Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-15
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Eine persönliche Einleitung zuhanden der Frau Präsidentin: Ich kann Ihnen die grosse Freude machen, dass mein Votum etwas länger dauern wird, sodass die Traktandenliste doch nicht ganz so "unterbelastet" erscheinen wird. Für diejenigen, die sich einrichten möchten, kann ich sagen: Es geht etwa zehn Minuten. Dazu habe ich mich entschlossen, weil der Bundesrat die Ablehnung empfiehlt und auch in unserer Kommission drei Vertreter gegen die Motion stimmten und sich einige der Stimme enthielten.
Worum geht es? Ich skizziere einleitend das internationale Umfeld, wie es sich hinsichtlich steuerlicher Förderung von Forschung und Entwicklung darstellt: Immer mehr Länder schaffen heute Anreize für Firmen, die in ihrem Land forschen oder zu forschen beabsichtigen oder sonst wie latent bereit sind, ihre Forschungsstandorte zu verlagern. Es ist international geradezu ein steuerlicher Wettstreit hierüber entbrannt. Im Fokus stehen dabei insbesondere international tätige Firmen, denen es leicht möglich ist, ihre Forschung und Entwicklung schwergewichtig da oder eben dort ganz oder teilweise zu zentralisieren. Konzernzentralen entscheiden hierüber selbstverständlich nicht nur aufgrund steuerlicher Gegebenheiten: Das Umfeld mit Hochschulen, Fachkräften usw. spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle. Doch ein geeignetes Umfeld können heute viele Länder bieten, dies nicht zuletzt auch wegen der Mobilität insbesondere junger Fachkräfte und junger Forscher. Das hat zur Folge, dass in vielen Ländern letztlich doch die steuerliche Attraktivität über die Standortwahl für Forschungs- und Entwicklungsabteilungen entscheidet.
Ich konnte in der letzten Session zusammen mit den Kollegen Germann und Comte diesbezüglich eine interessante Diskussion mit Kadermitgliedern, die in der Schweiz für die international bekannte Firma Johnson & Johnson tätig sind, führen. Die Quintessenz dieser Diskussion war, dass die schweizerischen Niederlassungen des Weltkonzerns ohne ein Nachziehen der Schweiz hinsichtlich der steuerlichen Attraktivität von Forschung und Entwicklung international ins Hintertreffen geraten könnten. Das wäre nicht nur für die Forschung und Entwicklung alleine, sondern auch wirtschaftspolitisch ganz generell schädlich. Die Erfahrung bezüglich Verhalten internationaler Konzerne zeigt nämlich, dass neben der Forschung und Entwicklung und teilweise als Folge hievon oft auch weitere Konzernaktivitäten wie Leitung, Verwertung von Immaterialgüterrechten, aber auch Produktion, Marketing, Vertrieb und Ähnliches in der Schweiz angesiedelt werden. Die Schweiz ist hierfür ganz generell attraktiv und hat eine grosse Zukunft. Auf den Lorbeeren ausruhen dürfen wir uns aber nicht; der Wind kann schnell drehen. Es bestehen Anzeichen, dass dies schon heute der Fall sein könnte. Schnelles Handeln tut deshalb not, denn wenn wir einmal an Standortattraktivität eingebüsst haben, ist es schwer, das Steuer wieder herumzureissen. Das nun - schnelles Handeln - ist der zentrale Punkt, warum Ihnen die Kommission die Annahme der Motion empfiehlt.
In der Beantwortung der Motion zeigt der Bundesrat nämlich für das Ziel an sich zwar Verständnis, er meint aber, man solle die Unternehmenssteuerreform III abwarten und sich dannzumal über steuerliche Massnahmen für den Forschungsstandort Schweiz entscheiden. Dieser vom Bundesrat beantragten Vorgehensweise kann Ihre WAK aus zwei Gründen mehrheitlich nicht folgen. Der erste Grund ist wie gesagt das Tempo. Wir müssen jetzt handeln oder zumindest jetzt aufzeigen, dass wir schnell zu handeln bereit sind. Schon eine Annahme der Motion auch durch den Ständerat - nach dem Nationalrat - würde gegen aussen manifestieren, dass dem so ist und deshalb mit einer baldigen Lösung gerechnet werden kann. Für schon heute in der Schweiz tätige Entwicklungs- und Forschungsabteilungen wird allein schon dies die Gefahr mindern, von ihren Konzernzentralen ins Ausland verlagert zu werden.
Noch bedeutsamer für die Annahme der Motion schon jetzt ist der zweite Grund. In der Antwort auf die Motion erwähnt nämlich der Bundesrat, die Motion solle in die Unternehmenssteuerreform III einbezogen werden. Für diese Reform hat der Bundesrat die Grundzüge benannt. Deren Schwerpunkte haben, so der Bundesrat, die Abschaffung der Emissionsabgabe und die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung zu sein. Dies ist gut so. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung hat aber mit beidem nichts zu tun. Deshalb würde die steuerliche Förderung des Forschungsplatzes im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ein erratischer, in sich so oder so abgeschlossener Block sein. Eine allfällige steuerliche Vorzugsbehandlung von Forschung und Entwicklung müsste deshalb auch dannzumal losgelöst von der sonstigen Unternehmenssteuerreform beurteilt werden und ganz andere Wege beschreiten, als es diese Reform erfordert.
Ein Zuwarten auf die Unternehmenssteuerreform III ist deshalb nicht nötig, ja falsch. Es bedarf der Annahme der Motion schon jetzt. Die Umsetzung der Motion wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch für den Haushalt kurzfristig zumindest neutral. Nicht nur sinkt die Gefahr, dass Forschungs- und Entwicklungsbereiche ins Ausland abwandern, es kann auch damit gerechnet werden, dass sich in der Schweiz auf allen Ebenen - im Gewerbe, in der nationalen Industrie, in der Exportindustrie und in Grossfirmen - zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfalten. Noch fast entscheidender als für die Wirtschaft als solche ist eine Stärkung der gewerblichen und [PAGE 805] industriellen Forschung für den Hochschulstandort Schweiz. Auch dieser würde profitieren. Immer mehr nämlich bedingen sich Hochschulen und Wirtschaft wechselseitig, angefangen von der Mitfinanzierung der Hochschulen durch Unternehmen bis zu gemeinschaftlichen Projekten. Es darf denn auch davon ausgegangen werden, dass das durch steuerliche Entlastungen resultierende Geld schwergewichtig in solche Engagements, in die auch Hochschulen einbezogen sind, einfliessen wird.
Noch ein Wort zur dogmatischen Berechtigung steuerlicher Förderungsmassnahmen: Sie sind in einer rein gesinnungsethischen Betrachtungsweise an sich ungerecht, da sie einzelne wirtschaftliche Aktivitäten gegenüber anderen privilegieren. Aus einer verantwortungsethischen Optik heraus sind Förderungsmassnahmen jedoch gerechtfertigt. Unsere Verantwortung besteht ja auch darin, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu festigen und zu stärken. Wird dies nun durch die internationale Steuerkonkurrenz erschwert oder gar verunmöglicht, ist es ein Akt des Eigenschutzes, für den Erhalt von zentralen Kernkompetenzen Gegensteuer zu geben. Eine analoge Wertung ergibt sich aus unserer Verantwortung für den Hochschulstandort Schweiz, aus der Verantwortung, dem Hochschulstandort zumindest denjenigen Stellenwert zu erhalten, den er heute hat, und dieser Stellenwert ist ein hoher. Zwingt uns die Konkurrenzsituation, auf Entwicklungen zu reagieren, die diesen Stellenwert gefährden, sind wir unsererseits zu Reaktionen hierauf verantwortungsethisch berechtigt.
Aus den genannten Gründen empfiehlt Ihnen Ihre WAK mehrheitlich, die Motion, wie dies schon der Nationalrat mit 129 zu 61 Stimmen getan hat, anzunehmen.