Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-04-17
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-17
Wortprotokoll
An der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 hat das Volk zum straflosen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft Ja gesagt. Gleichzeitig wurde der Schwangerschaftsabbruch eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat mit der Fristenlösung nicht zugenommen, und die Schweiz hat im europäischen Vergleich die tiefste Abbruchrate. Die Initianten haben am Hearing in der Kommission die Schweiz mit Österreich verglichen. Dort werden Abtreibungen nicht von den Krankenkassen bezahlt, und die Abtreibungsrate ist dreimal so hoch wie in der Schweiz. Die Krankenkassen bezahlen bei uns, das haben [PAGE 670] wir mehrmals gehört, insgesamt 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr für Abtreibungen. Das sind die Fakten.
Was wollen nun die Initianten? Nach ihren eigenen Angaben wollen sie in der Grundversicherung Kosten sparen. Sie wollen einen Verfassungsartikel, der die Krankenkassen von Kosten in der Höhe von 8 bis 10 Millionen Franken befreit. Das würde also die Prämienzahlenden um einen Franken pro Jahr oder um rund 9 Rappen pro Monat entlasten.
Solidarität hat dort ihre Grenzen, wo sie die Gewissensfreiheit der anderen verletzt, sagen die Initianten weiter. Wenn jeder nach seinen eigenen Wertvorstellungen Solidarität definiert, dann führt das ans Ende unserer Solidargemeinschaft und der Sozialversicherungen. Genau das, Frau Herzog, ist eben christliche Politik: Wir wollen die Solidarität stärken und eine Balance von Solidarität und Subsidiarität halten, und da geht es nicht an, dass jeder Solidarität nach seinem eigenen Gutdünken definiert. Es kann nämlich auch Menschen geben, die es moralisch verwerflich finden und mit ihrer Gewissensfreiheit nicht vereinbaren können, dass andere in unserer Überflussgesellschaft zu viel essen und sich dann, wenn sie übergewichtig und krank werden, die "Reparaturkosten" von den Krankenkassen, das heisst von der Solidarität der Prämienzahler, finanzieren lassen, während in anderen Teilen der Erde Menschen an Unterernährung sterben. Übergewicht verursacht Kosten von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Es gäbe also ein namhaftes Sparpotenzial, wenn wir weniger essen und uns mehr bewegen würden.
Es geht da um Eigenverantwortung, um die grundsätzliche Frage einer Schadenminderungspflicht in der Krankenversicherung. Ich bin für diese Diskussion offen, auch wenn sie schwierig und emotional ist. Während bei übermässigem Alkoholkonsum, Völlerei und Rauchen die Verantwortung allein beim Einzelnen liegt, ist es bei Schwangerschaft eben nicht so; es braucht immer zwei, einen Mann und eine Frau, und beide stehen in der Verantwortung. Beim Schwangerschaftsabbruch müssen wir zwischen der persönlichen Einstellung, der individuellen Gewissensfrage und dem demokratisch legitimierten gesetzlichen Rahmen unterscheiden.
Ich unterstütze alle Bestrebungen zum Schutz des Lebens und erachte es als Auftrag unserer Gesellschaft, Frauen, die ungewollt schwanger werden, zu helfen, dass sie sich für die Schwangerschaft und das Kind entscheiden können. Der Entscheid darüber liegt aber bei der Frau, und keine Frau entscheidet leichtfertig. Ethisch ist es aber nicht haltbar, eine eigene moralische Gesinnung zur Verfassungsgrundlage machen zu wollen. Es war das Volk, das der Fristenlösung zugestimmt hat. Wer das rückgängig machen will, muss die Frage der Fristenlösung als solche wieder aufnehmen und nicht die Frage der Finanzierung von Abtreibungen.
Im Übrigen hat diese Bestimmung keine Verfassungsqualität. Es geht nicht an, in der Verfassung eine einzige Leistung mit marginalsten Kosten aus dem Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen zu verbannen.
Aus ethischen, rechtlichen und staatspolitischen Überlegungen lehne ich diesen Verfassungsartikel ab.