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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-12

Wortprotokoll

Grundsätzlich rennen Sie hier mit Ihrem Anliegen offene Türen ein. Was das Anliegen nach Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für energetische Anlagen betrifft, hat die UREK-NR bereits mit der Motion 09.3726 den Auftrag erteilt, ganz allgemein für eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren zu sorgen. Diese Motion haben wir umgesetzt; es ist in der Vernehmlassung auch bereits ersichtlich geworden, was wir hier vorschlagen. Wir werden im Rahmen der Botschaft auch an diesen Massnahmen festhalten, denn es ist wichtig, dass wir hier beschleunigte, vereinfachte Verfahren installieren können.

Was Ihren Vorschlag für einen nationalen Richtplan für Geothermie und Windenergie betrifft, so ist es halt leider so, dass wir damit in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Laut Verfassung obliegt den Kantonen die Raumplanung und deshalb auch die Richtplanung. Wir haben in der Vernehmlassungsvorlage aber auch die Kantone entsprechend ermuntert und möchten sie dahin führen, dass sie in die Richtplanung mögliche Standorte und Gebietsausscheidungen für energetische Anlagen und somit auch für Windenergieanlagen aufnehmen.

Wir haben zusätzlich bei der Windenergie mit dem Bundesamt für Raumentwicklung das Konzept Windenergie 2013 am Laufen. Bei Windanlagen ist es im Moment wirklich äusserst schwierig: Im Schnitt benötigt eine Anlage dreissig Bewilligungen auf kantonalem und Bundesniveau, denn es gibt hier Fragen vom Vogelschutz bis hin zu Überflugsrechten für militärische Kampfflugzeuge usw. Es besteht schlussendlich also ein reiches Feld von Hindernissen, die ein möglicher Investor zu überwinden hat.

Was schliesslich die Geothermiestandorte betrifft, werden Sie damit im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision betraut werden. Es stellt sich die Frage, wie wir mit dem Untergrund umgehen; es gibt dazu sowohl im Zivilrecht als auch im Raumplanungsrecht nur sehr spärliche Regelungen. Sobald die erste Etappe der RPG-Revision, mit der Verordnung, in Kraft ist, werden wir Ihnen die zweite Etappe der RPG-Revision zur Vernehmlassung zustellen. Insofern erachte ich auch diesen Wunsch von Ihnen bereits als umgesetzt.

Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.

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