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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Mit der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" greift der Hauseigentümerverband ein Thema auf, das viele Hauseigentümer im AHV-Alter intensiv beschäftigt und immer wieder Anlass zu endlosen Diskussionen gibt. Viele ältere Wohneigentümer bekunden Mühe, ihre Liegenschaft aufgrund des stets steigenden Eigenmietwertes zu halten. Haben Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Hauseigentum die Schulden abbezahlt, wird das Eigenheim vor allem für ältere Leute, die wenig Vermögen besitzen, bald einmal zum Problem, um nicht zu sagen zum Albtraum. Hier will die Initiative Remedur schaffen, indem Rentnerinnen und Rentner von einem einmaligen Wahlrecht Gebrauch machen können, sich für oder gegen die Berücksichtigung des Eigenmietwertes ihres selbstgenutzten Wohneigentums zu entscheiden.

Eigentlich wäre das eine clevere Idee und irgendwie bestechend, wenn das Wahlrecht für Eigenheimbesitzer, die ins AHV-Alter kommen, nicht zu einer Ungleichbehandlung mit der jüngeren Generation führen würde. Das hat uns eben auch zu beschäftigen; wir dürfen nicht weitere Ungleichbehandlungen der jüngeren Generation in Kauf nehmen. Bei allem Verständnis für das Anliegen der Initiative ist die Idee des Wahlrechts beim Eigenmietwert letztlich sachlich nicht zu rechtfertigen. Deshalb kann auch ich die Initiative nicht unterstützen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt das Anliegen insofern auf, als er auf den Eigenmietwert generell verzichten will. Gleichzeitig schafft er allerdings neue Ungleichheiten, die nun aber mit dem indirekten Gegenvorschlag der Kommission ausgeräumt werden sollen.

Die Minderheit beantragt Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag, allerdings nicht aus sich deckenden Gründen. Tatsache ist, dass das heutige System der Besteuerung des Wohneigentums das Schuldenmachen durch hohe Steuerabzüge belohnt, mehr noch, der Staat profitiert von steigenden Immobilienpreisen, weil dadurch der Eigenmietwert laufend erhöht werden kann, unbesehen des tatsächlichen Werts der Liegenschaft. Die Bestimmung des Eigenmietwertes beruht ohnehin nur auf Schätzungen, kann doch der Marktwert einer fiktiven Miete ökonomisch schlicht nicht berechnet werden. Nicht von ungefähr variiert dessen Berechnungsmethode denn auch von Kanton zu Kanton.

Der indirekte Gegenvorschlag schafft den Eigenmietwert ab und will auch keine Abzüge mehr für den Unterhalt zulassen. Nur so kann die Vorlage auch nicht mit dem Argument des Ungleichgewichtes gegenüber den Mieterinnen und Mietern bekämpft werden. Das bitte ich doch diejenigen zu berücksichtigen, die sich sowohl für die Abschaffung des Eigenmietwertes als auch für die Beibehaltung des Unterhaltsabzuges einsetzen. In meinen Augen kann man auch hier nicht den Fünfer und das Weggli haben. Die Besteuerung des Eigenmietwertes ist ungesund, um nicht zu sagen ein ungerechtes System, das kompliziert und bürokratisch ist, weshalb seine Abschaffung eigentlich schon längst überfällig ist.

Ich bitte Sie, die Vorlage 2 nicht an die Kommission zurückzuweisen. Sie hat gewisse Mängel, das kann ich eingestehen, aber Sie haben vom Präsidenten der Kommission gehört, dass wir zeitliche Dimensionen haben, die es zu beachten gilt, wenn wir eine Fristverlängerung ins Auge fassen. Zudem ist es nicht richtig, zusätzliche Unterhaltsabzüge und Abzüge für Energiesparmassnahmen vorzusehen. Wir haben in Bezug auf Energiesparmassnahmen bereits Subventionen, sowohl vom Bund als auch von den Kantonen und Gemeinden. Zusätzliche Abzüge sind nicht nötig.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Volksinitiative abzulehnen und auf den Gegenvorschlag der Kommission einzutreten, im Wissen darum, dass der Gegenvorschlag noch verbessert werden kann, wir das aber dem Nationalrat überlassen können.