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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-14

Wortprotokoll

Wir haben bereits einige Zeit über diese Frage der nachrichtenlosen Vermögen diskutiert, und wir sind, denke ich, auf einem guten Weg zu einer Lösung.

Ausgangslage der Beratungen oder Ausgangssituation war ein Entwurf des Bundesrates; dieser Entwurf ist leicht modifiziert worden, auch mit unserem Einverständnis. Die Eckpunkte des modifizierten Entwurfes des Bundesrates sind: eine 30-jährige Frist ab Eintritt der Nachrichtenlosigkeit bis zur Liquidation, dann der Untergang des Rechtsanspruchs mit der Liquidation, die Zuwendung des Liquidationserlöses an den Bund und die Regelung von Publikation und Liquidation durch den Bundesrat.

Bei Fragen des Untergangs des Rechtsanspruchs und der Zuwendung des Liquidationserlöses besteht zwischen uns und der Mehrheit der Kommission Uneinigkeit. Ich denke, wir werden dann in der Detailberatung darüber diskutieren können. Wir haben über die Liquidation nach 30 oder 50 Jahren zu diskutieren und dann über die Bagatellklausel, vor allem aber auch über die Wahl eines ein- oder zweistufigen Verfahrens. Wir würden Ihnen diesbezüglich vorschlagen, ein einstufiges Verfahren zu wählen, weil es effizienter ist und auch zum Ziele führt. Der Bundesrat möchte gerne verhindern, dass für den Bund oder die AHV neue, zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten entstehen.

Es ist aber wichtig - das zum Schluss -, dass wir für dieses Problem endlich eine gute und definitive Lösung finden.

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