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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-09-19

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-19

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Zu einzelnen Fragen sind tatsächlich Wegmarken aufgezeichnet worden. Seit Oktober 2000, als die Interpellation eingereicht wurde, hat sich in der Reform der "Armee XXI" einiges entwickelt, und vieles ist öffentlich bekannt geworden. Heute liegt ja auch die Vernehmlassung zum Armeeleitbild XXI vor, in welcher strittige Fragen gründlich durchdacht worden sind und einer Klärung zugeführt werden sollten. Der Grundtenor des VBS zur Vernehmlassung stimmt mich nicht gerade optimistisch. Man nimmt die Zustimmung zur Kenntnis und ortet erhöhten Erklärungsbedarf. Zu Deutsch: Wer dagegen ist, wer Einwände hat, kommt einfach nicht draus.

[PAGE 1062] Zum ersten Schwerpunkt der Interpellation, zur fragwürdigen Struktur der Armeespitze, möchte ich mich jetzt aus Zeitgründen nicht äussern; das heutige Programm ist mit aufgestauten Vorstössen aus meiner Hand befrachtet genug. Dieser Punkt wird in der parlamentarischen Diskussion der Vorlage noch gründlich aufgerollt werden müssen.

Der zweite Schwerpunkt, die regionale Verankerung durch eine dritte Teilstreitkraft, wird im veränderten sicherheitspolitischen Umfeld nochmals - und diesmal äusserst gründlich - zu diskutieren sein.

Gerade nach dem 11. September 2001 ist zu überdenken, ob mit der Schaffung einer dritten Teilstreitkraft neben Heer und Luftwaffe, im Sinne eines Territorialkommandos, der Aufgabenbereich der Bindegliedfunktion - zwischen der zentralen Führung in Bern und den Regionen und Kantonen - im Sinne unseres föderalistischen Staates nicht zweckgerichteter und besser wahrgenommen werden könnte als mit teilprofessionalisierten Territorialdivisionsstäben, wie dies jetzt vorgesehen ist. Bei der neuen Bedrohung, die wir jetzt erkannt haben, ist die Verankerung im Einsatzraum, ja die detaillierte Ortskenntnis, eine Voraussetzung, ohne die jede Aktion zum Misserfolg verurteilt ist. Dies bezieht sich nicht nur auf die oberste Führung, sondern geht bis zum Gruppenführer und Soldaten hinunter.

Diesem Territorialkommando könnte, wie ich bereits in der Interpellation dargelegt habe, auch landesweit die Verwaltung der Unterhaltsbetriebe und der Ausbildungsinfrastruktur auf geographische Wehrgebiete dezentralisiert übertragen werden. Dadurch könnte der zentrale Verwaltungsapparat mit seiner räumlichen Distanz zu den Objekten spürbar entlastet werden. Wie man in der Antwort gedanklich dazu gelangt, diese Anregung genau mit dem Argument der notwendigen Straffung der Verwaltung abzuweisen, ist mir unverständlich. Ich darf hierzu um eine Erklärung bitten.

Ich erkläre mich von der Antwort nur teilweise befriedigt.