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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich danke der Kommission und den Fraktionssprecherinnen und -sprechern für die positive Aufnahme dieser Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Lärm ist etwas, was unsere Gesellschaft beschäftigt. Lärm ist von der Strasse über die Schiene bis hin zum Flugverkehr in einem dichtbesiedelten Land wie der Schweiz ernst zu nehmen, weil wir auch wissen, dass Lärm gesundheitliche Auswirkungen hat. Lärmfrei wird die Schweiz aber nie sein. Unter Berücksichtigung der steigenden Mobilität und der wachsenden Bevölkerung ist Lärm auch etwas, mit dem wir leben müssen. Was die Lärmsanierung der Eisenbahnen betrifft, haben wir beim derzeitigen Massnahmenpaket aber festgestellt, dass das Sanierungsziel - zwei Drittel der von Grenzwertüberschreitungen betroffene Anwohner bestehender Bahnstrecken zu schützen - nicht ganz erreicht werden kann. Der Bundesrat hat daher mein Departement beauftragt, zusätzliche Schritte zu prüfen, die wir Ihnen jetzt zur Disposition stellen.

Das Massnahmenpaket, das Sie heute beraten, hat zum Ziel, dass das minimale Ziel der Lärmsanierung - nämlich einen Schutzgrad von 67 Prozent der Betroffenen - erreicht, wenn nicht gar übertroffen wird. Wir haben trotz zu erwartender Verkehrszunahme das Ziel, die Lärmemissionen an bestehenden Strecken nicht erneut ansteigen zu lassen und die Bewohner nachhaltig zu schützen. Wir haben das Ziel, die Entwicklung, Erprobung und Zulassung von Massnahmen zur Lärmsanierung am Rollmaterial und an der Infrastruktur, somit direkt an der Quelle, mit Beiträgen zu fördern.

Die Vorlage beinhaltet vier wesentliche Massnahmen:

1. Die Einführung von Emissionsgrenzwerten für Güterwagen auf dem gesamten Schweizer Schienennetz ab dem Jahr 2020, was ist meines Erachtens der wichtigste Bestandteil der Vorlage ist;

2. lärmbegrenzende Massnahmen an der Fahrbahn, indem wir an neuralgischen Streckenabschnitten Schienenschallabsorber und akustisches Schienenschleifen einsetzen; [PAGE 941]

3. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls, zum Beispiel die Sanierung von Stahlbrücken, die Lärm übertragen;

4. die Förderung von Innovationen und Investitionen in lärmarmes Rollmaterial und lärmarme Infrastruktur.

Die Vernehmlassung hat eine breite Zustimmung ergeben. Kritik - und das werden wir heute in der Detailberatung auch wieder hören - wurde vornehmlich zu den Emissionsgrenzwerten für Güterwagen geäussert und zum Zeitpunkt, an dem die Schweiz diese zusätzlichen Massnahmen einführen wird.

Wir haben seit 2006 bestehende Emissionsgrenzwerte für Güterwagen, welche neu in Betrieb gesetzt werden. Diese Grenzwerte wollen wir ab 2020 auch für die älteren bestehenden Güterwagen einführen. Die Güterverkehrsbranche befürchtet teilweise, dass bis 2020 kein genügend grosser lärmarmer Güterwagenpark für den Verkehr in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Wir haben aber im Rahmen der Gespräche mit der Branche auch feststellen dürfen, dass die Wichtigkeit der geplanten Massnahme für die künftige Akzeptanz des Schienengüterverkehrs und für weitere Investitionen und die Zunahme des Güterverkehrs anerkannt ist.

Emissionsgrenzwerte sind das wirksamste Mittel für einen nachhaltigen Schutz der Bahnanwohner, vor allem in den aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders sensiblen Nachtstunden. Mit dieser Massnahme können, ohne Investitionskosten des Bundes, netzweit rund 40 000 Personen zusätzlich vor Eisenbahnlärm über den Grenzwerten geschützt werden. Der Einsatz von Zügen mit ausschliesslich lärmarmen Fahrzeugen wird alle Anwohner von Güterverkehrsstrecken erheblich entlasten. Die Einführung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist auch deshalb verhältnismässig, weil eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen ist und der Bundesrat den Lärmbonus für lärmarme Wagen bereits verdoppelt hat - wir haben heute 2 Rappen pro Achskilometer.

Schliesslich reduzieren Emissionsgrenzwerte nicht nur die Lärmbelastung, sie fördern auch die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs. Die Reduktion von Bahnlärm ist daher angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums eine Voraussetzung für das Gelingen der Verlagerungspolitik. Die Schweiz unternimmt grosse finanzielle Anstrengungen, um den Schienengüterverkehr zu stärken. Daher dürfen wir von der Branche auch ein Entgegenkommen fordern. Die gewährte Übergangsfrist ermöglicht ihr, allfällige organisatorische Massnahmen an die Hand zu nehmen.

Ohne Emissionsgrenzwerte für den Güterwagenbestand fehlt es in Europa an einem genügenden Anreiz, den Wagenpark in nützlicher Frist umzurüsten. Wie wir wissen, gibt es Tausende von sehr, sehr alten Güterwagen, die einen entsprechenden Lärm verursachen. Die bestehenden oder angekündigten lärmabhängigen Trassenpreissysteme allein reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus. Es wurde von Frau Nationalrätin Huber darauf hingewiesen, dass die Niederlande und Deutschland ihre Trassenpreise lärmabhängig ausgestalten und sich auch die EU generell auf diesem Weg befindet. Lärmarme Güterwagen werden mit den Massnahmen der Niederlande und Deutschlands auf rund 80 Prozent der Strecke Rotterdam-Genua preislich bevorzugt, sodass die Umrüstung und die geringfügig höheren Betriebs- und Unterhaltskosten finanziert werden können. Sie wissen, wie wichtig dieser Korridor für uns ist. Wir sind hier denn auch sehr kongruent mit den Vorhaben unserer Nachbarn und unserer europäischen Partner, und das faktische Verbot von lauten Güterwagen steht daher im Einklang mit den Zielen der Europäischen Kommission. Deutschland hat zudem ein Förderprogramm gestartet, um bis Ende 2020 alle deutschen Güterwagen umzurüsten.

Ich beantrage Ihnen aus diesen Gründen, auf dieses Geschäft einzutreten und der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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