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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-07

Wortprotokoll

Der Entwurf 2 dieser Vorlage enthält zum einen die fünf Massnahmen, die mit dem Entwurf 1 verlängert werden; das wurde vom Präsidenten der WAK gesagt. Diese Massnahmen verbessern den Schutz der Einleger und blieben denn auch im Vernehmlassungsverfahren unbestritten; sie sollen daher mit dem Entwurf 2 ins Dauerrecht überführt werden. Die fünf Massnahmen sind:

1. die Erhöhung der gesicherten Bankeinlagen der Einleger von 30 000 Franken auf 100 000 Franken;

2. die Verpflichtung jeder einzelnen Bank, 125 Prozent der von ihr gehaltenen privilegierten Einlagen mit schweizerischen Aktiven zu hinterlegen:

3. die grosszügigere, sofortige Auszahlung gesicherter Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank;

4. die Erhöhung der Systemobergrenze von 4 auf 6 Milliarden Franken. In der Vernehmlassung war - das wäre das Anliegen des Bundesrates gewesen - von einer 10-Milliarden-Systemobergrenze die Rede, und wir schlugen ein zweistufiges Verfahren vor. Sie kennen das Ergebnis der Vernehmlassung. Darum sind wir dann wieder auf die bescheidene Lösung zurückgekehrt, die mehrheitsfähig zu sein scheint;

5. die gesonderte und zusätzliche Privilegierung der Einlagen bei Vorsorgeeinrichtungen.

Der Entwurf 2 enthält weitere wichtige Regelungen, die in der Vernehmlassung, wie diese fünf Punkte, auch unbestritten geblieben sind. So soll die Finma im Banksanierungsverfahren flexibler vorgehen können. Die Rechte der Betroffenen bleiben selbstverständlich gewahrt. Neu ist hier die Möglichkeit für die Finma, einzelne Bankdienstleistungen weiterzuführen und auf andere Institute oder eine Übergangsbank, also eine Bridgebank, zu übertragen. So wird es insbesondere möglich sein, den Zahlungsverkehr von Geschäftskunden trotz Konkurs einer Bank ohne Unterbruch weiterzuführen. Damit ist das "Too big to fail"-Problem, das Herr Ständerat Stadler angesprochen hat, natürlich noch nicht gelöst, dazu braucht es weiter gehende Lösungen. Wir gehen davon aus, dass Sie die "Too big to fail"-Botschaft noch vor den Sommerferien erhalten werden. Ich gehe also zumindest davon aus und hoffe, dass wir demnächst die Vernehmlassung dazu eröffnen können. So könnten Sie das Geschäft nächstes Jahr in beiden Kammern beraten; das müsste an sich auch das Ziel sein.

Das, was wir hier an Massnahmen vorschlagen, ist ein wichtiger Schritt, um im Krisenfall die adäquaten Massnahmen anzuordnen. Es ist natürlich nicht die absolut gute Lösung - die absolut gute Lösung gibt es sowieso nicht -, aber es ist eine wirklich stichhaltige Lösung. Neu wird eine zwanzigtägige Frist zur Auszahlung aus der Einlagensicherung vorgesehen. Ich denke, das ist ein grosser Fortschritt gegenüber den heute geltenden drei Monaten; das ist eine Verbesserung.

Dann wird der Finma die Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen erleichtert. Länderübergreifende Sanierungen können so schneller erfolgen, und es soll einer Bank auch ermöglicht werden, nachrichtenlose Vermögenswerte ohne Zustimmung des Gläubigers auf ein anderes Institut zu übertragen. Das ist vor allem im Falle einer Sanierung wichtig, aber natürlich auch bei einer Liquidation. Eine liquidierte Bank soll nicht wegen der nachrichtenlosen Vermögenswerte weitergeführt werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen Anfang Oktober einen Bericht zur Abschreibung aller hängigen Vorstösse zu den nachrichtenlosen Vermögen vorgelegt haben. Man hat zehn Jahre nach einer Lösung gesucht, ist aber nicht zu einer wirklich überzeugenden Lösung gekommen. Wir sehen aber nun vor, Ihnen im Rahmen der Revision des Bankengesetzes in einer Zusatzbotschaft zu einem [PAGE 1156] neuen Artikel 37m eine Lösung vorzuschlagen, welche die Bedürfnisse immerhin weitgehend abdecken wird. Die WAK-NR wird voraussichtlich im Januar darüber beraten.

Schliesslich enthält der Anhang zu Entwurf 2 nützliche Regelungen in anderen Gesetzen; in der Praxis hat sich gezeigt, dass hier ein Bedarf besteht. Der Präsident der WAK hat darauf hingewiesen, dass wir hier nicht mehr eine fundamentale Änderung vorgeschlagen haben; davon sind wir abgekommen. Ich denke aber, dass dieser Erlass als Ganzes die Situation trotzdem spürbar und nachhaltig verbessert.

Von daher möchte ich Sie bitten, auf das Geschäft einzutreten und im Sinne Ihrer WAK und des Bundesrates zu entscheiden.