Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich bin offensichtlich jetzt diejenige, die den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission vertritt.
Wie Herr Ständerat Schweiger zu Recht gesagt hat, sprechen wir ja nicht mehr über den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, wie er laut Botschaft bestand. Wir haben ausdrücklich gesagt, dass der indirekte Gegenvorschlag Ihrer Kommission besser ist und dass wir diesen in allen Teilen unterstützen; dies haben wir zugesagt. Das heisst, wir unterstützen ihn dort, wo er eine zusätzliche Erhöhung des Schuldzinsenabzuges und eine Erweiterung bei der Zeitdauer zulässt, aber natürlich auch dort, wo er konsequent ist - oder, so muss man vielleicht bald sagen, wäre -, indem eben nur noch Schuldzinsen abgezogen werden können, nicht auch noch irgendwelche andere Kosten, zumal jetzt die Kosten für den Denkmalschutz zur Diskussion stehen. Es gibt an sich keinen Grund, der dafür spricht, dass man da einen Steuerabzug zulässt, wenn man möchte, dass die Regelung unter systematischem Gesichtspunkt nachvollziehbar bleibt. Es geht hier um Unterhaltskosten, die aus der Optik einer Privatperson durchaus berechtigt, sinnvoll und richtig sind, die aber aus der Optik der öffentlichen Hand nicht notwendig und auch nicht wünschbar sind, sonst wären sie nämlich subventioniert. Diejenigen Massnahmen, die aus der Optik der öffentlichen Hand wichtig und notwendig sind, werden ja unter verschiedenen Gesichtspunkten subventioniert und gelten aus Gründen des Denkmalschutzes für abzugswürdig; damit stellt sich hier die Frage nicht.
Man darf durchaus beim Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission bleiben; das ist auch unter systematischem Gesichtspunkt korrekt. Ich kann mir aber, wenn der Präsident Ihrer Kommission sagt, wo seine Vorliebe liegt, in etwa vorstellen, wie der Rat darüber entscheiden wird.