preparatory:AB 14224
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-19
Wortprotokoll
Ich bitte die anwesenden Ratsmitglieder um Entschuldigung, um Nachsicht, dass sich die Debatte jetzt zum Zwiegespräch entwickelt, aber das sind halt aufgestaute Pendenzen, die lange Zeit der Erledigung harrten.
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort im Wesentlichen auf das im Zeitpunkt der Beantwortung bevorstehende Leitbild "Armee XXI". Dieses liegt inzwischen vor, und es zeigt sich, dass gerade für die aufgeworfene Problematik keine Lösungen ausgewiesen werden. So präzisieren die Politischen Leitlinien des Bundesrates zum Armeeleitbild vom 31. Mai 2000, dass die "Armee XXI" fähig sein muss, gleichzeitig und nach kurzer Vorbereitung mehrere Raumsicherungsaufträge, die Sicherung grösserer Grenzabschnitte, den Schutz von Schlüsselräumen und Infrastrukturen inklusive Transversalen durchzuführen. Die Frage war ja: Ist die umfassende Auftragserfüllung durch die im Armeeleitbild modellierte "Armee XXI" mit den noch verfügbaren Mitteln realisierbar, und dies alles unbesehen der nach dem 11. September 2001 veränderten Lage?
Das konnte man noch nicht mit in die Beantwortung einbeziehen, man hat es aber heute zu tun. Bei nüchterner Betrachtung der lediglich grob skizzierten Einsatzkonzeption und der dafür vorgesehenen Mittel - fünftes Kapitel des Armeeleitbildes - kommt man zum Schluss, dass zwischen dem Auftragsumfang und den verfügbaren Mitteln eine gravierende Kluft existiert.
Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Erstes Beispiel: Im Rahmen der Raumsicherung sollen auf dem ganzen Territorium mit zwei bis drei Brigaden und den Mitteln der Luftwaffe mehrere Einsätze gleichzeitig und während längerer Zeit durchgeführt werden können. Selbst wenn man davon ausgeht, dass aus der Durchdienerreserve 10 000 Mann, etwa zwei weitere Brigaden, herangezogen werden könnten, stünden für diesen Teilauftrag rund fünf Brigaden bzw. zwei Divisionsäquivalente zur Verfügung. Aus Stabsübungen liegen aber Erkenntnisse vor, dass allein für das Offenhalten der mehrachsigen Nord-Süd-Transversale ein Kräfteeinsatz von zwei Divisionen das Minimum darstellt. Da in einer solchen Auftragslage davon auszugehen ist, dass auch Mittel für Sicherungseinsätze, z. B. den Schutz von Schlüsselräumen, verfügbar sein müssten, reichen die fünf Brigaden für das Gesamtterritorium keinesfalls aus. Indessen würde diese Anzahl auch eine Korpsführungsstruktur bedingen - die man aber just abzuschaffen gedenkt.
Zweites Beispiel: Ähnliches ist zu kritisieren, wenn man die sechs bis acht Brigaden ohne Korpsstruktur für die Verteidigung einsetzen müsste. Berücksichtigt man, dass Mittel für subsidiäre Einsätze verfügbar sein sollten, wird deutlich, dass die Berechnung des Mittelansatzes bezogen auf die gesamte Auftragserfüllung nicht stimmig ist.
Zu wenig durchdacht ist auch der wichtige Aspekt der Führungs- und Kampfinfrastruktur. Es wäre sowohl konzeptionell wie auf die Mittel bezogen verheerend, wenn bewährte Elemente der landesweiten, ortsfesten Führungs- und Kampfinfrastruktur aufgegeben würden, ohne dass sich dieser Verzicht aus einer klaren, überzeugenden Einsatzkonzeption ergibt.
In diesem Zusammenhang ist ausserdem zu fragen, welche Bedeutung man unserer Schlüsselstärke, dem Faktor Raum, Gelände, zumisst. Wo liegen die Grenzen der Umstellung auf mobile Gefechtsführungsinfrastruktur? All diesen Schritten fehlt als Voraussetzung eine klare operative Einsatzkonzeption, welche die Frage des Verhältnisses zwischen dynamischen und statischen Elementen, operativen Sperrverbänden, beantwortet.
Vermisst wird somit eine die plausible konzeptionelle Grundlage ausdrückende, strategisch-operative "idée de manoeuvre" inklusive Visualisierung. Solche Ideen waren in früheren Konzeptionen, in Form der Abwehr - z. B. "Armee 61" - und der dynamischen Raumverteidigung, in der "Armee 95", vorhanden. Sie müsste zudem so bearbeitet sein, dass sie die Schwächen ihrer Vorgängerkonzeptionen überwindet. Hier vermisst man in der Arbeit des - am Militärdienstalter gemessen - jugendlichen Planungsteams das Einfliessen von strategischer und operativer Erfahrung und die Messlatte militärgeschichtlicher Rückbesinnung.
Im Armeeleitbild XXI fehlt aber auch ein Verteidigungskonzept auf dem eigenen Territorium. Wer a priori nur auf Koalitionsverteidigung setzt und keine Alternativen vorsieht, erweckt den Eindruck, dass die Neutralität nur noch eine Alibifunktion erfüllt, die bei der kleinsten Bedrohung aufgekündigt wird. Hierzu wird bei der Diskussion über das Armeeleitbild XXI noch viel nachgedacht werden müssen.
Den Einbezug dieser Begehren in die Überarbeitung des Armeeleitbildes nach der Vernehmlassung halte ich für zwingend, soll doch auch im grundsätzlich veränderten sicherheitspolitischen Umfeld der verfassungsmässige Hauptauftrag der Verteidigung in aller Sorgfalt vorbereitet werden.
Einer Umwandlung in ein Postulat kann ich mich nicht widersetzen, da das Armeeleitbild XXI bereits publiziert worden ist. Ich hoffe aber, dass man einige dieser Anregungen bei der Überarbeitung in die korrigierte Fassung übernimmt.