Wyss Ursula · Nationalrat · 2001-09-19
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-19
Wortprotokoll
Das Meiste wurde eigentlich schon gesagt. Meine Parlamentarische Initiative verlangt die Gleichbehandlung von Militär- und Zivildienst bezüglich der Dauer. Die Kollegen Tschuppert, Bugnon und Günter haben die wichtigsten Argumente aufgelistet. Ich möchte trotzdem kurz erläutern, warum ich die Initiative eingereicht habe, und zwar weil die ursprüngliche Absicht hinter dieser manifesten Ungleichbehandlung in der Abschreckung lag: Man wollte den Zivildienst ganz klar unattraktiv machen.
Man befürchtete Anfang der Neunzigerjahre, dass sich zu viele junge Männer für den Zivildienst und gegen den Militärdienst entscheiden könnten. Die Entwicklung verlief dann hinsichtlich des Militärdienstes keineswegs so dramatisch wie befürchtet; das wissen wir mittlerweile. Man ging ursprünglich davon aus, dass sich Jahr für Jahr durchschnittlich 2500 Männer für den Zivildienst entscheiden würden. Es sind jetzt keine 1500.
Im Gegensatz zur ersten Phase, als dieser Zivildienst eingeführt wurde, sehen wir uns heute mit zwei neuen Tendenzen konfrontiert, die auch für die Konzeption, die Sicht und die Bewertung des Zivildienstes neue Massstäbe setzen:
Erstens braucht die modernisierte und professionalisierte Armee heute deutlich weniger Soldaten; das wurde erwähnt. Herr Tschuppert, es stimmt, dass dies einerseits durch eine Herabsetzung des Alters kompensiert wird. Es werden andererseits aber auch deutlich weniger neue Soldaten rekrutiert.
Zweitens nimmt die Zahl der so genannt "hellblau" ausgemusterten Militärdienstuntauglichen Jahr für Jahr deutlich zu. Ohnehin wird nur noch ein schrumpfender Teil eines Altersjahrgangs für den Militärdienst gebraucht, und bei der Frage, wen es trifft und wen nicht, entscheiden längst Ärzte, Rechtsanwälte usw. Wo dies der Fall ist, kann längst nicht mehr von "Wehrgerechtigkeit" die Rede sein, wie sie aus dem Milizprinzip der allgemeinen Wehrpflicht folgt.
Bei inzwischen rund zehn Mal mehr Ausgemusterten als Zivildienstleistenden sollte es eigentlich keiner weiteren Begründung bedürfen, dass nicht diese, nämlich die Zivildienstleistenden, das Problem sind, sondern dass das wachsende Heer der mit immer abenteuerlicheren Begründungen als wehrunfähig Ausgemusterten das Problem ist. Zählt man nämlich diejenigen hinzu, die sich erst während der Rekrutenschule oder während eines Wiederholungskurses ausmustern lassen, dann sind es bereits 41 Prozent, die psychische Probleme geltend machen. Das hat eine Untersuchung des VBS aufgrund einer Anfrage von Frau Fässler ergeben.
Die forcierte Untauglichkeit ist längst zur Billigvariante neben dem Wehr- und dem Zivildienst geworden. Dies kann sicher niemanden befriedigen. Das jetzige System, das zum Wehrdienst eben keine echte Alternative zulässt, veranlasst mehr als ein Drittel jedes Jahrgangs, sich Dienstuntauglichkeit bescheinigen zu lassen. Erst die effektive Freiheit der Wahl zwischen Militär- und Zivildienst wird dem ein Ende machen. Was wir heute machen, ist eine reine Bestrafung der Ehrlichkeit.
Es kommt noch ein anderes Argument dazu, und das finde ich auch sehr wichtig, es wurde so noch nicht direkt ausgeführt: Das ist die Revision des Sanktionensystems im Strafgesetzbuch. Auch von daher wird die Dauer des Zivildienstes eigentlich grundsätzlich infrage gestellt. So werden Haftstrafen künftig in einem gewissen Umfang durch Geldstrafen ersetzt, und die Geldstrafen wiederum können - bis zu 180 Tagessätzen - durch gemeinnützige Arbeit im Verhältnis 2 zu 1 ersetzt werden. Das könnte zum Beispiel heissen - ich will Ihnen das doch vorrechnen -, dass ein Soldat, der 240 Diensttage verweigert, dann vom Militärgericht zu 180 Tagen Haft verurteilt wird. Er hat die Möglichkeit, diese 180 Tage Haft durch 90 Tage gemeinnützige Arbeit abzugelten. Wählt derselbe Soldat hingegen den Weg des Zivildienstes, so leistet er 360 Tage gemeinnützige Arbeit - die genau gleiche gemeinnützige Arbeit wie der, der sich verurteilen lässt. Das ergibt einen Mehraufwand im Verhältnis von 1 zu 4 zuungunsten des Zivildienstes. Eine so massive Diskriminierung des Zivildienstes ist sicher nicht hinnehmbar.
Es wird von einigen argumentiert, der Zivildienst müsse länger dauern - wir haben das vorhin auch schon gehört -, weil die Anforderungen im Militär höher seien, weil längere Präsenzzeiten verlangt werden oder weil es einfach generell härter sei, in einer Uniform dazustehen. Es kann einen gewissen Faktor geben - zum Beispiel 1,1 wie jetzt in Deutschland -, der gerechtfertigt ist, um die Übernachtungen usw. zu kompensieren, aber sicher nicht in dem Umfang, wie wir ihn heute haben, mit dem Faktor 1,5, der hinten und vorne nicht gerechtfertigt ist.