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Friedl Claudia · Nationalrat · 2013-12-09

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-09

Wortprotokoll

Im Freihandelsabkommen mit China sowie im Zusatzabkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen werden als Ergänzung zu den Handelsbestimmungen verschiedene Elemente in den handelsbezogenen Bereichen der Nachhaltigkeit, der Umwelt und der Arbeitsbedingungen geregelt - leider nichts im Bereich der Menschenrechte, darüber haben wir bereits ausgiebig diskutiert.

Es ist eine Realität, dass uns immer wieder Berichte über katastrophale Arbeitsverhältnisse, bedrohliche Umweltverschmutzungen oder Menschenrechtsverletzungen aus China erreichen. Ein Handelsabkommen misst sich deshalb nicht nur an den Vorteilen für die Wirtschaft, sondern in ganz besonderem Masse und je länger, je mehr an den Bestimmungen zu den sozialen, gesellschaftlichen und umweltrelevanten Errungenschaften, zu denen sich beide Partner verpflichten. Aber solche Bestimmungen sind nur so gut, wie es ihr Vollzug und ihre Durchsetzung sind. Was nützen alle Hinweise auf Arbeits- und Umweltrechte, wenn niemand wirklich hinschaut und überprüft, ob sie auch eingehalten werden?

Dass es Unterschiede bei der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen gibt, ist klar: Die handelsrechtlichen Bestimmungen werden durch die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Unternehmen automatisch kontrolliert. Es gibt also einen Partner, der ein eindeutiges Interesse daran hat, dass das Abkommen befolgt wird. In der Folge wird ein ganzes Streitbeilegungsverfahren ausgelöst, vom Kontaktpunkt beim Seco über den Gemischten Ausschuss und das Ministertreffen bis hin zum Schiedsgericht. Für die Belange der Nachhaltigkeit und der Menschenrechte ist weder ein solches Streitbeilegungsverfahren vorgesehen, noch gibt es einen Automatismus bei der Überwachung. Deshalb ist ein funktionierendes verwaltungsinternes Aufsichtsgremium notwendig. Dazu braucht es vonseiten der Politik den klaren Auftrag an die zuständigen Dienststellen, in Bezug auf die Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsbestimmungen aktiv zu werden und genau hinzuschauen.

Diesen Auftrag können Sie mit Ihrer Zustimmung zum Minderheitsantrag erteilen. Es soll mit Absatz 1ter ein verwaltungsinterner Aufsichtsmechanismus geschaffen werden, und zwar mit dem Seco als federführender Stelle, dem Bundesamt für Umwelt und der Abteilung für menschliche Sicherheit im EDA. Dieses Gremium muss aktiv Informationen sammeln, beispielsweise bei Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltschutzorganisationen, und muss jedem Verdacht strikte nachgehen.

Es geht nicht darum, irgendeinen neuen kleinen Bericht zu verfassen, sondern es geht um eine aktive Überwachung des Vollzugs des Abkommens in allen Bereichen. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition kann es sich nicht leisten, mit den wichtigen Themen Demokratie, Menschenrechte und Nachhaltigkeit fahrlässig umzugehen. Auch weil wir das erste Land in Europa sind, das so ein Abkommen abschliesst, müssen wir auf hohe Standards setzen. Mit einer aktiven Überwachung bleiben die Bestimmungen in den Abkommen nicht leere Floskeln zur Beruhigung skeptischer Stimmen hier in der Schweiz, sondern es kann Teilen der chinesischen Bevölkerung, die für bessere Umwelt-, Menschenrechts- und Arbeitsbedingungen in ihrem Land einstehen, der Rücken gestärkt werden.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, unserem Antrag zuzustimmen.

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