Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Es wurde festgehalten, dass uns die WAK des Ständerates mit zwei Kommissionsmotionen den Auftrag gegeben hat, den wir nun mit dieser Mehrwertsteuerreform, Teil B, nach Treu und Glauben umgesetzt haben. Sie haben uns aufgetragen, die Mehrwertsteuer zu reformieren. Sie haben uns aufgetragen, die Steuerausnahmen abzubauen und vor allem auch die Steuersätze zu vereinheitlichen; das entspricht der Vorlage, die der Bundesrat unterbreitet hat. Im Übrigen hat das Parlament verschiedentlich - nicht nur im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerreform - darauf hingewiesen, dass es sinnvoll wäre, nicht nur von Vereinfachungen im Steuerrecht zu sprechen, sondern solche auch zu realisieren.
Das führt mich dazu, dass ich Ihnen beantrage, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Rückweisungsantrag enthält 26 Ausnahmen; das wurde gesagt. Was da wesentlich anders sein soll als bei 29 Ausnahmen, muss mir zuerst noch jemand erklären. In Bezug auf die Steuersätze sieht der Rückweisungsantrag weiterhin zwei Steuersätze vor. Der ausserordentliche Satz für die Beherbergung fällt ohnehin 2013 weg - mindestens dann, wenn man nicht noch etwas Neues macht. Auch hier gilt: Das ist nicht eine gewaltige Neuerung, wenn Sie so wollen. Es ist vorgesehen, dass man das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellt. Das führt zu den Mindereinnahmen, auf die Herr David hingewiesen hat. Wir rechnen mit etwa 760 Millionen Franken Mindereinnahmen, wenn man das so umsetzen würde, wie es der Nationalrat möchte.
Zu den Sportvereinen - sie stehen ja immer auch zur Diskussion, wenn man über die Mehrwertsteuer spricht -: Heute ist es so, dass bei den Sportvereinen Umsätze von über 150 000 Franken der Mehrwertsteuer unterstellt sind. Nach unserem Entwurf sind es Umsätze von über 300 000 Franken. Wir haben also bereits hier eine Erleichterung gegenüber der heutigen Regelung vorgenommen.
Dann gibt es noch etwas, was, so denke ich, für Familien in bescheidenen Verhältnissen wichtig ist, bei denen der Bereich Grundnahrungsmittel einen grossen Teil des Einkaufskorbs ausmacht. Wir haben ein sozialpolitisches Korrektiv vorgesehen; es soll 40 Prozent der Haushalte entlasten, und zwar so entlasten, dass sie nicht durch die Mehrwertsteuererhöhung auf den Grundnahrungsmitteln und den Mitteln des täglichen Gebrauchs tatsächlich dann stärker belastet werden. Das ist auch vorgesehen, das ist auch Bestandteil von Teil B.
Wenn man die Vorlage im Sinne des Nationalrates zurückweisen würde, dann müsste ich sagen: Es wäre konsequenter, wahrscheinlich auch im Sinne der von Herrn Maissen angesprochenen Arbeitsökonomie und der Ökonomie des staatlichen Handelns, wenn man beim heutigen System bliebe. Es scheint mir so, dass wir, wenn wir von 29 auf 26 Ausnahmen und von drei auf zwei Steuersätze übergehen, eigentlich eine Beschäftigungstherapie machen, aber nicht viel mehr. Der Nutzen dieses Systems dürfte nicht so gross sein. Wenn man tatsächlich etwas ändern möchte, dann müsste man etwas Grösseres ändern. Wenn man meint, das heutige System sei nicht so schlecht, wie man gelegentlich sagt, dann kann man auch beim heutigen System bleiben. [PAGE 206]
Ich bitte Sie in jedem Fall, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich denke, er bringt wirklich nicht viel.