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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-11-29

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Die Version der Mehrheit der Kommission des Nationalrates ist unverhältnismässig und kostspielig. Für eine Wahrscheinlichkeit, die praktisch null beträgt, einen Rechtsanspruch über 110 Jahre aufrechtzuerhalten und dem Bund dadurch einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand zu bescheren, macht keinen Sinn. Es entspricht übrigens auch nicht dem Wortsinn einer Liquidation. Was es braucht, ist eine gerechte, aber einfache Lösung für das Problem der nachrichtenlosen Vermögenswerte bei Banken.

Bundesrat und Ständerat haben die Lösung endlich gefunden, nachdem das Parlament während fast zehn Jahren darüber diskutiert hat. Diese Lösung, die sehr langfristig gilt - mindestens 62 Jahre von den ersten Zweifeln der Nachrichtenlosigkeit bis zum definitiven Inkasso durch den Bund -, respektiert die Rechte der Erben von Bankkontoinhaberinnen und -inhabern, die den Besitz eines Bankkontos so verheimlicht haben, dass es jetzt als nachrichtenlos gilt. Der Bund muss verhindern, dass Banken von solchen Missständen profitieren. Es ist deshalb richtig, dass er und nicht die Bank den Erlös der Liquidation einkassiert. Der Bund muss aber keine Verantwortung für solche Missstände privatrechtlicher Natur übernehmen und Kosten tragen, die auf eine ungenügende Information von Nachkommen und Erben seitens des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin zurückzuführen sind.

Das zweistufige Verfahren der Mehrheit der Kommission führt zu inakzeptablen Konsequenzen. Der Rechtsanspruch auf ein nachrichtenloses Vermögen soll nach 50 Jahren bezüglich Geltendmachung von der Bank auf den Bund übertragen werden und noch einmal für 50 Jahre gelten. Mit der vorgängigen Haltefrist von zwei Jahren und der zweijährigen Publikationsfrist macht das insgesamt 112 Jahre. Würde also heute jemand herausfinden, dass seine Tante vor 100 Jahren mit der "Titanic" versunken ist, hätte er jetzt noch 12 Jahre Zeit, das mögliche geheimgehaltene hinterlassene Vermögen dieser Tante auf einer Bank beim Bund einzufordern. Das heisst, der Bund muss im Extremfall über 100 Jahre nach dem letzten Kontakt mit dem Kontoinhaber noch in der Lage sein, die Berechtigung einer Person abzuklären, die entsprechende Ansprüche auf die Vermögenswerte geltend macht. Dazu muss der Bund einen kostspieligen Verwaltungsapparat einrichten. Der Bund trägt aber keine Schuld an der Nachrichtenlosigkeit, die Schuld liegt bei der in der "Titanic" verstorbenen Tante, die ihre Konten auch gegenüber der Familie verheimlicht hat.

Unterstützen Sie bitte die Minderheit, den Bundesrat und den Ständerat. Schliessen wir diese Geschichte hier und heute einmal ab.