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Stadler Markus · Ständerat · 2010-12-07

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07

Wortprotokoll

Ich wende mich selbstverständlich nicht gegen die Zielsetzung der Fairness, möchte aber zur ablehnenden Haltung des Bundesrates, der vor allem zeitlich-prozessuale Gründe aufführt, einige inhaltliche Gründe hinzufügen.

Zu Punkt 2 des Postulatstextes: Die Belohnung der Steuerausschöpfung hatten wir im alten Finanzausgleich. Wegen der durch sie ausgelösten Fehlanreize - man sprach damals von Manipulationsmöglichkeiten - wurde sie im NFA im allseitigen Einverständnis abgeschafft. Wenn nun einige Kantone in ihren Regelungen nicht NFA-konform sind, dann ist das nicht unser Problem.

Zu Punkt 3: Das Ressourcenpotenzial der finanzschwachen Kantone wird heute nicht etwa auf 100, sondern auf 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts angehoben. Die ressourcenschwächsten Kantone erreichen nicht einmal diese 85 Prozent ganz. Die Folge einer Obergrenze für Geberkantone hätte auf der Seite der Nehmerkantone entsprechende Folgen. Die Schere zwischen Arm und Reich ginge stärker auf, was man mit dem NFA vermeiden wollte.

Zu Punkt 4: Will man das Ressourcenpotenzial nicht nur auf Steuererträge, sondern auch auf andere Ertragskomponenten abstützen, dann wird, wie wir das schon gehört haben, wieder eine Riesendiskussion anfangen, die während der Entstehung des NFA bereits ausgiebig geführt wurde. Es wird dann nämlich nicht nur um Wasserzinsen gehen, sondern auch um Erträge aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen, um Gebühren und andere Komponenten, und das führt schliesslich, wenn man das logisch durchdenkt, zur Frage der Aufgabenteilung bzw. der Zuständigkeitsordnung zwischen Kantonen und Gemeinden. Je nachdem, wie diese aussieht, ist ja dann die Ertragsseite unterschiedlich. Sobald man das Feld der Steuern ausweitet, wird die Abgrenzung sehr schwierig und höchst widersprüchlich.

Punkt 5 ist unklar formuliert. Ich darf wohl nicht davon ausgehen, dass damit die längerfristig nicht gelöste Finanzierung der interkantonalen Alpenstrassen gemeint ist.

Punkt 6 ist eine Konsequenz aus dem Übergang vom alten Regime zum neuen Regime. Das ist eine Konsequenz, die nicht nach wenigen Jahren bereits infrage gestellt werden sollte. Ich sage das als Vertreter eines Nettozahlerkantons beim Härteausgleich.

Aus diesen Gründen empfehle ich, das Postulat nicht anzunehmen.