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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-03-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

In Anbetracht der potenziellen, bisher noch nicht eingetroffenen Asylbewerberströme aus Nordafrika, aber auch übertragen auf möglicherweise andere, spätere ähnliche Ereignisse haben wir in dieser Frage vier Grundsätze entwickelt, die wir gewissermassen als Dach über unserer Haltung errichten wollen.

Erstens sind wir sehr froh, dass auch der Bundesrat der Meinung ist, dass die Hilfe vor Ort, die Verhinderung der Migration, erste und höchste Priorität zu erhalten hat. Wir erklären uns sehr befriedigt von der Antwort des Bundesrates auf unsere Frage 1, ergänzt auch durch die Antwort auf die Fragen der CVP/EVP/glp-Fraktion.

Zweitens erwarten wir vom Bundesrat eine Verstärkung des Grenzwachtkorps. Einen entsprechenden Vorstoss haben wir zu Beginn dieser Session nicht ganz im Sinne des Initianten behandelt, und wir haben davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bereit ist, das Grenzwachtkorps unter Berücksichtigung der arbeitsmarktlichen Verhältnisse aufzustocken.

Drittens sind wir mit den Kantonen der Meinung, dass eine Verteilung allenfalls eintreffender Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf die Kantone und die Gemeinden vorerst zu unterbleiben hat, wenn aufgrund des Migrationsgrundes anzunehmen ist, dass es sehr bald wieder zu Rückschaffungen kommen wird.

Viertens pochen wir auf die Einhaltung der Dublin-Bestimmungen. Der Bundesrat schreibt, Dublin funktioniere gut, aber nicht immer reibungslos. Das durften wir ja auch den Medien und gewissen Äusserungen aus dem Bundesrat und aus dem BFM entnehmen. Wir wissen, dass unser südlicher Nachbar die Rückführung von Asylsuchenden aus der Schweiz nach Italien mit einer akribischen Auslegung des Dublin-Abkommens beschränkt. Laut Dublin-Abkommen darf das Erstasylland bekanntlich das Verkehrsmittel und den Ankunftsort der Rückschaffung bestimmen. Dies ist nun offensichtlich so ausgenutzt worden, dass lediglich eine beschränkte Anzahl Dublin-Fälle pro Tag, und zwar per Flugzeug, in Rom entgegenzunehmen ist. Wir möchten gerne wissen, Frau Bundespräsidentin, ob das am Treffen der Innenminister Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz, welches offenbar Anfang März in Wien stattgefunden hat, thematisiert wurde.

Wir haben auch mit einem gewissen Unverständnis Äusserungen des Direktors des Bundesamtes für Migration entgegengenommen, der gesagt hat, dass in Anbetracht der Menge von Flüchtlingen, die auf Italien zukomme, Rücksicht auf dessen Situation zu nehmen sei und dass man den Dublin-Vertrag nicht "formalistisch" anwenden dürfe. Wir sind der Meinung, dass Italien in anderen Belangen eigentlich nicht Rücksicht auf unser Land nimmt; deshalb pochen wir darauf, dass das Dublin-Abkommen tel quel umgesetzt wird.

Die SP-Fraktion stellt in ihrer dringlichen Interpellation 11.3031 Fragen nach einer allfälligen Revision des Geldwäschereigesetzes. Wir schliessen uns der Haltung des Bundesrates in der Antwort auf Frage 7 an, wonach erst eine rückwirkende Analyse der Vermögenssperren aufgrund der Verordnungen zeigen wird, ob allenfalls Gesetzesrevisionen an die Hand zu nehmen sind oder nicht; vorderhand sehen wir hier keinen Handlungsbedarf.

Zum Schluss möchten wir doch noch eine Frage an Frau Bundespräsidentin Calmy-Rey oder an das EJPD richten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat seine Verordnungen gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlassen hat. Wir wissen aber, dass seit dem 1. Februar 2011 das revidierte Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen in Kraft ist. Wir fragen uns deshalb, was auch in einer seriösen Tageszeitung gefragt worden ist, ob allenfalls hier bei der Beratung eine Gesetzeslücke entstanden ist, ob wir das im Parlament übersehen haben und ob es in diesem Gesetz allenfalls Nachbesserungsbedarf gibt. Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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