Müller Walter · Nationalrat · 2012-11-29
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29
Wortprotokoll
Es wird jetzt wieder von allen Sprecherinnen und Sprechern erwähnt, es gehe um den IWF-Kredit. Es geht eigentlich um einen Rahmenkredit auf der Basis des Währungshilfegesetzes von 15 Milliarden Franken für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre.
Die Stabilität des gesamten Finanzsystems ist weiterhin infrage gestellt. Das können wir fast täglich den Pressemeldungen entnehmen. Leider fehlt noch immer das schlüssige Rezept für eine rasche Beseitigung der instabilen Lage. Die internationalen Finanzmärkte sind darauf angewiesen, dass Banken und Staaten einander Geld zu finanzierbaren Zinsen leihen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür ist Vertrauen in die Märkte. Die Schweiz ist mit ihrer starken Aussenwirtschaft auf stabile Volkswirtschaften mit gesunden oder wenigstens gesünderen Finanzen angewiesen. Ein Versagen der internationalen Finanzmärkte würde die Schweizer Volkswirtschaft und damit unseren Wohlstand substanziell gefährden. Das verpflichtet uns einerseits, im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung der labilen Finanzmärkte zu leisten. Andererseits müssen wir auch die Risiken beachten, da letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern für allfällige Verluste aufkommen müssten.
Was war der Auslöser für den Antrag des Bundesrates, den Rahmenkredit derart massiv aufzustocken? An der Frühjahrstagung der Bretton-Woods-Institutionen im April 2012 wurde zur Bekämpfung der Krise eine ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds um 430 Milliarden US-Dollar beschlossen. Der Bundesrat hat unter dem Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar zugesagt. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen nicht konsultiert wurden.
Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. August die Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe ein erstes Mal beraten und sie ohne Gegenstimme sistiert.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass es zu viele offene Fragen rund um die internationalen Finanzmärkte gab, unter [PAGE 1923] anderem in Bezug auf den ausstehenden Entscheid des deutschen Verfassungsgerichtes zum europäischen Stabilitätsmechanismus und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf den IWF. Das ist eine nicht unbedeutende Frage, da zurzeit der grösste Teil der IWF-Kredite an europäische Staaten, insbesondere an Griechenland, Spanien und Portugal, vergeben wird.
Ein weiterer Kritikpunkt war die ausstehende Ratifizierung der Quoten- und Gouvernanzreform. Damit verbunden ist bekanntlich das sogenannte Rollback der Neuen Kreditvereinbarungen um rund 8,5 Milliarden US-Dollar. Sie mögen sich erinnern: Der Nationalrat hat dieser Reform am 12. März 2012 zugestimmt. Ausgelöst wurde die Quoten- und Gouvernanzreform durch die Vereinigten Staaten; sie wird jetzt auch von diesen blockiert.
Weitere offene Fragen waren die, warum die USA und Kanada sich nicht an der ausserordentlichen Aufstockung beteiligen und warum der Bundesrat einen Kredit von 15 Milliarden Franken beantragt, wenn dem IWF 10 Milliarden US-Dollar zugesichert wurden.
Am 29. Oktober hat die Kommission die Beratung des Geschäfts wiederaufgenommen und ist auf die Vorlage eingetreten. Es lagen ihr zusätzliche schriftliche Erläuterungen zur Botschaft des Bundesrates vom 4. Juli 2012 vor, und diese wurden durch mündliche Erläuterungen ergänzt.
Die FDP-Liberale Fraktion ist sich des Risikos systemischer Krisen und der globalen Ansteckungsgefahr durch die aktuellen Staatsschuldenkrisen bewusst. So plädierte unsere Delegation für Eintreten; diesen Entscheid werden wir heute bestätigen. Wir sind der Auffassung, dass die Schweiz angesichts ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtungen mit den anderen Ländern einen Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität leisten sollte. Wer heute mit der Kommissionsminderheit nicht auf die Vorlage eintreten will, verkennt die Tatsache, dass die Schweiz mit ihrer global vernetzten Wirtschaft auch ein Risiko eingeht, wenn sie abseitssteht.
Wichtig scheint mir, dass das Risiko kalkulierbar und begrenzt ist. In diesem Sinn hat die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission entschieden. Sie war mit den vom Bundesrat zusätzlich beantragten 5 Milliarden Franken nicht einverstanden. Sie stimmte dem Antrag für eine Begrenzung auf 10 Milliarden Franken zu.
Einerseits betont der Bundesrat in der Botschaft, dass praktisch kein Risiko bestehe und bei den IWF-Krediten noch nie ein Verlust eingetreten sei. Anderseits möchte er zusätzlich 2,5 Milliarden Franken zur Abdeckung von Währungsschwankungen und von Zins- und Kapitalausfallrisiken sprechen. Der Bund beauftragt normalerweise die Schweizerische Nationalbank mit der Kreditgewährung. Er garantiert aber eine fristgerechte Erfüllung, und damit trägt das Risiko letztlich der Steuerzahler. Der Bund müsste also der Nationalbank allfällige Zins- und Kapitalausfälle vergüten. Sozusagen für Unvorhergesehenes oder weitere Interventionen beantragt der Bundesrat die restlichen 2,5 Milliarden Franken. Dabei gilt es zu beachten, dass dieser Rahmenkredit eine spezielle Form eines Verpflichtungskredites ist. Der Bundesrat kann gestützt darauf Darlehen gewähren, Garantieverpflichtungen übernehmen und, was zu beachten ist, A-fonds-perdu-Beiträge bewilligen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die vom Bundesrat beantragten Reserven für die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission zu hoch. Insbesondere wurde erwähnt, dass die Abdeckung eines Ausfalls oder die Gewährung von weiteren Krediten dem Parlament vorzulegen sind. Auch würden die Wechselkursschwankungen mit einem Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken gegenüber 10 Milliarden US-Dollar genügend aufgefangen.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass wir uns der internationalen Solidarität nicht entziehen dürfen. Da wir aber mit Steuergeldern Risiken übernehmen, steht das Parlament gegenüber dem Steuerzahler in der Verantwortung und darf dem Bundesrat keine Blankochecks ausstellen. Das Risiko muss berechenbar sein. Der Bundesrat beantragt hier immerhin eine Versechsfachung des bisherigen Rahmenkredits. Wir beantragen mit der Mehrheit der Kommission immer noch eine Vervierfachung des bisherigen Rahmenkredits. Damit sind wir bezüglich der internationalen Solidarität auf Augenhöhe z. B. mit Schweden und Russland, wir stehen aber diesbezüglich höher als Österreich und leicht höher als Norwegen.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt die FDP-Liberale Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten, dem von der Mehrheit beantragten Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken zuzustimmen und den Antrag auf Nichteintreten der Minderheit Stamm abzulehnen.