Lexipedia

Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-09-15

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-09-15

Wortprotokoll

Im Dezember 2008 beschloss das Parlament als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine Verstärkung des Schutzes der Bankeinlagen auf dringlichem Weg. Es war dies eine Übergangslösung, befristet bis Ende 2010. Mit Datum vom 12. Mai 2010 legte der Bundesrat eine Botschaft vor, die zwei Erlasse enthält: den Erlass 1, Verlängerung der dringlichen Gesetzesänderungen, und den Erlass 2, der eine Überführung der dringlichen Massnahmen ins Dauerrecht vorsieht. Die WAK hat sich Ende Juni erstmals mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Wir diskutieren heute nur den Erlass 1.

Der Bundesrat hatte eine Verlängerung dieses Erlasses bis Ende 2011 vorgesehen. Die WAK schlägt Ihnen nun eine Verlängerung bis Ende 2012 vor. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig. Der Grund für diese ausgedehnte Verlängerung liegt darin, dass die Vorlage des Bundesrates gestützt auf die erste Diskussion in der WAK nicht völlig unumstritten ist; eine Verlängerung um zwei Jahre schafft Spielraum in zeitlicher Hinsicht. Erwünschter oder willkommener Nebeneffekt ist, dass der Schlussbericht zum Thema "too big to fail", der Ende September 2010 vorliegen dürfte, problemlos abgewartet werden kann. Wir beantragen weiter, den Erlass auf dem dringlichen Weg zu verlängern, weil die Zeit für den ordentlichen Weg nicht reicht.

Zur Erinnerung ganz kurz, worum es sich bei den beschlossenen Massnahmen handelt. Es sind fünf Massnahmen:

1. Die Höhe der geschützten Einlagen wurde von 30 000 auf 100 000 Franken angehoben.

2. Die Banken wurden verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kunden ständig 125 Prozent inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten.

3. Eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank wurde vorgesehen.

4. Die Systemobergrenze wurde von 4 auf 6 Milliarden Franken angehoben.

5. Die Einlagen bei Vorsorgestiftungen wurden gesondert und zusätzlich zu den schon gesicherten Bankeinlagen privilegiert.

Ich bitte Sie namens der WAK, auf die Vorlage einzutreten und den Erlass um zwei Jahre zu verlängern.