Berset Alain · Bundesrat · 2013-12-09
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-12-09
Wortprotokoll
Sowohl für Kinder von Ausländern als auch für Kinder von Schweizern, die Wohnsitz im Ausland haben, werden Familienzulagen nur ausgerichtet, wenn eine zwischenstaatliche Vereinbarung dies vorschreibt, was bei den EU-/Efta-Staaten und bei den Staaten Ex-Jugoslawiens der Fall ist. Der Bundesrat hat mit den Staaten Ex-Jugoslawiens neue Abkommen ausgehandelt, welche den Export von Familienzulagen ausschliessen. Darüber wird das Parlament 2014 befinden können. Die Familienzulagen werden überwiegend durch Beiträge der Arbeitgeber auf dem Erwerbseinkommen finanziert, wobei die Beitragssätze sowohl zwischen den Kantonen als auch zwischen einzelnen Familienausgleichskassen eine grosse Bandbreite aufweisen können. Allerdings resultieren entsprechend dem System der Sozialversicherungen aus geleisteten Beiträgen nicht automatisch Leistungen.