Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2013-12-09
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-09
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu genehmigen. Das Freihandelsabkommen mit China ist das wichtigste seit dem Abschluss desjenigen mit der Europäischen Union im Jahre 1972 und gilt als einer der grössten Erfolge der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik der letzten Jahre. Es wurde am 6. Juli 2013 in Peking unterzeichnet.
Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit Wirtschaftspartnern weltweit. Die schweizerischen Wirtschaftsakteure sollen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten einen möglichst vorhersehbaren, hindernisfreien sowie rechtlich abgesicherten Zugang zu diesen Märkten erhalten.
Die Schweiz ist ein Land mit einem beschränkten Binnenmarkt und entsprechend ausgeprägter Abhängigkeit von der Aussenwirtschaft. Die Stärke der Exportwirtschaft liegt häufig bei qualitativ hochstehenden Nischenprodukten, bei welchen die Schweizer Exportunternehmungen auf geografisch breit diversifizierte Exportmärkte angewiesen sind, wie nun auf jenen Chinas.
Die Schweiz verfügt neben dem Übereinkommen mit der Efta und dem Freihandelsabkommen mit der EU gegenwärtig über 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU. Die meisten dieser Abkommen wurden im Rahmen der Efta abgeschlossen. Mit Japan und China bestehen nun auch ausserhalb der Efta Abkommen.
Anlässlich der Konsultation über die Eckwerte des Verhandlungsmandats hat unsere APK ein derartiges Abkommen grundsätzlich unterstützt und ohne Gegenstimme gutgeheissen. Jedoch beantragte die Kommission, dass das Kriterium der Nachhaltigkeit in das Freihandelsabkommen integriert wird; ein weiterer Antrag verlangte, dass die beiden Aussenpolitischen Kommissionen vom Bundesrat rechtzeitig über die landwirtschaftlichen Implikationen des Abkommens orientiert werden, insbesondere was Nachhaltigkeit, Seuchengefahr und Umweltverträglichkeit in der landwirtschaftlichen Produktion betrifft. Eine Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Aufträge im Rahmen der Verhandlungen eingeflossen sind und dass die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
In der Präambel des Abkommens sind unter anderem die Grundwerte und Prinzipien der Uno und des Völkerrechts verankert, und in weiteren Bestimmungen des Freihandelsabkommens sowie in dem damit verbundenen Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind Grundsätze zu handelsrelevanten Umwelt- und Arbeitsfragen verbindlich festgelegt.
Hauptziel des Abkommens ist der vollständige oder teilweise Abbau von Zöllen auf dem grössten Teil des bilateralen Handels, dazu kommen Erleichterungen beim Zollverfahren. In Bezug auf technische Handelshemmnisse sowie sanitäre und phytosanitäre Massnahmen stützt man sich vermehrt auf Normen internationaler Organisationen. Auch die Behördenzusammenarbeit soll in den verschiedensten Bereichen verbessert werden. Für den Dienstleistungshandel wird die Rechtssicherheit verstärkt. Das Abkommen enthält auch Bestimmungen zum Wettbewerb, zur Investitionsförderung und zum öffentlichen Beschaffungswesen. Nicht zuletzt wird mit dem Abkommen auch das geistige Eigentum geschützt. Gestatten Sie mir dazu eine Klammerbemerkung: Ich hoffe, dass das geistige Eigentum in künftigen Abkommen gleichwertig geschützt wird. Zur Überwachung und zur Anwendung des Abkommens wird ein gemischter Ausschuss eingesetzt, und bei Streitigkeiten ist ein bindendes Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen.
Die APK-NR hat an ihrer Sitzung vom 21./22. Oktober 2013 Anhörungen mit Alliance Sud, Economiesuisse, dem Schweizerischen Bauernverband und mit einer Vertreterin des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte durchgeführt. Alliance Sud äusserte sich kritisch und lehnt das Freihandelsabkommen in dieser Form ab, weil die Menschenrechte und die Nachhaltigkeit zu wenig verpflichtend aufgenommen worden seien. Sowohl der Bauernverband als auch Economiesuisse sind mit dem Abkommen grundsätzlich zufrieden und werten besonders die Evolutivklausel, welche die Möglichkeit gibt, das Abkommen später anzupassen, als positiv.
Im Anschluss an die Anhörungen wurde das Abkommen wie folgt beraten: Ein Freihandelsabkommen mit China wird von einer grossen Mehrheit der Kommissionsmitglieder begrüsst. Für die Schweizer Volkswirtschaft bedeute das Abkommen einen riesigen Schritt vorwärts, es verschaffe den Schweizer Unternehmungen auch marktwirtschaftliche Vorteile und ermögliche ihnen im globalen Handel gleich lange Spiesse. Das Abkommen verbessere den Marktzugang und die Rechtssicherheit im Handel mit dem grossen und dynamischen Markt Chinas und stärke damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die Kommission war sich einig darin, dass es wichtig sei, den Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Arbeitsbestimmungen Rechnung zu tragen. [PAGE 2069]
Eine Mehrheit äusserte sich dahingehend, dass der Bundesrat gut verhandelt habe und dass die Verhandlungsergebnisse gerade in Bezug auf die Menschenrechte und Nachhaltigkeitsbestimmungen erstaunlich gut seien. So äusserte sich auch die angehörte Vertreterin des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, die sagte, wisse man um die politischen Realitäten, sei das Verhandlungsergebnis beeindruckend. Es gebe keine Gebiete, welche man in der gegenwärtigen Situation noch weiter hätte entwickeln können. Insbesondere die Schaffung eines verbindlichen Kleids für die Arbeitsstandards sei ein grosser Schritt. Es gibt kein Abkommen mit China, welches die Fragen der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit in vergleichbarer Weise anspricht und mit welchem sich China derart verpflichtet.
Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass der Nachhaltigkeit mehr Vorschub geleistet werden kann, wenn ein Abkommen wie das vorliegende abgeschlossen wird, als wenn der chinesische Handel vom globalen Markt abgeschottet wird. Internationale und in den globalen Handel eingebundene chinesische Unternehmungen werden sich an die globalen Standards halten, weil sie auf dem internationalen Markt bestehen wollen. Wenn sie Handelspartner im globalen Umfeld finden wollen, können sie es sich nicht leisten, internationale Standards zu verletzen.
Die Kommission äusserte sich aber auch dahingehend, dass Freihandelsabkommen letztlich Handelsabkommen sind und es sich nicht um Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutzanliegen handelt. Die Schweiz ist nicht in der Lage, alleine - wie jetzt über dieses Freihandelsabkommen - Regeln anzuwenden und durchzusetzen. Die Kommission begrüsst es aber, dass der Bundesrat zur Durchsetzung dieser Anliegen auf Dialog setzt und auch auf das aktive Engagement in spezialisierten internationalen Abkommen und Foren, denen auch eine zentrale Rolle bei der Vereinbarung und Weiterentwicklung entsprechender Standards zukommt. Dieser Dialog und das Einwirken in internationalen Foren müssen im internationalen Verbund gefördert werden. Im Rahmen der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2013-2016 wurden die nötigen Mittel gesprochen.
Eintreten auf den Bundesbeschluss wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Ein Rückweisungsantrag mit der Forderung nach einer ausdrücklicheren Erwähnung der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte und von mehr Nachhaltigkeit im Umweltbereich sowie einer speziellen Schiedsgerichtsbarkeit für diese Fragen wurde mit grossem Mehr abgelehnt. Derselbe Rückweisungsantrag findet sich als Minderheitsantrag auf der Fahne. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, diesen abzulehnen. Auf die Detailberatung in der Kommission werde ich dann in der diesbezüglichen Debatte eingehen.
Im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen wurde eine Petition von Paolo Bernasconi und Cornelio Sommaruga (13.2056) eingereicht. Die Anliegen der Petition werden im Zusammenhang mit den vorliegenden Minderheitsanträgen diskutiert. Sie werden somit über den hängigen Beratungsgegenstand eingebracht, und die Petition kann gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ohne Ratsbeschluss abgeschrieben werden, sobald der Beratungsgegenstand erledigt ist. Ich bitte Sie namens der Kommission, von dieser Abschreibung Kenntnis zu nehmen.
Abschliessend danke ich dem Bundesrat und der gesamten Verhandlungsdelegation im Namen der Kommission für ihre grosse und beeindruckende Arbeit im Rahmen dieser Verhandlungen und hoffe, dass das Plenum diese mit einem überzeugenden Ja honorieren wird.