüfen soll, wie Forschung und Entwicklung besser gefördert werden können, allenfalls auch im Fiskalbereich, hätte ich das sicher mit unterstützen können. Aber so, wie die Motion hier daherkommt, mit ganz konkreten und sehr genau definierten Tatbeständen, werde ich ihr nicht zustimmen.