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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-14

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14

Wortprotokoll

Wir sprechen hier ja im Rahmen einer globalen Diskussion auch bereits über die Rückweisungsanträge. Ich gestatte mir in diesem Rahmen, insbesondere zu den Anträgen von Kollege Brändli, der ja sonst immer so vernünftige Anträge stellt, etwas kritisch Stellung zu nehmen.

Ein erster Punkt: Kollege Brändli verlangt die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, bis zur Sommersession neue Vorschläge zu erarbeiten. Wenn Sie sich das anschauen, sehen Sie, dass es nicht so einfache Themen sind, die da zu behandeln sind. Sind wir uns im Klaren darüber, dass es kaum möglich sein wird, bis zur Sommersession Vorschläge auszuarbeiten, die dann bereits auch ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen durchlaufen haben? Wenn wir über die Zweitwohnungsbesteuerung sprechen, können wir das nicht ohne die Kantone tun, das wird nicht möglich sein. Mit anderen Worten: Wenn zurückgewiesen wird, dürfte das schlussendlich auch bereits den Untergang dieser ganzen Übung bedeuten, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wir sind im Wahljahr/Flugjahr, wir haben gehört, dass wir an Fristen gebunden sind. Das wird schlicht zum Absturz der ganzen Übung führen.

Aber auch in der Sache setze ich ein paar Fragezeichen. Es ist ja schön, dass der neue Entwurf gemäss dem ersten Punkt des Rückweisungsantrages die Wohneigentümer [PAGE 215] gegenüber heute entlasten soll. Ich bin auch Wohneigentümer, ich freue mich darüber, ich erwarte das und finde das hervorragend. Ich muss Ihnen aber umgekehrt sagen: Für mich ist schon ein ganz grosses Ziel erreicht, wenn es uns gelingt, hier schlicht und einfach einen Systemwechsel herbeizuführen, wenn wir von dieser Geschichte des letztlich fiktiven Einkommens aus dem Wohneigentum wegkommen. Diese ganze Wohneigentumsbesteuerung, das habe ich in meinen Jahren als Finanzdirektor erfahren, ist der Teil des Steuerrechts - alle Steuern sind ungerecht, einverstanden -, der von den Steuerpflichtigen schlicht und einfach nie verstanden worden ist.

Wir diskutieren schon seit Jahrzehnten über dieses Problem. Meine Erfahrung ist schlicht und einfach die, dass es noch und noch um diesen Bereich ging, wenn wir bei der Steuerverwaltung Probleme hatten. Die ganze Eigenmietwertbesteuerung ist administrativ schwierig, sie ist nicht leicht nachzuvollziehen, und sie ist aufwendig. Es beginnt schon mit den Schätzungen: Ich spreche nicht nur von der Schätzung der Wohnung, die schlussendlich in die Vermögensbesteuerung hineinfliesst; die Eigenmietwertbesteuerung geht mit so unbestimmten Dingen wie den ortsüblichen Mietzinsen, die einzubeziehen sind, sogar noch darüber hinaus. Das ist eine Sache, bei der Sie immer und immer streiten. Wir sollten aber Systeme, bei denen der Staat immer und immer wieder in Konflikt mit seinen Bürgern kommt, vermeiden. Solche Systeme sind nicht gut!

Wenn wir hier den Eigenmietwert abschaffen, ist die administrative Entlastung nicht nur bei der Verwaltung, die wir Steuerzahler im Übrigen auch bezahlen müssen, zu spüren, sondern auch bei den Wohneigentümern. Es ist nicht so einfach, da drauszukommen und den Überblick zu wahren. Wer weiss schon, ob er anständig eingestuft worden ist oder nicht? Es kommt bei den Schätzungen ja so sehr aufs Bauchgefühl an - Entschuldigung, wenn ich es so ausdrücke -, dass auch die Wohneigentümer nur froh sein können, wenn wir einen Systemwechsel vornehmen. Das ist schon eine Entlastung. In diesem Sinne ist es ein valabler Gegenvorschlag.

Ein zweiter Punkt: Die Besteuerung der Zweitwohnungen im bisherigen Umfang muss sichergestellt werden. Kollege Brändli hat da lediglich von den Kantonen und Gemeinden gesprochen. Ich verstehe seine Optik voll und ganz, er kommt aus einem Tourismuskanton mit vielen Zweitwohnungen. Es geht aber natürlich auch um anderes: Die Besteuerung im bisherigen Umfang würde auch die direkte Bundessteuer betreffen; auch dort werden Zweitwohnungen heute besteuert. Bedeutet das, dass man auch noch irgendeine Bundessteuer einführen muss, die allein die Zweitwohnungen erfasst? Ich kann mir das schlicht nicht vorstellen.

Was heisst das für die Kantone - es geht ja primär um die Kantone, die gar keine solchen Überlegungen anstellen? Das gibt es auch. Es gibt Kantone, in denen das Zweitwohnungseigentum sehr, sehr dünn gesät ist und die wahrscheinlich keine grossen Übungen wollen. Werden diese Kantone dann verpflichtet? Welche Rechtsetzungsstufe soll es sein? Wenn ich das hier so lese, habe ich beinahe den Eindruck, das soll allein auf der Gesetzesstufe erfolgen. Müssen wir das Steuerharmonisierungsgesetz anpassen? Weil das Steuerharmonisierungsgesetz keine solche Steuer beinhaltet, müsste das ja irgendwie so geschehen, dass in Artikel 2 der Katalog der den Kantonen vorgeschriebenen direkten Steuern noch erweitert würde. Ja, wollen wir das?

Dann müssten das alle Kantone machen, und dann müssten wir Regeln dazu aufstellen. Wollen wir das? Das Problem betrifft ja bei Weitem nicht alle Kantone. Es sind die Tourismuskantone, und da, das sage ich noch einmal, habe ich volles Verständnis dafür, ich bezahle ja meine Steuern im Kanton Graubünden auch. Aber mir scheint, der Weg, auf Stufe Bund etwas zu tun, der geht in eine falsche Richtung. Wenn die betreffenden Kantone eine Steuer im Sinne einer Objektsteuer einführen wollen, dann können sie das tun. Dazu braucht es keine Änderung auf Stufe Bund, sondern nur im kantonalen Steuergesetz. Das können die Kantone tun.

Es kommt die Frage dazu: Braucht es eine Grundlage auf Verfassungsstufe? Wenn Sie - ich nehme das jetzt wörtlich - die Besteuerung der Zweitwohnungen im bisherigen Umfang sicherstellen wollen, wenn Sie das gesamthaft machen wollen, inklusive Bund, dann braucht es wahrscheinlich eine Verfassungsgrundlage, da es eine neue Objektsteuer ist. Für die Kantone braucht es sie grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie wollen die bisherige Praxis des Bundesgerichtes korrigieren und nach oben öffnen. Wenn Sie das wollen, dann braucht es eine Verfassungsbestimmung. Für eine neue Verfassungsbestimmung braucht es aber auch eine gewisse Zeit. Die Kommission schlägt ja so etwas vor und hat eine entsprechende Initiative in die Wege geleitet, aber das braucht dann Zeit.

Es kommt ein Zweites dazu: Wenn Sie das mit dieser Vorlage verbinden, haben wir es hier auch mit einer Anpassung der Bundesverfassung zu tun und begeben uns dann in den Bereich eines direkten Gegenvorschlages zur Volksinitiative. Wir sprechen ja immer noch von einem Gegenvorschlag zur Initiative, wenn auch von einem indirekten. Wir haben also auch noch dieses Problem.

Mir scheint dieser Rückweisungsantrag insgesamt in eine falsche Richtung zu gehen. Ich selbst sehe dabei nicht ganz so klar, wie es sich mit dem Begriff der Besteuerung der Zweitwohnungen "im bisherigen Umfang" verhält. Ich gehe davon aus, dass der Antragsteller hier wahrscheinlich vom jeweiligen kantonalen Gesamtvolumen ausgeht. Diese Einnahmen werden in der Gemeinde St. Moritz ja mit Sicherheit völlig andere sein als - was soll ich sagen - in Frauenfeld, wo sie gleich null sind. Insgesamt sehe ich nicht, dass wir in der formulierten Richtung tatsächlich zum Ziel kommen.

Ganz kurz noch zum Rückweisungsantrag Kuprecht, der mit der Forderung nach einem vernünftigen Unterhaltsabzug verknüpft ist: Ich habe gesehen, dass Herr Kuprecht auch einen entsprechenden Antrag für die Detailberatung gestellt hat; ich glaube, das ist der richtige Weg.

Ich sage noch einmal: Eine Rückweisung bedeutet in meinen Augen das Ende der ganzen Übung.

Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.