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preparatory:AB 142236

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-16

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten; sie unterstützt grundsätzlich die Ziele des neuen Finanzausgleichs, aber sie kommt aufgrund der Daten, die heute bereits vorliegen, klar zum Schluss, dass Anpassungen dringend notwendig sind.

Mit dem neuen Finanzausgleich wird eine Verbesserung der Effizienz, der Effektivität und der Anreizstruktur des Schweizer Föderalismus angestrebt. Zu diesem Zweck wurden die Aufgabenkompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten. Basierend auf dem ersten Wirksamkeitsbericht schlagen Ihnen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission die Neudotierung der Gefässe für die Periode 2012-2015 vor, jedoch werden keine grundlegenden Anpassungen am System vorgeschlagen. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich seine Ziele erreicht hat, obwohl unseres Erachtens im Bericht die Aufgabenentflechtung und insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wenig abgehandelt worden ist. Wenn nach Meinung des Bundesrates grundlegende Anpassungen am Ausgleichsystem verfrüht sind, dann dürfen auch die Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs nicht erhöht werden. Wenn die Ziele des neuen Finanzausgleichs erreicht sind, dann ist nicht einzusehen, weshalb in der Periode 2012-2015 die gesamten Ausgleichszahlungen von 4,7 Milliarden Franken auf 5,43 Milliarden Franken anwachsen sollen. Innerhalb der ersten acht Jahre, also zwischen 2008 und 2015, hätten wir so insgesamt ein Wachstum von über 30 Prozent: von einer Ausgangslage von 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2008 auf über 5,4 Milliarden Franken im Jahr 2015.

Von einem solchen Wachstum war im Abstimmungskampf nie die Rede. Nach unserer Meinung dürfen die Transferzahlungen nicht wieder anwachsen. Das war ja das Ziel des neuen Finanzausgleichs: eine Entflechtung der Aufgaben, eine Entflechtung der Finanzströme und damit auch eine Reduktion der Transferzahlungen. Aber heute stammen schon wieder 37 Prozent aller Erträge der Kantone nicht aus den Kantonen selbst, sondern aus Transferzahlungen vom Bund, von anderen Kantonen, von den Gemeinden, den Sozialversicherungen und den öffentlichen Unternehmen.

Ein wichtiges Ziel des neuen Finanzausgleichs ist die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das heisst aber auch, dass die Kantone, vor allem die Geberkantone, nicht geschwächt werden dürfen. Doch diese Gefahr besteht; gemäss den bereits vorliegenden Untersuchungen gibt es entsprechende Anzeichen. Wir wissen heute nicht, ob der neue Finanzausgleich tatsächlich so viel besser ist als der alte. Insbesondere gibt es bereits heute Anzeichen dafür, dass die Geberkantone geschwächt werden könnten, und damit würde der ganze neue Finanzausgleich geschwächt.

Die bestehenden Fortschreibungsregeln müssen unseres Erachtens bereits heute korrigiert werden. Es geht hier um die Grundbeiträge des Bundes an den Ressourcenausgleich, es geht hier um den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone an den Ressourcenausgleich, und es geht hier um die Übergangsfrist beim Härteausgleich. Hier müssen wir nach unserer Meinung bereits heute Korrekturen anbringen.

Der neue Finanzausgleich ist denn auch ein wichtiges Reformprojekt des Föderalismus. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, unterstützt die SVP-Fraktion diese Ziele. Aber es braucht unseres Erachtens ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und regionalem Ausgleich. Die Gefahr, dass die Transferzahlungen mittels des neuen Finanzausgleichs wieder erhöht werden, besteht, und diese Gefahr müssen wir heute schon bannen. Es kann nicht sein, dass die Transferzahlungen innerhalb von acht Jahren von 4,1 wieder auf 5,4 Milliarden Franken erhöht werden. Das würde den Steuerwettbewerb und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes schwächen. [PAGE 443]

Wir bitten Sie daher, unseren Minderheitsanträgen zu folgen.