Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 1, beim Antrag der Minderheit Hardegger, der den Rangierverkehr hervorstreicht, kommen wir zum Ergebnis, dass man den Antrag ablehnen muss. Die Belästigung durch Rangierlärm ist im Vergleich mit dem Lärm auf dem ganzen Bahnnetz, was die Menge an belästigten Personen betrifft, natürlich verschwindend klein. Rangierlärm wirkt sich sehr lokal aus und kann mit den bekannten und erprobten Massnahmen nicht reduziert werden. Das Beste ist, wie Sie gesagt haben, bei der Bremsung anzusetzen: Der Ersatz der Bremsen durch neuwertige Bremsen ist hier, bei dieser Lärmquelle, die wirksamste Methode. Das offeriert natürlich auch die Variante Bundesrat und Mehrheit, dass man in diesem Bereich weitere technische Verbesserungen mittels der Ressortforschung erreicht.
Mit diesem Minderheitsantrag würde man quasi dem Rangierverkehr eine besondere Rolle zumessen, und dafür fehlen an sich die sachlichen Argumente. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Minderheit abzulehnen ist.
Bei Artikel 2, das betrifft die Minderheit Hurter Thomas, geht es um die Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg von Schall. Im Umweltschutzgesetz haben wir den Grundsatz, dass bei Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten Schutzmassnahmen getroffen werden müssen, immer nach dem Grundsatz der "Bekämpfung an der Quelle" und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Mit der neuen Strategie haben wir also eine Quellenorientierung. Wir bekämpfen nicht die Auswirkungen, sondern die Ursachen des Lärms.
Ihr Antrag, Herr Hurter, trotzdem wieder beim Ausbreitungsweg des Schalls anzuknüpfen, basiert auf einer alten Methode, die an sich nicht zielführend ist. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass wir nach wie vor 290 Kilometer Lärmschutzwände in Planung haben. Lärmschutzwände sind auch eine wirksame Massnahme gegen die Ausbreitung des Schalls. Unserer Meinung nach widersprechen zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich dem Grundsatz, dass wir mit den restlichen Massnahmen primär an der Quelle ansetzen.
Deshalb beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Minderheit Hurter Thomas.
Ich komme zu Artikel 4, Emissionsbegrenzungen. Es geht da um die Frage, ab wann die Emissionsgrenzwerte gelten sollen. Die Minderheit Graf-Litscher möchte eine Beschleunigung und eine Geltung bereits ab 2017. Frau Nationalrätin, eine Anknüpfung an die Neat-Eröffnung ist wahrscheinlich nicht das Richtige. Für uns steht die Frage im Vordergrund, ob die Branche eine Einführung auf diesen Zeitpunkt schultern kann oder ob sie mehr Zeit braucht. Ein zweites Argument ist, dass wir nicht ein technisches Hindernis in der Schweiz schaffen, sondern auf einer Linie mit den Nachbarn - besser noch: mit der ganzen Europäischen Union - liegen wollen. Rein technisch gesehen ist natürlich die Kapazität der Werkstätten, die ja eine Umrüstung vornehmen müssen, beschränkt. Die Umrüstung einer ausreichenden Anzahl von Güterwagen innert dreier Jahre - das fordert Ihr Minderheitsantrag - ist somit nur schon aufgrund der Anzahl der Werkstätten gar nicht umsetzbar.
In der Branche besteht zudem die Regel, dass man Güterwagen so etwa alle vier bis sechs Jahre revidiert. Sie würden mit Ihrem Zyklus die Branche zwingen, vorzeitig Güterwagen zu sanieren, zu revidieren; das verursacht natürlich erhebliche Kosten. Sie wissen, wer die Kosten tragen würde, sie würden auf die Kunden überwälzt. Das benachteiligt dann wieder den Güterverkehr gegenüber der Strasse. Das ist wahrscheinlich gerade auch für die Anliegen Ihrer Partei nicht behilflich.
Zum EU-Argument: Sie wissen, dass wir eine Koordination zugesichert haben. Im Güterverkehr wie generell im Bahnverkehr wollen wir ja Interoperabilität von den Ausbildungen bis hin zu den technischen Massnahmen. Ich glaube, das macht Sinn, man kann auf diesem internationalen Korridor nicht Sonderlösungen Schweiz einführen. Es ist meines Erachtens besser, in Partnerschaft mit der EU vorzugehen; nachdem Sie ja EU-Mitglied werden möchten, müssen Sie eigentlich sehr viel Verständnis dafür haben.
Deshalb bitte ich Sie auch hier, den Antrag der Minderheit Graf-Litscher zu Artikel 4 Absatz 3 abzulehnen.
Bleibt die Minderheit Hardegger bei Absatz 4: Es macht hier Sinn, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben. Es hat einmal damit zu tun, wie es in der EU weitergeht, ob die [PAGE 944] Grenzwerte 2020 oder 2022 erreicht werden. Mit diesem Notifikationsverfahren haben wir hier, glaube ich, eine Abstimmung, die Sinn macht. Wir werden aber wie üblich in der parlamentarischen Kommission dann diskutieren, ob die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten der Grenzwerte sinnvoll ist. Wir werden dann auch sehen, was die Branche erreichen konnte, ob man umgerüstet hat oder ob es allenfalls sachlich akzeptierte Lösungen oder Argumente für eine Verzögerung gibt.
Deshalb bitte ich Sie, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Noch beim Finanzierungsbeschluss, Artikel 1: Hier haben Sie auch eine Minderheit Hardegger, welche den Verpflichtungskredit bei 1,854 Milliarden Franken halten möchte. Wir haben erklärt, dass das ganze Massnahmenpaket wirklich eine bestechende Struktur hat, weil wir mit Massnahmen bei den Grenzwerten, in der Forschung usw. eben nicht das Bundesbudget belasten, sondern die Verursacher.
Das Verursacherprinzip ist eigentlich ein anerkannter Grundsatz, gerade im Umweltschutzgesetz; das wenden wir hier an. Es ist erfreulich für die Bundeskasse, dass wir die seinerzeit eingestellten Gelder nicht benötigen. Ich glaube, es ist deshalb sinnvoll, dass man den Kredit reduziert, damit nicht unnötig Gelder des Fonds gebunden bleiben. Darum geht es schlussendlich: Es sind Gelder des Fonds, die sonst weiterhin gebunden blieben, obwohl man sie nicht benützt. Ich glaube deshalb, dass der Nachsanierungsbedarf, wie er jetzt mit diesen Massnahmen vorgesehen ist, finanziert ist.
Deshalb empfehle ich Ihnen auch hier, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.