Altherr Hans · Ständerat · 2011-03-14
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, bei Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen. Gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen.
Die erste Vorbemerkung: Meine Interessenbindung ist Ihnen aus den letzten vier Budgetdebatten bekannt, ich bin Präsident der Vereinigung Domus Antiqua Helvetica, der Vereinigung der Eigentümer alter Wohnbauten.
Die zweite Vorbemerkung bezieht sich auf den Wortlaut des Entwurfes des Bundesrates. Sie haben Absatz 1 jetzt gestrichen, insofern wäre der Wortlaut von Absatz 2 im Zweitrat zu korrigieren, denn dort steht am Anfang, falls Sie unserem Antrag zustimmen: "Abziehbar sind ferner die Kosten ..." Da es keinen Absatz 1 mehr gibt, müsste man den Ausdruck "ferner" streichen. Das konnte ich in der Kommission nicht beantragen, weil ich ja nicht wusste, was mit Absatz 1 passiert.
Die dritte Vorbemerkung: Sie sehen auch bei Artikel 32b Absatz 5 einen Minderheitsantrag; die beiden Anträge gehören zusammen und bilden ein Konzept. Ich schlage deshalb vor, dass wir darüber gemeinsam abstimmen. Wenn ich hier beim ersten Antrag unterläge, könnte ich den zweiten natürlich auch zurückziehen.
Zum Inhaltlichen: Ich sehe auch ein, dass das Steuersystem vereinfacht werden muss. Wenn Sie aber hier die denkmalpflegerischen Arbeiten einfach streichen, muss ich fragen, welche Folgen das haben wird. Es wird sicher die Folgen haben, die Herr Jenny im Zusammenhang mit den allgemeinen Unterhaltskosten erwähnt hat. Auch sind Sie im Falle einer Streichung nicht kohärent. Damit habe ich eigentlich am meisten Probleme. Ich bin jetzt seit 35 Jahren in der Politik; am meisten ärgert es mich - Sie wissen, dass ich mich nicht so schnell ärgere -, wenn die Spielregeln während des Spiels geändert werden. Bei den denkmalpflegerischen Arbeiten ist es eben nicht dasselbe wie bei den Energiesparmassnahmen: Bei der Denkmalpflege haben wir ganz klare Vorschriften, wie die geschützten Häuser zu unterhalten und zu pflegen sind. Mit diesen Vorschriften verbunden sind erstens Subventionen und zweitens steuerliche Erleichterungen. Wenn Sie nun die steuerlichen Erleichterungen einfach streichen, stelle ich mir schon die Frage, mit welchem Recht Sie dann die Vorschriften beibehalten. Ich sehe das als Konzept, und man hat es ja auch so eingeführt. Man hat diese Vorschriften so eingeführt und gesagt, man erhalte Subventionen und könne dafür die Kosten für diesen Unterhalt abziehen. Das ist eigentlich die Hauptüberlegung.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Kulturbotschaft des Bundesrates verweisen, die wir nächstens behandeln werden. Da steht, dass der Bund eigentlich in diesem Bereich Subventionen von 100 Millionen Franken im Jahr sprechen müsste. Wir haben im Budget aber Subventionen von 20 bis 25 Millionen im Jahr eingestellt, je nachdem wie man zählt. Es sind 30 Millionen abzüglich der Beträge, die unter diesen Positionen für andere Aufgaben ausgegeben werden. Wenn Sie das hier jetzt auch noch streichen, fallen wirklich die Hauptanreize weg. Dann frage ich mich schon, mit welchem Recht Sie derartige Vorschriften erlassen. Es kommt noch dazu, dass man diese Vorschriften [PAGE 221] möglicherweise auch umgehen kann, aber das muss man sich dann überlegen, wenn es so weit ist.
Ich beantrage Ihnen also namens der Minderheit, diesen Absatz im Gesetz zu belassen.
Ich habe nicht mit dem Zitat aus der Botschaft begonnen, sondern ich schliesse damit. Der Bundesrat schreibt auf Seite 5323 der Botschaft: "Der Abzug für die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten erfährt gegenüber dem geltenden Recht keine Änderung. Die neue Platzierung im DBG ist rein gesetzestechnisch bedingt."