Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-12-05
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05
Wortprotokoll
In aller Kürze: Die Erhöhung des Budgets um 30 Millionen Franken bei Position 708.A2310.0149, "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft", steht in Zusammenhang mit der Absicht des Bundesrates, die Beiträge für die Haltung von Milchkühen um 50 Franken pro raufutterverzehrende Grossvieheinheit (RGVE) zu senken, um die zusätzlichen 15 Rappen Verkäsungszulage pro Kilogramm Milch beizubehalten respektive zu kompensieren. Dabei ist mir selbstverständlich bewusst, dass die Reduktion der budgetierten Mittel bei den allgemeinen Direktzahlungen keine Kürzung der landwirtschaftlichen Subventionen darstellt, sondern eine Mittelumlagerung innerhalb des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens als Folge der im letzten Jahr beschlossenen Budgeterhöhung bei den Milchzulagen. Dies wird eindrücklich mit der Währungssituation begründet, welche sich ja bekanntlich nach wie vor unverändert angespannt präsentiert.
Entsprechend stelle ich den Antrag, in dieser Rubrik dem Nationalrat zu folgen. Denn wir haben ja weiterhin den zur Europäischen Union hin offenen Käsemarkt; wir haben nach wie vor die Herausforderungen um den teuren Franken, einerseits bei den Exporten, aber auch bei den Importen; wir haben den Einkaufstourismus mit all seinen bekannten negativen Auswirkungen. In diesem Kontext muss die vorliegende Thematik beurteilt werden.
Der Entscheid, 50 Franken pro RGVE bei Milchkühen abzuziehen, ergibt einen nicht unbedeutenden Verlust von 30 Millionen Franken für alle Produzenten von Verkehrsmilch. Die Massnahme trifft und bestraft also auch vor allem die Produzenten von nichtverkäster Milch, also diejenigen Bauernfamilien, welche bereits durch die Krise am Milchmarkt geschwächt sind und an einem Preiszerfall für Industriemilch leiden. Ein genauer Blick darauf zeigt, dass die aktuelle Situation sich indiskutabel besorgniserregend präsentiert.
Der durchschnittliche Preis für Industriemilch beträgt aktuell knapp 57 Rappen pro Kilo; im Vergleich zum Vorjahr ist dies erneut ein Rückgang um knapp 4 Rappen. Die milchproduzierenden Betriebe sind durch die vom Bundesrat geplante Reduktion wortwörtlich im Kern getroffen, und für nicht wenige Betriebe, auch für Bauernfamilien, die über moderne Strukturen verfügen, ist die Zukunft äusserst ungewiss. Eng verbunden damit ist die leidige Tatsache, dass sich die Situation des landwirtschaftlichen Einkommens ganz allgemein alles andere als befriedigend darstellt. Die Differenz zu vergleichbaren Einkommen beträgt gegen 40 Prozent. Zudem belegen die Aussagen des Bundesamtes für Statistik vom vergangenen September, dass die Einkommen im Landwirtschaftssektor im kommenden Jahr um 3,7 Prozent zurückgehen werden, währenddem bei den Einkommen der [PAGE 1083] übrigen Branchen für 2013 von einem durchschnittlichen Wachstum von 0,8 Prozent ausgegangen wird.
Das spricht für all die betroffenen Bauern und Bäuerinnen eine deutliche, beunruhigende Sprache. Mit Blick auf die anstehende Agrarpolitik 2014-2017 gilt es ausserdem zu beachten und zu bedenken, dass mit der Reduktion des Budgets 2013 beim Raufutterverzehr-Beitrag für Milchkühe ein Jahr tangiert wird, das als Referenzgrösse für die Berechnung der Direktzahlungen in der Zukunft zwingend mitberücksichtigt wird. Damit kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in den folgenden Jahren, 2014-2017, ein Druck auf die genannten Einkommen entstehen wird.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen, dem Nationalrat zu folgen und das Budget zugunsten der Landwirtschaft betreffend die allgemeinen Direktzahlungen entsprechend aufzustocken.