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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-12-05

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05

Wortprotokoll

Der Voranschlag 2013 sieht für das VBS einen Gesamtkredit von 7,1 Milliarden Franken vor, wovon 5,1 Milliarden finanzierungswirksam sind. Im Bereich der Verteidigung betragen der Gesamtaufwand und die Investitionsausgaben 5,429 Milliarden Franken. Gegenüber 2012 ist der Voranschlag des Departementes um rund 90 Millionen Franken höher. Bei den finanzierungswirksamen Krediten beträgt die Abweichung zum Vorjahr 142 Millionen Franken. Die Gründe hierfür sind die Teuerung - für rund die Hälfte des Betrages -, sodann zusätzliche Mittel für Treibstoffe aufgrund des neuen Referenzwertes für den Barrelpreis und den Dollar, zusätzliche Mittel für Immobilien wie auch der Einsatz von Kreditresten aus dem Ausgabenplafond für den Lageraufbau von Treib- und Brennstoffen.

Was die Erträge des Voranschlages anbelangt, so betragen diese 1,7 Milliarden Franken, wobei 1,5 Milliarden Franken Leistungsverrechnungen sind. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 30 Millionen Franken gleich hoch budgetiert wie 2012.

In Sachen Erträge ist bei Swisstopo darauf hinzuweisen, dass die allgemeine Entwicklung bei der Zurverfügungstellung von Geodaten dahin geht, diese Daten den Bürgern in Zukunft gratis abzugeben. Dies würde, wie wir in der Kommission erfahren haben, bei Swisstopo in einigen Jahren einen Ertragsrückgang von immerhin 12 bis 15 Millionen Franken ausmachen, und der Kostendeckungsgrad würde damit von heute 35 Prozent auf 20 Prozent fallen. Wir werden daher dieses Thema ganz sicher mit Swisstopo und dem Departement eingehend besprechen und abklären, ob ein kostenloser Zugang zu diesen Daten wirklich die einzige Möglichkeit ist.

Zurück zum VBS: Der Personalaufwand im VBS beträgt rund 1,6 Milliarden Franken, das heisst nahezu gleich viel wie 2012. Der Personalabbau bei der Logistikbasis und bei der Führungsunterstützungsbasis bleibt auch 2013 sistiert. Der Rüstungsaufwand wird 2013 um 52 Millionen auf 1,3 Milliarden Franken anwachsen. Der Grund liegt darin, dass nächstes Jahr mehr Mittel zum Abbezahlen von bewilligten Vorhaben der Vorjahre eingesetzt werden sollen, womit dann in den kommenden Jahren bei den Investitionen die neue Flugzeugbeschaffung priorisiert werden kann.

Was die Immobilien anbelangt, so ist festzustellen, dass weiterhin ein grosser Nachholbedarf besteht. Die Finanzkommission beantragt Ihnen deshalb, die Position 525.A2150.0100, "Rüstungsmaterial", um 20 Millionen Franken auf 558 130 600 Franken zu kürzen und dann die Position 545.A8100.0001, "Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte", wie Sie das auch auf der Fahne haben, um diesen Betrag, diese 20 Millionen Franken, auf neu 269 506 000 Franken aufzustocken. Mit diesem Verschieben von Mitteln kann etwas mehr in die Immobilien investiert und deren Wertezerfall etwas verlangsamt werden. Der Nachholbedarf im Immobilienbereich wird vom Departementsvorsteher, wie er uns das in der Kommission gesagt hat, auf sage und schreibe 4 Milliarden Franken geschätzt. Pro Jahr werden 150 Objekte renoviert. Ab 2013 soll nun das Problem des Wertezerfalls angegangen werden, vorerst damit beginnend, [PAGE 1074] dass man gestaffelt 25 Personen neu in diesem Immobilienmanagement einstellt.

Was das Logistikkonzept anbelangt, so ist dieses noch nicht abgeschlossen. Gemäss erhaltener Auskunft sind heute rund zwei Drittel des Systems fertig. Parallel zu diesen Aufbauarbeiten muss weiterhin alles daran gesetzt werden, um das immer noch zu grosse Infrastrukturportfolio zu reduzieren. Nach den in der letzten Sitzung der Finanzkommission erhaltenen Informationen wird der mit dem Entlastungsprogramm 2003 eingeführte Ausgabenplafond ab 2012 für weitere vier Jahre fortgeführt, was zu begrüssen ist.

Eine Bemerkung ist ohne Zweifel auch in Sachen Finanzplan notwendig. Am 25. April 2012 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass der Armee ab 2015 ein Ausgabenplafond von 4,7 Milliarden Franken zur Verfügung stehen soll und nicht von 5 Milliarden Franken, wie vom Parlament am 29. September 2011 in einem Planungsbeschluss festgehalten. Die SiK-NR hat nun beschlossen, mit einer Motion wiederum die Festlegung des Betrages von 5 Milliarden Franken zu fordern. Unabdingbar ist unseres Erachtens, dass in dieser Frage möglichst rasch und ein für alle Mal zumindest bis zum Ende der Legislatur der gültige Gesamtbetrag von minimal 4,7 oder maximal 5 Milliarden Franken und alsdann auch der ab 2016 einzustellende Betrag festgelegt werden und dass damit in dieser Frage Planungssicherheit geschaffen wird.

Dies soll gerade auch im Wissen und unter Einbezug der Tatsache geschehen, dass im VBS die Kreditreste Ende 2010/11 rund 850 Millionen Franken betragen haben und Ende dieses Jahres offensichtlich noch einmal um zusätzliche 250 bis 300 Millionen Franken aufgestockt werden. Mit anderen Worten: Wir werden Ende dieses Jahres im VBS Kreditreste von 1,2 Milliarden Franken haben, was doch Fragen aufwirft. Der Departementsvorsteher - ich sage das auch hier im Plenum - hat im Übrigen in der Kommission ausgeführt, dass mit dem heutigen Budgetbetrag von 4,7 Milliarden Franken bis 2015 genügend Geld für die beschaffungsreifen Projekte zur Verfügung stehen würde. Die Frage der Erhöhung auf 5 Milliarden Franken stelle sich demnach für die Jahre 2016 und folgende; mir schien es wichtig zu sein, das auch hier zu wiederholen.

Eine letzte Bemerkung gilt dem Budget des Nachrichtendienstes, der seit 2011 ein eigener Buchungskreis, eine Verwaltungseinheit mit eigenständigem Budget ist. Hier haben wir ein praktisch unverändertes Budget gegenüber den Vorjahren. Durch die besonderen Geheimhaltungsvorgaben verfügt der Nachrichtendienst im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung und auch der Finanzkontrolle über gewisse Sonderregelungen im Finanzbereich; er führt nur drei Finanzpositionen, nämlich Personal- und Sachaufwand sowie Staatsschutz. In der Finanzkommission wurde die Frage gestellt, ob nach den Problemen der letzten Wochen bzw. nach den vor zwei Monaten bekannt gewordenen Problemen im Zusammenhang mit der Informatiksicherheit nun finanzieller Handlungsbedarf bestehe, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

Schliesslich und endlich sei zu dem heute geltenden und von der Finanzkommission unterstützten Ausgabenplafond noch angefügt - ich habe das vorhin kurz erwähnt -, dass hier im Rahmen des Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramms die notwendige gesetzliche Grundlage für eine erneute Verlängerung geschaffen werden soll, wie uns das die Finanzministerin und Bundespräsidentin bestätigt hat.

So weit die Bemerkungen der Finanzkommission mit dem Antrag auf Genehmigung des Voranschlages im Sinne der gemachten Ausführungen.

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu